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   BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91   

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BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91 (https://dejure.org/1992,2495)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 4 AZR 374/91 (https://dejure.org/1992,2495)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 4 AZR 374/91 (https://dejure.org/1992,2495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Teilforderungen - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Ablehnung der Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort - Anspruch eines technischen Angestellten im Baugewerbe auf Erstattung fiktiver Rückumzugskosten im Falle seiner Versetzung - ...

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1158
  • NZA 1992, 987
  • BB 1992, 1432
  • DB 1992, 1891
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Er muß entweder die Reihenfolge angeben, in der das Gericht die einzelnen Beträge prüfen soll (BGH Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 267/86 = NJW-RR 1989, 396) oder aber angeben, welcher Teilbetrag von jedem der Ansprüche in welcher Reihenfolge geltend gemacht wird (BGHZ 11, 192; BGH Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 = NJW 1984, 2347 [BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82]; BAGE 8, 333, 338 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Macht der Kläger einen Teilbetrag aus einer Summe von einzelnen Ansprüchen geltend, muß er selbst im einzelnen angeben, wie er die Gesamtsumme auf die verschiedenen Einzelansprüche verteilt (vgl. BGH Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88 = NJW 1990, 2068, m.w.N.).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 132/59

    Auslegung von Klageanträgen - Wirklicher Wille des Klägers - Buchstäblicher Sinn

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Dem steht auch nicht entgegen, daß der Kläger, mit Rücksicht auf die von ihm vorgetragenen Ansprüche nach dem BUKG, noch neue Tatsachen über die Berechnungsgrundlagen seines Anspruchs (z.B. Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen seines Haushalts, Tarifklasse usw.) vortragen müßte (vgl. hierzu BAGE 9, 273, 276 = AP Nr. 2 zu § 253 ZPO).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Nach dem für die Tarifauslegung (vgl. hierzu BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) in erster Linie heranzuziehenden Wortlaut von § 9 Ziff. 1 RTV-Ang liegt eine Versetzung dann vor, wenn (1) ein Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts auf eine Beschäftigungsstelle oder Betriebsstätte außerhalb seiner Beschäftigungsstelle geschickt wird, und (2) bei Verschickung oder während der Tätigkeit sich herausstellt, daß er in absehbarer Zeit nicht an den Einstellungsort zurückkehrt und (3) der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers an seinem neuen Beschäftigungsort oder in dessen Nähe einen neuen Wohnsitz nimmt.
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Er muß entweder die Reihenfolge angeben, in der das Gericht die einzelnen Beträge prüfen soll (BGH Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 267/86 = NJW-RR 1989, 396) oder aber angeben, welcher Teilbetrag von jedem der Ansprüche in welcher Reihenfolge geltend gemacht wird (BGHZ 11, 192; BGH Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 = NJW 1984, 2347 [BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82]; BAGE 8, 333, 338 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit).
  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 267/86

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Angaben zum Gegenstand und Grund des

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Er muß entweder die Reihenfolge angeben, in der das Gericht die einzelnen Beträge prüfen soll (BGH Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 267/86 = NJW-RR 1989, 396) oder aber angeben, welcher Teilbetrag von jedem der Ansprüche in welcher Reihenfolge geltend gemacht wird (BGHZ 11, 192; BGH Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 = NJW 1984, 2347 [BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82]; BAGE 8, 333, 338 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit).
  • BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 209/62

    Rationalisierungsunternehmens - Reisen von Angestellten - Außendienst -

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Er muß entweder die Reihenfolge angeben, in der das Gericht die einzelnen Beträge prüfen soll (BGH Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 267/86 = NJW-RR 1989, 396) oder aber angeben, welcher Teilbetrag von jedem der Ansprüche in welcher Reihenfolge geltend gemacht wird (BGHZ 11, 192; BGH Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 = NJW 1984, 2347 [BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82]; BAGE 8, 333, 338 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Nach dem für die Tarifauslegung (vgl. hierzu BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) in erster Linie heranzuziehenden Wortlaut von § 9 Ziff. 1 RTV-Ang liegt eine Versetzung dann vor, wenn (1) ein Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts auf eine Beschäftigungsstelle oder Betriebsstätte außerhalb seiner Beschäftigungsstelle geschickt wird, und (2) bei Verschickung oder während der Tätigkeit sich herausstellt, daß er in absehbarer Zeit nicht an den Einstellungsort zurückkehrt und (3) der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers an seinem neuen Beschäftigungsort oder in dessen Nähe einen neuen Wohnsitz nimmt.
  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Denn der Kläger kann den sich aus § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO ergebenden Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags sogar noch in der Revisionsinstanz dadurch beseitigen, daß er angibt, er verteile den Klagebetrag anteilsmäßig auf alle oder eine Reihe von bestimmten Posten oder er stütze ihn in der Hauptsache bis zur Erreichung des Klagebetrages auf die an erster Stelle angeführten Posten und hilfsweise auf die später angeführten (BAG, aaO; BAG Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hamburg, 11.07.1991 - 3 Sa 39/90

    Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Rückumzug; Umzugskosten;

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 1991 - 3 Sa 39/90 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    Zur Bezeichnung des Anspruchsgrundes ist erforderlich, zu bestimmen, welche Ansprüche von der Klage in welchem Umfang oder in welchem Hilfsverhältnis erfasst sein sollen (BAG, Urteil vom 11.08.1987 - 8 AZR 609/84, AP BGB § 511 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 374/91, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 154).
  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

    Zur Bezeichnung des Anspruchsgrundes ist erforderlich, zu bestimmen, welche Ansprüche von der Klage in welchem Umfang oder in welchem Hilfsverhältnis erfasst sein sollen (BAG, Urteil vom 11.08.1987 - 8 AZR 609/84, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 374/91, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 154).
  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen -

    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält die Heilung eines Mangels im notwendigen Inhalt einer Klageschrift (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) auch in der Berufungsinstanz noch für möglich (vgl. auch: BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 374/91 - AP Nr. 154 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • ArbG Heilbronn, 06.10.2021 - 2 Ca 152/21

    Bestimmter Klageantrag - abschließende Gesamtklage - DCVArbVtrRL - neue

    Zur Bezeichnung des Anspruchsgrundes ist erforderlich, zu bestimmen, welche Ansprüche von der Klage in welchem Umfang oder in welchem Hilfsverhältnis erfasst sein sollen (BAG, Urteil vom 11.08.1987 - 8 AZR 609/84, AP BGB § 511 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 374/91, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 154).
  • ArbG Heilbronn, 13.07.2022 - 2 Ca 80/22

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff - Zulage nach § 16 Abs 6 Tarifvertrag für

    Zur Bezeichnung des Anspruchsgrundes ist erforderlich, zu bestimmen, welche Ansprüche von der Klage in welchem Umfang oder in welchem Hilfsverhältnis erfasst sein sollen (BAG, Urteil vom 11.08.1987 - 8 AZR 609/84, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90; BAG, Urteil vom 18.03.1992 - 4 AZR 374/91, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 154).
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