Rechtsprechung
BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BAT § 23a; BAT 1975 §§ 22, 23; Anlage 1a; VergGr. IVb; EWG-Vertrag Art. 119, 177; GG Art. 3; BGB §§ 611a, 612; BeschFG Art. 1 §§ 2, 6
Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation - Höhergruppierung - Bewährungszeiten - Teilzeitbeschäftigung - Gleichstellung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 08.06.1088 - H 4 Sa 14/88
- ArbG Hamburg, 28.10.1987 - 7 Ca 229/87
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Papierfundstellen
- BAGE 59, 306
- NZA 1989, 351 (Ls.)
- BB 1988, 2392
- DB 1989, 1425
- JR 1989, 220
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte - …
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Der Senat hat bei einer tariflichen Regelung, die eine Verdoppelung der Bewährungszeit in bezug auf die Gewährung einer Zulage für Angestellte im Schreibdienst für Halbtagskräfte vor sah, das stark divergierende tatsächliche Arbeitspensum zwischen halbtags und mit der vollen Arbeitszeit beschäftigten Angestellten als sachlich gerechtfertigten Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung und deren Ausgestaltung im Bereich der tariflichen Gestaltungsfreiheit liegend angesehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgründsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entfaltet der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nach Art. 119 EWG-Vertrag, der in der Richtlinie 75/117/EWG konkretisiert ist (EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 Slg. 1981, 767, 791; Steindorff, RdA 1988, 129, 132 m.w.N.), unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten, wenn festgestellt werden kann, daß die Gewährung eines geringeren Stundenlohnes für Teilzeitarbeitnehmer als für Vollzeitarbeitnehmer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag m.w.N.).Die tarifliche Regelung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wie der Senat selbst zu überprüfen hat (EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag), objektiv gerechtfertigt und beruht nicht auf Faktoren, die mit der Diskriminierung' aufgrund des Geschlechts zu tun haben.
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Allein der unterschiedliche Arbeitsumfang während dieses Zeitraums rechtfertige keine Differenzierung zwischen teil- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, wie dies auch der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 232, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) ausgesprochen habe.Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232,-242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).
- LAG Berlin, 19.05.1988 - 4 Sa 14/88
Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit eines …
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
H 4 Sa 14/88 Hamburg Verkündet am .Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 1988 - H 4 Sa 14/88 - und des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Oktober 1987 - 7 Ca 229/87 - aufgehoben.
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78
Hausarbeitstag
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232,-242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.). - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232,-242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232,-242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232,-242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.). - EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dabei geht der Senat davon aus, daß sich die unmittelbare Geltung des Lohngleichheitsgebots nach Art. 119 EWG-Vertrag auch auf tarifliche Regelungen erstreckt, wie dies in der Erläuterung des Art. 119 EWG-Vertrag durch die Richtlinie 75/117/EWG (Art. 4) ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 -, Slg. 1971, 445, 476 = NJW 1976, 2068, 2069; vgl. auch Pfarr/Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, Rz 310 ff.), obgleich der BAT vor liegend zwischen den Parteien nicht aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) gilt, sondern als Vertragsrecht Anwendung findet. - EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Dabei geht der Senat davon aus, daß sich die unmittelbare Geltung des Lohngleichheitsgebots nach Art. 119 EWG-Vertrag auch auf tarifliche Regelungen erstreckt, wie dies in der Erläuterung des Art. 119 EWG-Vertrag durch die Richtlinie 75/117/EWG (Art. 4) ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 -, Slg. 1971, 445, 476 = NJW 1976, 2068, 2069; vgl. auch Pfarr/Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, Rz 310 ff.), obgleich der BAT vor liegend zwischen den Parteien nicht aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) gilt, sondern als Vertragsrecht Anwendung findet. - EuGH, 11.03.1981 - 69/80
Worringham und Humphreys / Lloyds Bank
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung - …
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80
Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff
- BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie
- BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. - …
- BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79
Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter
- BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83
Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - …
- BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld - …
- BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Die Tarifvertragsparteien haben das Bewährungsmerkmal als subjektives Tätigkeitsmerkmal ausgestaltet und nicht lediglich bei unveränderter Einordnung der Tätigkeit in die Ausgangsvergütungsgruppe eine höhere Vergütung vorgesehen (…insoweit zutreffend Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 22 Rz 28; vgl. auch BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT). - BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II
Der Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst ist kein reiner Zeitaufstieg und knüpft nicht nur an die beanstandungsfreie Leistung der vertraglichen Pflichten an, sondern dient auch dem Erwerb von erhöhtem und vertieftem Erfahrungswissen, wodurch die persönliche Qualifikation nach dem jeweils festgelegten Zeitraum erhöht wird und eine Höhergruppierung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT). - BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
b) Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die während der Bewährungszeit erhöhte persönliche Qualifikation generell das Erfordernis verlängerter Bewährungszeiten für Teilzeitbeschäftigte rechtfertige (Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.
darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (…- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.
Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.
Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (…- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 4924/09
Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit und tarifliche Einstufung - …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Sie gehen darüber hinaus typischerweise davon aus, daß der Arbeitnehmer während des längeren Tätigkeitszeitraumes innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat, die seine persönliche Qualifikation und den Wert seiner Arbeit für den Arbeitgeber erhöhen und deshalb eine Höhergruppierung rechtfertigen (BAGE 47, 253, 258 = AP Nr. 102 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT, mit Anm. von Pfarr). - BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag berufen (vgl. EuGHE 1976, 455 = NJW 1976, 2068; EuGHE 1980, 1275 = NJW 1980, 2014; EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 - NJW 1981, 2637; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - DB 1990, 1620;… vgl. auch Dauses, aaO, S. 9; Schaub, NZA 1984, 73, 74). - LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 2 R 1704/11
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92
Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst
Zwar hat das Landesarbeitsgericht - unter unzutreffender Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 14. September 1988 (- 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23a BAT) gemeint, die Bewährung erfordere über die Erledigung der dem Angestellten übertragenen Aufgaben hinaus generell ein beanstandungsfreies dienstliches Verhalten. - LAG Hamburg, 19.12.1991 - 2 Sa 66/91
Vergütungsgruppe; Bewährungsaufstieg; BAT; Eingruppierung; Tätigkeitsmerkmal; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 05.07.1991 - 10 Sa 72/91
Vollzeit; Teilzeit; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Wochenstunden; …
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 603/00
Vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit
- BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90
Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema …
- LAG Hessen, 19.03.1993 - 9 Sa 1568/92
Anforderungen an die Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Ausscheiden aus dem …
- BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 272/89
Übergangsgeld im öffentlichen Dienst
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 2 R 1908/14
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2013 - L 4 R 1479/11
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 694/92
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2013 - L 4 R 1965/12
- ArbG Dortmund, 08.12.1999 - 9 Ca 4889/99
Anforderungen an eine tarifvertraglich ordnungsgemäße Eingruppierung einer …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - L 13 R 5807/10
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1992 - 2 Sa 557/91
Vermögenswirksame Leistungen; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; …
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 701/00
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 3223/17
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 9 R 3364/12
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4532/09