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   BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81   

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BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81 (https://dejure.org/1983,16891)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1983 - 4 AZR 35/81 (https://dejure.org/1983,16891)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 (https://dejure.org/1983,16891)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Denn mit dem Begriff der gehobenen Tätigkeit - also auch des gehobenen Aufnahmeleiters - können die Tarifvertragsparteien einen Dienstposten bezeichnet haben, der entsprechend der betrieblichen Ordnung der jevzeiligen Anstalt besondere, den Tarifvertragsparteien «/ie den Tarif unterworfenen bekannte Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt hatte (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 -, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Vielmehr können die Tarifvertragsparteien auch - wie sich aus den von ihnen eingeholten Auskünften insoweit übereinstimmend ergibt - eine Dienstbezeichnung festlegen, die Kriterien aber hierfür der künftigen Entwicklung überlassen, sei es etwa Beschlüssen eines noch zu bildenden Gremiums (BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, nicht veröffentlicht), sei es - wie vorliegend - einer künftigen betrieblichen Ordnung (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Vielmehr bedeutet die Vereinbarung des MTV, daß die Parteien widerspiegeln wollten, was ansonsten tarifrechtlich gilt (vgl. auch BAG 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77

    Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Denn mit dem Begriff der gehobenen Tätigkeit - also auch des gehobenen Aufnahmeleiters - können die Tarifvertragsparteien einen Dienstposten bezeichnet haben, der entsprechend der betrieblichen Ordnung der jevzeiligen Anstalt besondere, den Tarifvertragsparteien «/ie den Tarif unterworfenen bekannte Tätigkeiten und Aufgaben zum Inhalt hatte (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 -, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 259/80
    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Vielmehr können die Tarifvertragsparteien auch - wie sich aus den von ihnen eingeholten Auskünften insoweit übereinstimmend ergibt - eine Dienstbezeichnung festlegen, die Kriterien aber hierfür der künftigen Entwicklung überlassen, sei es etwa Beschlüssen eines noch zu bildenden Gremiums (BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, nicht veröffentlicht), sei es - wie vorliegend - einer künftigen betrieblichen Ordnung (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 456/80

    Tarifrecht und Verfahrensrecht - Haftung einer Akkordkolonne

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Insoweit gilt dann jedoch der Grundsatz, daß Tarifvertragsparteien mit Tarif normen eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung erreichen wollen (BAG Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - und vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 456/80 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nur dann vor, wenn von dem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 -, AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Insoweit gilt dann jedoch der Grundsatz, daß Tarifvertragsparteien mit Tarif normen eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung erreichen wollen (BAG Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - und vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 456/80 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 426/96

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters der Deutschen Welle

    Bestätigung von BAG Urteile vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - und vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 - AP Nr. 8 und 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 - n.v.

    Die Vereinbarung des MTV/DW-GTV/DW bedeutet, daß die Parteien widerspiegeln wollten, was ansonsten tarifrechtlich gilt (BAG Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 - n.v., m.w.N.).

    In der Entscheidung des Senats vom 31. August 1983 (- 4 AZR 35/81 - n.v.) hat der Senat zum GTV/DW ausgeführt, die Justitiabilität eines Tarifvertrages sei nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Tarifvertragsparteien in ihm eine Dienstbezeichnung festlegten, die Kriterien hierfür aber der künftigen Entwicklung überließen, insbesondere einer künftigen betrieblichen Ordnung (vgl. auch BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk).

    Der Senat hat den Begriff "gehobener Aufnahmeleiter" in der genannten Entscheidung vom 31. August 1983 (- 4 AZR 35/81 -) "als zur Zeit nicht näher bestimmbar" angesehen, da seit 1970 keine neuen Aufnahmeleiter mehr in VergGr.

    Diese Regelungen sind auf die Organisation der Beklagten zugeschnitten (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 - n.v.).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 3 Sa 9/02

    Gleichbehandlung bei tariflicher Eingruppierung einer Rundfunkredakteurin

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einer Gruppe von insgesamt drei Arbeitnehmern geprüft (vgl. BAG, Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 - n.v.; vgl. Auch BAG, Urteil vom 19. Januar 1983 - 4 AZR 167/80 - n.v.: Vergleich mit nur einem Reporter).
  • LAG Köln, 30.06.1995 - 13 Sa 1391/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin - Begriff des "Sachbearbeiters"

    Das Unklarheiten im Tarifvertragswerk der Beklagten zur mangelnden Justiziabilität führen können, hat das BGA bereits für den Fall des "gehobenen Aufnahmeleiters" festgestellt (BGA, Urteil vom 31.08.1983 - 4 AZR 35/81 -).
  • LAG Köln, 03.12.2010 - 4 Sa 815/10

    Eingruppierung

    Denn die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe V c und der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1, auf der sie aufbaut, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot des Artikels 20 Absatz 3 GG und sind deshalb nicht justiziabel (vgl. grundsätzlich dazu BAG 16.04.1986 - 4 AZR 595/84; BAG 31.08.1983 - 4 AZR 35/81; BAG 29.11.2001 - 4 AZR 757/00; BAG 04.12.1997 - 2 AZR 809/96).
  • LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99

    Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster

    Der Begriff "Erster Aufnahmeleiter" im Fernsehbereich ist für sich allein genommen ebenso wie der Begriff "Gehobener Aufnahmeleiter" im Hörfunkbereich (hierzu: BAG, Urteil vom 31.08.1983 4 AZR 35/81 n.v.; Urteil vom 28.01.1998 4 AZR 426/96 in AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk) nicht bestimmbar.
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