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   BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03   

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BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03 (https://dejure.org/2004,4563)
BAG, Entscheidung vom 12.05.2004 - 4 AZR 338/03 (https://dejure.org/2004,4563)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 (https://dejure.org/2004,4563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Arzthelferin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zutreffende Vergütung für eine Arzthelferin; Anspruch auf Vergütung nach Verggütungsgruppe VIb Bundesangestelltentarif Bund/Länder (BAT/BL) ; Anforderung der vierjährigen Bewährung in der Tätigkeit einer Arzthelferin mit Abschlussprüfung und schwierigen Aufgaben ; ...

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anl. 1a zum BAT/BL Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe - Tarifvertrag vom 5. August 1971 VergGr. VIII Fallgr. 13; ; Anl. 1a... zum BAT/BL Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe - Tarifvertrag vom 5. August 1971 VergGr. VII Fallgr. 9; ; Anl. 1a zum BAT/BL Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe - Tarifvertrag vom 5. August 1971 VergGr. VII Fallgr. 10; ; Anl. 1a zum BAT/BL Medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe - Tarifvertrag vom 5. August 1971 VergGr. VIb Fallgr. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 615; ; Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) § 87 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Arbeitslohn - Arzthelferin mit schwierigen Aufgaben; Tariflich unterwertige Tätigkeit und Bewährungsaufstieg bei treuwidrigem Verhalten des Arbeitgebers; Erkennbarkeit der tariflichen Unterwertigkeit der neuen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 270/00

    Bewährung bei unterwertiger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Dies gilt namentlich dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Zuweisung der geringerwertigen Tätigkeit selbst zu erkennen gegeben hat, dass nach seiner Meinung die zugewiesene neue Tätigkeit nach der bisherigen höheren Vergütungsgruppe als der tariflichen Vergütungsgruppe zu bewerten sei (Senat 9. Oktober 1968 - 4 AZR 126/68 - BAGE 21, 174 = AP BAT § 23a Nr. 3; 30. Mai 2001 - 4 AZR 270/00 - AP BAT § 23b Nr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine tariflich unterwertige Tätigkeit auf die Bewährungszeit jedoch nicht angerechnet, wenn dem Angestellten diese Tätigkeit mit seinem Einverständnis übertragen worden ist und ihm die mögliche tarifliche Unterwertigkeit der Tätigkeit bekannt war (Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 270/00 - aaO mw. Parallelsachen).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von den den Entscheidungen des Senats vom 30. Mai 2001 (- 4 AZR 270/00 - nebst Parallelsachen) zugrunde liegenden Sachverhalten.

  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 419/68

    Tätigkeitsmerkmal mit Hinweiszeichen - Überwiegend auszuübende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Dies ist dann anzunehmen, wenn dem Angestellten die geringerwertige Tätigkeit vom Arbeitgeber unter Verletzung seines Direktionsrechts zugewiesen worden ist, ohne dass es - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - auf weitere Umstände als Voraussetzung für die Bewertung des Verhaltens des Arbeitgebers als unzulässige Rechtsausübung ankommt (Senat 4. Juni 1969 - 4 AZR 419/68 - AP BAT § 23a Nr. 6).

    Dann gilt die Bewährungszeit als vollständig erfüllt, wenn anzunehmen ist, dass der Angestellte auch in demjenigen Zeitabschnitt der Bewährungsdauer, in der ihm die von ihm auszuübende höherwertige Tätigkeit rechtswidrig entzogen worden ist, sich in dieser bewährt hätte (Senat 4. Juni 1969 - 4 AZR 419/68 - aaO).

  • LAG Hamburg, 13.05.2003 - 3 Sa 15/01
    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Mai 2003 - 3 Sa 15/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Zwar hat der Personalrat bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit auch dann gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG mitzubestimmen, wenn diese einvernehmlich, also durch Änderungsvertrag erfolgt (zB Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Die Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts hat zur Folge, dass die Übertragung der geringerwertigen Tätigkeit unwirksam ist (vgl. zur Versetzung unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50).
  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03
    Dies gilt namentlich dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Zuweisung der geringerwertigen Tätigkeit selbst zu erkennen gegeben hat, dass nach seiner Meinung die zugewiesene neue Tätigkeit nach der bisherigen höheren Vergütungsgruppe als der tariflichen Vergütungsgruppe zu bewerten sei (Senat 9. Oktober 1968 - 4 AZR 126/68 - BAGE 21, 174 = AP BAT § 23a Nr. 3; 30. Mai 2001 - 4 AZR 270/00 - AP BAT § 23b Nr. 5).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Es fehlt dann an dem Angebot der Arbeitsleistung für die Tätigkeit, für die Vergütung begehrt wird (vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 47, BAGE 120, 239; 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 - zu I 1 b der Gründe) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 374/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    (ddd) Ferner kann für die Entscheidung über die Frage einer möglichen einvernehmlichen Vertragsänderung von Bedeutung sein, ob und in welcher Hinsicht eine eventuelle tarifliche Gleichwertigkeit mit der vorher ausgeübten Tätigkeit Gegenstand der Versetzungsgespräche war (vgl. dazu etwa BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 300 zu einer Situation, in der sich der Arbeitgeber auf die Geringerwertigkeit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit nicht berufen konnte) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 116/07

    MTV Pro Seniore

    Die Bewährungszeit gölte als vollständig erfüllt (vgl. BAG 12.05.2004, 4 AZR 338/03 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dann gilt die Bewährungszeit als vollständig erfüllt, wenn anzunehmen ist, dass die Angestellte sich auch in demjenigen Zeitabschnitt der Bewährungsdauer, in der ihr die von ihr auszuübende höherwertige Tätigkeit rechtswidrig entzogen worden ist, in dieser bewährt hätte (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu I 1 a dd (2) der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 557/07

    MTV Pro Seniore

    Die Bewährungszeit gölte als vollständig erfüllt (vgl. BAG 12.05.2004, 4 AZR 338/03 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dann gilt die Bewährungszeit als vollständig erfüllt, wenn anzunehmen ist, dass die Angestellte sich auch in demjenigen Zeitabschnitt der Bewährungsdauer, in der ihr die von ihr auszuübende höherwertige Tätigkeit rechtswidrig entzogen worden ist, in dieser bewährt hätte (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu I 1 a dd (2) der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 26 Sa 2121/10

    Eingruppierung einer GRIS-Bearbeiterin/-Betreuerin im Grünflächenamt - VerGr. IVa

    Dies ist dann anzunehmen, wenn dem Angestellten die geringerwertige Tätigkeit vom Arbeitgeber unter Verletzung seines Direktionsrechts zugewiesen worden ist, ohne dass es auf weitere Umstände als Voraussetzung für die Bewertung des Verhaltens des Arbeitgebers als unzulässige Rechtsausübung ankommt (Vgl. BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 338/03 - AP Nr. 300 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = EzBAT §§ 22, 23 BAT D1 VergGr VII Nr. 4, Rn. 27).
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