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   BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16   

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https://dejure.org/2017,40342
BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16 (https://dejure.org/2017,40342)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 4 AZR 375/16 (https://dejure.org/2017,40342)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 (https://dejure.org/2017,40342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags - Bestimmung des Bezugnahmeobjekts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG
    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags - Bestimmung des Bezugnahmeobjekts

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 5 Abs. 4, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 42 ZPO, § 295 ZPO, § 556 ZPO, § 4 Abs. 5 TVG, § 5 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 293 ZPO, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG, Art. 103 GG, § 139 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen; Begriff "Tariflohn/-gehalt" als Indiz für zukünftige tarifliche Entwicklung der Vergütung; Verfahrensrügen in der Berufungsinstanz und in der Revisionsinstanz; Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen; ...

  • rewis.io

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags - Bestimmung des Bezugnahmeobjekts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags; Bestimmung des Bezugnahmeobjekts

  • rechtsportal.de

    Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags - Bestimmung des Bezugnahmeobjekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag - und die dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    aa) Es hat zunächst insoweit außer Acht gelassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nach seinem Ablauf eine Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch in denjenigen Arbeitsverhältnissen entfaltet, die vorher nicht durch Mitgliedschaft gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, sondern durch Allgemeinverbindlichkeit gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 TVG der zwingenden Wirkung unterworfen waren (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 521/15 - Rn. 40 mwN; s.a. 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 16; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 22, BAGE 116, 366; ausf. 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - zu 1 der Gründe; ebenso Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 5 Rn. 125; Däubler/Bepler TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 961; ErfK/Franzen 17. Aufl. TVG § 5 Rn. 26; HWK/Henssler 7. Aufl. TVG § 5 Rn. 37; krit. Sittard Tarifnormerstreckung S. 289; Creutzfeldt FS Bepler S. 45, 48 ff.).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass eine vor dem Ende der Allgemeinverbindlichkeit vereinbarte dynamische Verweisungsklausel eine andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG wäre, oder dass eine solche individuelle Vereinbarung von vornherein die Verdrängung einer Nachwirkung zur Folge hätte, wäre es erforderlich gewesen, die Erfassung eines Folgetarifvertrags durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel - ggf. durch ergänzende Vertragsauslegung - festzustellen und zu begründen (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 521/15 - Rn. 40; vgl. zur Frage der Anwendung des TVöD oder des TV-Ärzte nach dem Ende des BAT aufgrund einer auf diesen verweisenden Klausel im Arbeitsvertrag eines Arztes BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 13 ff., BAGE 141, 150) .

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Dies ist nur dann der Fall, wenn es um die normative Wirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG geht (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25 mwN) .

    Dies gilt jedoch nicht, wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Sowohl die Auslegung nach dem Maßstab für atypische (vgl. BAG 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16 mwN) als auch nach demjenigen für typische Willenserklärungen (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14  - Rn. 21 mwN) führen zu dem Ergebnis, dass die im Arbeitsvertrag von 1992 vereinbarte zeitdynamische Bezugnahmeklausel durch die Schreiben der Beklagten an den Kläger im Zeitraum von 1999 bis 2011 nicht aufgehoben wurde.

    Mit der weiteren Formulierung "Im Übrigen bleiben die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen unverändert gültig" haben die Parteien zudem deutlich gemacht, dass sie sämtliche vorherigen Vereinbarungen und damit auch die bisherige Bezugnahmeklausel in ihre rechtsgeschäftliche Willensbildung einbezogen haben (vgl. dazu BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 33; 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27 mwN).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung eines Tariflohns/-gehalts unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt auf Dauer ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 42 mwN) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei diesen Schreiben um sog. atypische oder typische Erklärungen handelt (vgl. dazu BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 32 und 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 44) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Zwar geht ein übereinstimmender Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, wenn die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden haben (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27 mwN; zuletzt: 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 37; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 35 Rn. 33) .

    Jedoch hat das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, dass auch das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Vereinbarung sowie deren Prozessverhalten, die als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam sein können (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - aaO mwN; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 27) , eine solche Schlussfolgerung hier aber gerade nicht zulassen.

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Zwar geht ein übereinstimmender Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, wenn die Vertragsparteien eine Klausel übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden haben (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27 mwN; zuletzt: 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 37; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 35 Rn. 33) .

    Jedoch hat das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, dass auch das Verhalten der Parteien nach Abschluss der Vereinbarung sowie deren Prozessverhalten, die als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam sein können (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - aaO mwN; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 27) , eine solche Schlussfolgerung hier aber gerade nicht zulassen.

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Bei dem Arbeitsvertrag vom 23. März 1992 handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden kann (st. Rspr., vgl. dazu nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283 ) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., vgl. nur BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 18 mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283) .

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Daneben hat nach öffentlich zugänglichen Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, Tarifauskunft ( https://www.saarland.de/SID-DE1E43A0-21B3DC3B/99496.htm unter der Berufsgruppe E - Einzelhandel ) , auch die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht unter - 1 ABR 37/16 - anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, Tarifverträge abgeschlossen.
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Daneben hat nach öffentlich zugänglichen Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, Tarifauskunft ( https://www.saarland.de/SID-DE1E43A0-21B3DC3B/99496.htm unter der Berufsgruppe E - Einzelhandel ) , auch die "DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar", die nach dem - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -; Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht unter - 1 ABR 37/16 - anhängig) eine tariffähige Gewerkschaft ist, Tarifverträge abgeschlossen.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16
    Selbst wenn man davon ausginge, dass eine vor dem Ende der Allgemeinverbindlichkeit vereinbarte dynamische Verweisungsklausel eine andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG wäre, oder dass eine solche individuelle Vereinbarung von vornherein die Verdrängung einer Nachwirkung zur Folge hätte, wäre es erforderlich gewesen, die Erfassung eines Folgetarifvertrags durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel - ggf. durch ergänzende Vertragsauslegung - festzustellen und zu begründen (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 521/15 - Rn. 40; vgl. zur Frage der Anwendung des TVöD oder des TV-Ärzte nach dem Ende des BAT aufgrund einer auf diesen verweisenden Klausel im Arbeitsvertrag eines Arztes BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 13 ff., BAGE 141, 150) .
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 83/14

    Zeitdynamische Bezugnahme auf Vergütungsregelung in einem Tarifvertrag

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Die Motive, aus denen jeder der Partner den Vertrag schließt, sind für die Rechtsfolgen des Vertrags grundsätzlich unbeachtlich, weil sie nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung selbst sind (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 35; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 122, 74) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Den Inhalt von Tarifverträgen, die "nur" arbeitsvertraglich in Bezug genommen worden sind, ermitteln die Gerichte für Arbeitssachen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht selbst (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines

    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr., vgl. dazu nur BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 17; 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283) .
  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. dazu nur 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 21 mwN.) der durchschnittliche Arbeitnehmer bei einer derartigen Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als "Tariflohn /-gehalt" regelmäßig begründet davon ausgehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch bleiben, sondern solle sich entsprechend den tariflichen Entwicklungen des maßgebenden Entgelttarifvertrages verändern.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Den Inhalt von Tarifverträgen, die "nur" arbeitsvertraglich in Bezug genommen worden sind, ermitteln die Gerichte für Arbeitssachen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht selbst (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 539/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

    Der Senat hat den Tarifvertrag nicht unter Beachtung von § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln, wenn - wie hier - die Anwendung eines Tarifvertrags ausschließlich auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 46 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 12 Sa 91/21

    Erschwerniszuschlag - § 19 TVöD als Rahmenvorschrift - Tragen einer FFP-2 Maske -

    Den Inhalt von Tarifverträgen, die, anders als normativ geltende Tarifverträge "nur" arbeitsvertraglich in Bezug genommen worden sind, ermitteln die Gerichte für Arbeitssachen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht selbst (vgl. etwa BAG vom 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 Rn. 46, juris).
  • ArbG Köln, 09.10.2019 - 18 Ca 3535/19

    Unterlassene Zielvereinbarung, Bonus, Primäranspruch und Schadensersatz

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 -, Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 28. März 2018 - XII ZR 18/17 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Köln, 13.11.2019 - 11 Sa 189/16

    Auslegung AGB

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urt. v. 25.10.2017 - 4 AZR 375/16 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 561/20

    Berücksichtigung des Wertes der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei Höhe der

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, Urt. v. 25.10.2017 - 4 AZR 375/16 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 23.09.2020 - 11 Sa 215/20

    Kein Anspruch auf Ausgleich wegen Rentennachteil; Anpassung einer

  • LAG Köln, 02.03.2022 - 11 Sa 1048/20

    Auslegung einer arbeitsvertraglich vereinbarten erfolgsorientierten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2021 - 5 Sa 389/20

    Eingruppierung - Kassiererin - Bezugnahme Tarifverträge - Vertragsauslegung

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 598/21

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung AGB

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