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   BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15   

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BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 (https://dejure.org/2018,36917)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 (https://dejure.org/2018,36917)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 371/15 (https://dejure.org/2018,36917)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • rewis.io

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung; Verweisung auf Tarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Tarifvertrag

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185) .

    Der Wortlaut spricht dabei - noch weiter gehend als in der Entscheidung vom 30. Juli 2008 (- 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185 "... bleiben unberührt") - für eine ausdrückliche Vereinbarung über eine weitere Geltung dieser Regelungen.

  • LAG Hamm, 20.05.2015 - 17 Sa 1746/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2015 - 17 Sa 1746/14 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2015 - 17 Sa 1746/14 - aufgehoben, als es die Klage in Höhe von 756, 24 Euro und die Feststellung bezgl.

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    a) Bei einer nach dem 31. Dezember 2001 vereinbarten Änderung eines von einem Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen "Altvertrags" kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261) .

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Diese Ausführungen halten einer revisionsrichterlichen Kontrolle weder unter dem Gesichtspunkt der für die Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkten Überprüfbarkeit (vgl. zu den Maßstäben insoweit BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN) noch unter Berücksichtigung der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit nach §§ 133, 157 BGB für atypische Willenserklärungen stand.
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Dabei kann offenbleiben, ob lediglich - konkrete, wiederkehrende - Leistungen aus einem vertraglichen Dauerschuldverhältnis verwirken können - wofür viel spricht - und dies aber nicht für die vertragliche Grundlage gelten kann (sh. bereits etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22 ; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 43 ) .
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Die "Aufklärung" über die aus der "vorläufigen Massnahme" sich ergebenden Folgen setzt die in der "Personalveränderung" dokumentierte "vorläufige Massnahme" voraus und streitet daher gegen die Auffassung, diese Rechtsfolge sei erst durch die mit der Unterschrift des Klägers abgegebenen Willenserklärungen herbeigeführt worden (BAG 27. März 2018 - 4 AZR 151/15 - Rn. 46) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Dabei kann offenbleiben, ob lediglich - konkrete, wiederkehrende - Leistungen aus einem vertraglichen Dauerschuldverhältnis verwirken können - wofür viel spricht - und dies aber nicht für die vertragliche Grundlage gelten kann (sh. bereits etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22 ; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 43 ) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Dabei kann das Überraschungsmoment umso eher zu bejahen sein, je belastender die Bestimmung ist (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Hierzu gehört auch die Überprüfung der Einhaltung des Bestimmtheitsgebots, das dann verletzt ist, wenn die Klausel vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 14, BAGE 135, 250) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15
    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Auch die tatsächliche Praxis des Vollzugs einer (hier zunächst nur angekündigten) vertraglichen Regelung durch die vertragschließenden Parteien kann Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 26; 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Für die vom Landesarbeitsgericht nachzuholende Prüfung beschränkt sich der Senat auf den Hinweis, dass der Kläger und die Nebenintervenientin - auf der Grundlage des Schreibens vom 7. Oktober 2013 - eine dynamische Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 wohl erneut zum Gegenstand ihrer rechtsgeschäftlichen Willensbildung gemacht haben und damit ein - für die Auslegungsmaßstäbe zu beachtender - sog. Neuvertrag vorliegen dürfte (vgl. zum Ganzen zB BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 30) .
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch anzuwenden (z.B. BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15, juris Rn. 22).

    Er wendet die Auslegungsregel aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden sind (BAG 20.06.2018 a.a.O. Rn. 23).

    Für die Auslegung ist dabei auf die Umstände bei Vertragsschluss abzustellen (BAG 11.12.2013 - 4 AZR 473/12, juris Rn. 14; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15, juris Rn. 22).

    Er kann aber Anhaltspunkte für den bei Vertragsschluss bestehenden, tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15, juris Rn. 26).

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