Rechtsprechung
   BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11340
BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06 (https://dejure.org/2007,11340)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2007 - 4 AZR 351/06 (https://dejure.org/2007,11340)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 (https://dejure.org/2007,11340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sozialamt mangels der Voraussetzungen für das einschlägige Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit"; Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; Prüfung der Erfüllung der Anforderungen ...

  • Judicialis

    BAT-O § 22 Abs. 2; ; Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT-O VergGr. Vb Fallgr. 1a; ; Allgemeiner Teil der Anlage 1a zum BAT-O VergGr. Vb Fallgr. 1b; ; Allgemeiner Teil der Anlage... 1a zum BAT-O VergGr. IVb Fallgr. 1b

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässige Klage (zB 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 -AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237) ist nicht begründet.

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist dabei grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (zB Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237).

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Je nach Lage des Einzelfalls könne sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; auch 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).

    (b) Soweit die Klägerin rügt, das Landesarbeitsgericht habe es nicht für entscheidungserheblich gehalten, ob es sich bei den Entscheidungen der Klägerin um Sachleistungen oder wie im Fall des Urteils des Senats vom 21. Februar 2001 (- 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 VergGr. Vb Nr. 13) in der Regel um Sachleistungen handele, ist ein Denkfehler nicht gegeben.

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Dabei ist eine pauschale Prüfung ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst bestimmte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Je nach Lage des Einzelfalls könne sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; auch 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muss der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Diese Grundsätze sind auf den Fall der Verweigerung des Bewährungs- bzw. Zeitaufstiegs zu übertragen, soweit die Mitteilung über die Eingruppierung die für die Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg maßgebliche Vergütungs- und Fallgruppe bezeichnet (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287).
  • LAG Sachsen, 23.03.2006 - 8 Sa 377/04
    Auszug aus BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2006 - 8 Sa 377/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit der Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 22) .

    Die revisionsrechtliche Überprüfung des Berufungsurteils ist dabei grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. nur BAG 27. August 2008 - 4 AZR 470/07 - Rn. 20, mwN; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 25) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist unter "Verantwortung" iSd. zur Beurteilung stehenden Tarifmerkmals zunächst die Verpflichtung der Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihr übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (grdl. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 ; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 26) .

    Soweit es um Entscheidungen über Leistungen an Dritte geht, kann die besondere Verantwortung darin liegen, dass sie auf die betroffenen Antragsteller Auswirkungen von erheblicher Tragweite haben (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 29; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (3) der Gründe) .

    Zwar war in der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen, das Vorliegen einer besonderen Verantwortung ablehnenden Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2007 (- 4 AZR 351/06 -) die Anordnungsbefugnis auf 1.500,00 Euro beschränkt.

    Die ablehnende Senatsbegründung hatte sich aber nicht auf diese quantitative Begrenzung gestützt, sondern auf die - im Entscheidungsfall nicht hinreichende - "konkrete Tragweite der Entscheidungen für die betroffenen Antragsteller" (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 29) .

    Liegen in einer solchen Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe und der Aufbaufallgruppe zumindest hinsichtlich der Ausgangsfallgruppe eine iwS "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde, kann der - behauptete - Unterschied an die jeweils zu tragende Verantwortung, der "gewichtig, beträchtlich" sein muss (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 26 mwN) , anhand der genannten Maßstäbe (vgl. oben I 3 c bb [1]) bewertet werden.

    Die Klägerin kann jedoch in Anknüpfung an den Vortrag der Beklagten auf die Sachbearbeiter "Wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiele für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" verweisen (vgl. hierzu BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -) .

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (zB BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Das Landesarbeitsgericht durfte sich deshalb auf eine pauschale, summarische Prüfung beschränken (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 23) .
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Auf der Basis dieser Feststellung begegnet die vom Landesarbeitsgericht angenommene Überleitung der Klägerin in die Entgeltgruppe 9a der Kr-Anwendungstabelle bei summarischer Prüfung (vgl. hierzu BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 15, BAGE 154, 83; 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 23) keinen revisionsrechtlichen Bedenken.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Voraussetzung hierzu ist aber die Mitteilung über die Eingruppierung in die für den Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg maßgebende Vergütungs- und Fallgruppe (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - zu I 3 a bb [2] der Gründe, BAGE 94, 287; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu II 3 der Gründe, AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 12; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 18).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    a) Bei dem Heraushebungsmerkmal der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Senat 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -Rn. 25).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist dabei grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (zB Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - aaO).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Selbst ein rechtzeitiges Vorbringen in der Tatsacheninstanz, die Partei hätte, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Auskunft gekannt hätte, die für sie günstigere Alternative gewählt, wäre als zu pauschale Tatsachenbehauptung anzusehen (vgl. BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 30: "in jeder Hinsicht unsubstantiiert").
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Soweit es für den Vertrauensschutz nicht nur auf eine bestimmte Vergütungs- oder Entgeltgruppe, sondern auch auf die Fallgruppe ankommt, muss auch diese der Beschäftigten zur Kenntnis gegeben worden sein (vgl. BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 18; 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - zu II 3 a aa der Gründe; 9. August 2000 - 4 AZR 499/99 - zu II 2 d aa der Gründe) .

    Diese Zuordnung war aber nach Anlage 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung für die in der Stellenausschreibung angegebene Bewertung zutreffend und gab daher keinen Anlass, an der Mitteilung in der Stellenausschreibung zu zweifeln (ähnlich BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Eine solche Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus (zu diesem Erfordernis bei einer korrigierenden Rückgruppierung s. bereits BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 26, BAGE 117, 92; 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - Rn. 30; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 20) .
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 875/21

    Überleitungsregelung in § 29c TVöD-VKA für die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

    Bezüglich des wertenden Vergleichs sei auf die Mitarbeiterin aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) abzustellen: Die dortige Mitarbeiterin gewähre Leistungen im weitesten Sinne.

    Somit seien die Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) als Vergleichsgruppe heranzuziehen.

    (1) Die von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) sind als Vergleichsgruppe nicht geeignet.

    dd) Geht man zugunsten der Klägerin gleichwohl davon aus, dass die Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) als Vergleichsgruppe herangezogen werden können, so hebt sich die Tätigkeit der Klägerin im Rahmen des Arbeitsvorgangs Nr. 1 nicht als "besonders verantwortungsvoll" im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9c aus der Entgeltgruppe 9b heraus.

  • LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2019 - 3 Sa 467/18

    Eingruppierung einer Erzieherin im TVöD -SuE; besonders schwierige fachliche

  • LAG Hamm, 09.02.2017 - 8 Sa 909/16
  • LAG Köln, 05.11.2009 - 13 Sa 839/09

    Höhergruppierung einer Archivarin mit den Hauptarbeitsvorgängen "Archiv" und

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

  • ArbG Detmold, 29.06.2016 - 2 Ca 136/16

    Eingruppierung TVöD

  • LAG Niedersachsen, 12.08.2019 - 8 TaBV 19/19

    Tarifliche Eingruppierung bei gemischten Tätigkeiten im Einzelhandel; Abgrenzung

  • ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 732/14

    Eingruppierung einer juristischen Sachbearbeiterin

  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 6 Sa 1697/17

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bereich Grundsatzangelegenheiten des

  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2010 - 10 Ca 8032/09

    Eingruppierung, Vergabestelle

  • LAG Sachsen, 26.03.2013 - 6 Sa 132/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Sozialhilfe

  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19

    Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 199/16

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 1891/15

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 1148/16

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 481/16

    Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess; Eingruppierungssystematik im TV

  • LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 243/20

    Eingruppierung; TVöD -VKA; S 12 - S 15; interkultureller Dienst

  • ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13

    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin - Tätigkeitsbeispiele einer

  • LAG Hamm, 09.12.2020 - 3 Sa 638/20
  • VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 37/20

    "Institutionelle Föderung"; Eingruppierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht