Rechtsprechung
   BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2550
BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81 (https://dejure.org/1983,2550)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1983 - 4 AZR 353/81 (https://dejure.org/1983,2550)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 (https://dejure.org/1983,2550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Erkrankung - Arbeitsunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

    Befristung - Bühnenchormitglieder

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Da mit entfällt sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit der Billigkeit (§ 242 BGB) zu überprüfen (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 6 2 0 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 127 und 130 ff.).

    Dabei ist freilich zu beachten, daß über die Regelung des § 138 BGB hinaus nach Art. 2 Abs. 1 GG das Sittengesetz Verfassungsrang hat (vgl. BAG 23, 460, 463 = AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Hueck/ Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band II/l, S 19 B I 8, S. 395; Wiedemann/Stumpf, aaO, Einl. Rz 128).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Damit soll der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien wie auch sonst im öffentlichen Dienst üb lich die jeweils bestehende tarifliche Situation wider spiegeln (vgl. BAG 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung sowie BAG 25, 34, 42 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    ergibt, anzunehmen, daß dieser Begriff nach dem Willen der Tarifvertragsparteien von ihnen in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden soll (vgl. das Urteil des Senats vom 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform -

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Hierfür spricht schließlich auch die Erwägung, daß den Gerichten eine entsprechende Befugnis für gesetzliche Normen nicht zukommt und insoweit auch bei Tarifverträgen hinsichtlich ihres normativen Teiles schon deswegen nichts anderes gelten kann, weil auch ihm der Charakter von Rechtsnormen zukommt (vgl. BAG 29, 182, 186 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    anträge nicht, sofern im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisionsklägers das gesamte berufungsgerichtliche Urteil oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. BAG 1, 36, 38 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation; BGH Urteil vom 29.9.1953 - I ZR 164/52 - = LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., S 554 Anm. 4 A; Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 554 Aran. 3 sowie § 519 Anm. 3).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Da mit entfällt sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit der Billigkeit (§ 242 BGB) zu überprüfen (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 6 2 0 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 127 und 130 ff.).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Damit soll der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien wie auch sonst im öffentlichen Dienst üb lich die jeweils bestehende tarifliche Situation wider spiegeln (vgl. BAG 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung sowie BAG 25, 34, 42 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • BGH, 29.09.1953 - I ZR 164/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    anträge nicht, sofern im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisionsklägers das gesamte berufungsgerichtliche Urteil oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. BAG 1, 36, 38 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation; BGH Urteil vom 29.9.1953 - I ZR 164/52 - = LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., S 554 Anm. 4 A; Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 554 Aran. 3 sowie § 519 Anm. 3).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit -

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

  • LAG Düsseldorf, 24.06.1981 - 15 Sa 495/81
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    bb) Die Frage, ob Tarifverträge am Maßstab des § 138 BGB überprüft werden können, bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung (offengelassen auch von BAG 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - BAGE 44, 268, 278).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß es förmlicher Rechtsmittelanträge nicht bedarf, sofern im Einzelfall aus der Rechtsmittelbegründung klar ersichtlich ist, ob die gesamte vorinstanzliche Entscheidung oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (BAG Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 353/81 = AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BGH Urteil vom 29. September 1953, LM Nr. 14 zu § 546 ZPO).
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    Diesen Schriftsätzen ist aber unmissverständlich zu entnehmen, dass die Beklagte und Widerklägerin mit ihrer Revision die Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts und Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils dahingehend begehrt, dass die Klage insgesamt abgewiesen und der Widerklage insgesamt stattgegeben wird (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - zu A der Gründe; 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - juris-Rn. 9, BAGE 44, 268) .
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Dem Revisionsvorbringen ist hinreichend deutlich zu entnehmen, dass die Beklagte mit ihrer Revision die Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts und Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils dahingehend begehrt, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird (vgl. BAG 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - BAGE 44, 268, 270 f.).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Ihr Fehlen ist jedoch dann unschädlich, wenn im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Rechtsmittelklägers das gesamte vorinstanzliche Urteil oder nur Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. die Urteile des Senats BAG 44, 268, 270 = AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II sowie vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Nach der nunmehr bei den Revisionsgerichten und im zivilprozessualen Schrifttum vorherrschenden Mei nung bedarf es jedoch förmlicher Revisionsanträge dann nicht, wenn auch ohne sie im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisionsklägers das gesamte berufungs- .gerichtliche Urteil oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. BAG 1, 36, 38 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 30; November 1983 - 4 AZR 353/81 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BGH Urteil vom 29. September 1953 - I ZR 164/52 LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 554 Anm. 4 A; Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 554 Anm. 3 sowie § 519 Anm. 3).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    a) Die Frage, ob Tarifverträge am Maßstab des § 138 BGB überprüft werden können, braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden (offengelassen von BAG 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - BAGE 44, 268, 278 ) .
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Nach der nunmehr bei den Revisionsgerichten und auch im zivilprozessualen Schrifttum vorherrschenden Meinung bedarf es nämlich, wie das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung damit zutreffend hervorhebt, förmlicher Revisions- bzw. Berufungsanträge dann nicht, wenn im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisions- oder Berufungsklägers das gesamte vorinstanzliche Urteil oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, im Anschluß an BAG 1, 36, 38 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation; BGH Urteil vom 29.09.1953 - I ZR 164/52 - LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42 Aufl., § 554 Anm. 4 A und Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 554 Anm. 3 sowie § 519 Anm. 3).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich aus Rechtsgründen nicht befugt, tarifliche Bestimmungen darauf zu überprüfen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 494/83
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht