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   BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83   

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https://dejure.org/1984,2245
BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83 (https://dejure.org/1984,2245)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1984 - 4 AZR 35/83 (https://dejure.org/1984,2245)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1984 - 4 AZR 35/83 (https://dejure.org/1984,2245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Persönliche Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 253
  • BB 1985, 800
  • DB 1985, 817
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    Insoweit enthält § 23 a BAT, der unmittelbar nur für den Bewährungsaufstieg nach den mit Hinweiszeichen 0 gekennzeichneten Fallgruppen gilt, einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auch bei dem Fallgruppen-Bewährungsaufstieg berücksichtigt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Gerichte sind daher gehalten, diesen von den Tarifvertragsparteien gewollten Unterschied zu beachten und dürfen deshalb Vorschriften des § 23 a BAT nicht allein deshalb auf den Fallgruppen-Bewährungsaufstieg entsprechend anwenden, weil es auch hier - wie in § 23 a BAT - um eine Höhergruppierung kraft Bewährung geht (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tat sächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    Diese Subsumtion des Landesarbeitsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob das Landesarbeitsgericht die zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriffe bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat (BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tat sächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    Mit dem hier erzielten Ergebnis berücksichtigt der Senat, daß Tarifvertragsparteien mit den von ihnen gesetzten Normen ein praktikables, vernünftiges, gerechtes und zweckorientiertes Ergebnis erreichen wollen (vgl. BAG 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
    VII BAT Fallgruppe 1 b die nähere Kenntnis von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und dergleichen versteht, für die Tätigkeit der Klägerin ferner gegenüber gründlichen Fachkenntnissen erweiterte Fachkenntnisse dem Umfange nach und damit vielseitige Fachkenntnisse fordert (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 -, AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT) und entsprechend dem Klammerzusatz zur VergGr.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. dazu BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83 - BAGE 47, 253; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 862/07 - Rn. 46, ZTR 2009, 314 und 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 38, AP TVG § 1 Nr. 44) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 286/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. dazu BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83 - BAGE 47, 253; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 862/07 - Rn. 46, ZTR 2009, 314 und 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 38, AP TVG § 1 Nr. 44) .
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    (2) Seit der Entscheidung vom 28. November 1984 (- 4 AZR 35/83 - BAGE 47, 253; zuletzt 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 45, BAGE 134, 202) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Tarifvertragsparteien seien davon ausgegangen, dass ein Angestellter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebiets Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzugewinne, die seine persönliche Qualifikation erhöhe und eine Höhergruppierung rechtfertige.
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