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   BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77   

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BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77 (https://dejure.org/1979,539)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1979 - 4 AZR 377/77 (https://dejure.org/1979,539)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 (https://dejure.org/1979,539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung - Beweisbares statistisches Material - Schätzungen - Gerichte für Arbeitssachen - Öffentliches Interesse - Gewährung von Teilurlaub - Abgeltung von Urlaubsansprüchen - Konkurrenzerwägungen - Wettbewerbserwägungen - Sozialer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 241
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    Die dem Bundesarbeitsminister in § 5 Abs. 1 TVG erteilte Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung ist nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und damit verfassungskonform (vgl. BVerfG 1977-05-24 2 BvL 11/74 = BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

    Soweit sich die Revision auf das nach der Verkündung des angefochtenen Urteils ergangene Urteil des BVerfG vom 24.5.1977 (BVerfGE 44, 322) stützt, übersieht sie, daß dieses Urteil gerade nicht einen die Rechtsverhältnisse einer Gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien regelnden Tarifvertrag und die bei dessen Allgemeinverbindlicherklärung entstehenden besonderen Rechtsprobleme betrifft.

    Indessen vermögen alle diese Erwägungen nichts daran zu ändern, daß, wie das BVerfG bereits in der von der Revision herangezogenen Entscheidung BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG näher ausgeführt hat, der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend deutlich bestimmt hat und deswegen die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    In Übereinstimmung mit den beiden zurückverweisenden Urteilen des Senats (vgl. BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, mit weiteren Nachweisen) und der entsprechenden Bindung nach § 565 Abs. 2 ZPO ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß die Arbeitsgerichte die Allgemeinverbindlicherklärungen auch nach erheblichem Zeitablauf noch auf deren Wirksamkeit in eigener Zuständigkeit zu überprüfen haben, daß hierbei den staatlichen Behörden ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen ist, daß aber dennoch jeder erhebliche Verstoß gegen die materiellen und formellen Voraussetzungen zur Unwirksamkeit führen kann, wenngleich davon auszugehen ist, daß der Bundesarbeitsminister eine Allgemeinverbindlicherklärung nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausspricht .

    Das Landesarbeitsgericht hat auch beachtet, daß nach dem Inhalt der zurückverweisenden Urteile eine genaue Überprüfung der verwertbaren statistischen Materialien geboten war und eine sorgfältige Schätzung erst in Betracht kommen konnte, wenn statistisches Material oder entsprechende Auskünfte von Behörden oder Verbänden nicht zu erhalten sind oder zu keinen sicheren Ergebnissen führen (vgl. BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG).

    Dabei übersieht die Revision, daß bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen dem Bundesarbeitsminister ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen ist und demgemäß eine gerichtliche Überprüfung nur insoweit in Betracht kommt, als diesem wesentliche Fehler vorzuwerfen sind (vgl. auch hierzu BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie das Urteil des Senats (BAG 17, 59 [70 ff.] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten -

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    Das BVerfG hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 17, 59 [66 ff.] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG sowie BAG AP Nr. 13 zu § 5 TVG), auf die der Senat auch in den zurückverweisenden Urteilen Bezug genommen hat, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen als Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung beschrieben, der seine eigenständige Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 GG gemessen werden kann.

    Dabei übersieht die Revision, daß bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen dem Bundesarbeitsminister ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen ist und demgemäß eine gerichtliche Überprüfung nur insoweit in Betracht kommt, als diesem wesentliche Fehler vorzuwerfen sind (vgl. auch hierzu BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie das Urteil des Senats (BAG 17, 59 [70 ff.] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß auch die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG) und demgemäß ein unabdingbares Maß an Meßbarkeit und Vorausberechenbarkeit wie bei jeder staatlichen Machtäußerung auch bei Gesetzen gefordert werden muß und daß deswegen Gesetze rechtsstaatswidrig und verfassungswidrig sein können, wenn sie die Rechtsunterworfenen darüber im Unklaren lassen, was im Einzelfall rechtens sein soll (vgl. BVerfGE 5, 25 [31] und 8, 274 [302]; Maunz-Dürig-Herzog, GG, 4. Aufl., Art. 20 RdNr; 86 und 89; Schmidt-Bleibtreu-Klein, GG, 3. Aufl., Art. 20 RdNr. 18).
  • BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55

    Versagung der Vollschankerlaubnis in einem Warteraum - Behördliches Ermessen zur

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    Dabei kann sich die Revision auf die von ihr herangezogene Entscheidung des BVerwG (BVerwGE 4, 305 [307]) schon deswegen nicht berufen, weil diese einen anderen Sachverhalt und andere gesetzliche Bestimmungen betrifft.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß auch die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG) und demgemäß ein unabdingbares Maß an Meßbarkeit und Vorausberechenbarkeit wie bei jeder staatlichen Machtäußerung auch bei Gesetzen gefordert werden muß und daß deswegen Gesetze rechtsstaatswidrig und verfassungswidrig sein können, wenn sie die Rechtsunterworfenen darüber im Unklaren lassen, was im Einzelfall rechtens sein soll (vgl. BVerfGE 5, 25 [31] und 8, 274 [302]; Maunz-Dürig-Herzog, GG, 4. Aufl., Art. 20 RdNr; 86 und 89; Schmidt-Bleibtreu-Klein, GG, 3. Aufl., Art. 20 RdNr. 18).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7, betreffend ua. BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7, betreffend ua. BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Im Rahmen der Bewertung, ob die AVE im öffentlichen Interesse geboten erscheint, sind Zwecksetzung und praktische Auswirkungen von BRTV und VTV einheitlich zu betrachten (BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241) .

    Hinsichtlich ihrer Zwecksetzung und ihrer praktischen Auswirkungen sind die Tarifverträge dabei einheitlich zu betrachten (BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241) .

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    In Übereinstimmung hiermit hebt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung hervor, daß der zuständige Minister bei der Entscheidung nach § 5 TVG über einen "weiten Beurteilungspielraum" verfügt (vgl. Urteil vom 3. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 -, NJW 1965, 1624 [BAG 03.02.1965 - 4 AZR 385/63]; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 -, AP § 5 TVG Nr. 16 mit zustimmender Anmerkung Wiedemann ).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtssetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung, der seine eigenständige Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (vgl. BVerfGE 55, 7, 20 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG; 44, 322, 340 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG, mit weiteren Nachweisen; siehe auch BAGE 31, 241, 246 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 78, 91 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG; BAGE 27, 175, 186 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG).

    Eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung kommt nur insoweit in Betracht, als der Behörde wesentliche Fehler vorzuwerfen sind (BAGE 31, 241, 251 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 175, 185 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG; BAGE 17, 59, 70 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

    Darüber hinaus ist es ausreichend, wenn eine entsprechende tarifliche Regelung sich bereits praktisch bewährt und damit als der gesetzlichen Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG entsprechend erwiesen hat (BAGE 31, 241, 251 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 175, 187 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG).

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 244/88

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Einzelhandels - Nachprüfung

    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz findet (vgl. BVerfGE 55, 7, 20 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG; 44, 322, 340 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG m.w.N.; siehe auch BAGE 31, 241, 246 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 78, 91 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG; BAGE 27, 175, 186 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG) und nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 55, 7, 20 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG und 44, 322, 349 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BAGE 31, 241, 246 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 78, 91 = AP Nr. 14 zu § 5 TVG).

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, daß § 5 Abs. 1 TVG, auf der die AVE von Tarifnormen beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 55, 7, 27 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG und 44, 322, 338 ff. = AP Nr. 15 zu § 5 TVG; vgl. auch BAGE 31, 241, 247 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG und 27, 175, 186 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG) und die Nachprüfung der Entscheidung über die AVE in erster Linie den dafür zuständigen Gerichten für Arbeitssachen obliegt (vgl. BVerfGE 55, 7, 28 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG und 18, 85, 92 = AP Nr. 1 zu § 90 BVerfGG).

    Das kann vor allem in Grenzfällen zu praktischen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit führen, worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241, 249 f. [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG).

    Bereits dieser Wortlaut deutet darauf hin, daß insoweit ein außerordentlich weiter Beurteilungsspielraum der staatlichen Behörden besteht (vgl. BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG und BAGE 27, 175, 185 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG).

    Zwar kann die Allgemeinverbindlicherklärung grundsätzlich nicht mit Konkurrenzerwägungen im Verhältnis der Arbeitgeber untereinander begründet werden (vgl. nur BAGE 31, 241, 252 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG m. w. N.).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    des Ersten Senats vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 439/79 - in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn M... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bidinger und Dr. Braun, Zeisselstraße 11, Frankfurt/Main 1 - gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 1973 - 4 AZR 68/73 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 22. August 1972 - 3 Sa 674/71 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 4. November 1971 - 4 Ca 490/71 - 1 BvR 24/74 - 2. der Firma W... E... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Bernd Bender, Dr. Rolf v. Tietzen, Peter Kopp, Rolf Dohle, Jürgen H. Haarmann und Dr. Joachim N. Stolterfoht, Weiherhofstraße 2 Freiburg i.Br. - gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 4. Januar 1977 - 3 Sa 824/76 (3 Sa 785/75) - 7 Ca 3914/72 - 1 BvR 439/79 -.
  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

    Entsprechend ist es auch in der Vergangenheit sowie in anderen Bundesländern zu AVE der Entgelttarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe gekommen, da ohne Allgemeinverbindlicherklärung die Gefahr weitergehender geringer und geringster Bezahlung noch größer wäre (vgl. BAG 12. Oktober 1988 - 4 AZR 244/88 -; ähnlich BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241: "unangemessen niedriger Löhne bzw. Urlaubsbezüge entgegenwirken") .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2024 - 10 Sa 1018/23

    Anwendung der Sozialkassentarifverträge auf landeseigene Wohnungsunternehmen bzw.

    Hinsichtlich ihrer Zwecksetzung und ihrer praktischen Auswirkungen sind die Tarifverträge dabei einheitlich zu betrachten (BAG 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - BAGE 31, 241).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Senats über erweiterte Möglichkeiten der Anwendung des § 287 ZPO , die sich nur auf entsprechende verfahrensrechtliche Möglichkeiten der Gerichte beschränkt (vgl. BAGE 31, 241, 248 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG , mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 343/00

    Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft ; Wirksamkeit

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 690/99

    Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft; Wirksamkeit

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 2088/97

    Bestehen von Vergütungsansprüchen ; Allgemeinverbindlichkeitserklärung von

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 456/97

    Darlegungs- und Beweislast für eine außerordentliche Kündigung;

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 1191/97

    Voraussetzungen für die Geltung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - L 8 R 114/13
  • LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98

    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Wirksamkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

  • LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1082/98

    Streitigkeit über die Pflicht zur Beitragszahlung zu einer gemeinsamen

  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 499/88

    Tarifvertrag: Allgemeinverbidlicherklärung - Grundrechtsverstoß

  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 306/78

    Laboraufgaben - Medizinisch-technische Gehilfin - Vornahme serologischer

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 1/18

    Prozessuale Verfahrensart bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 2/18

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 7 Sa 77/08

    Vorrang des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vor ungünstigeren Regelungen

  • LAG Hessen, 14.03.2012 - 18 Sa 1031/11

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 379/78

    Verkehrsmittelreinigung - Aufgaben des Gebäudereinigerhandwerks -

  • LAG Hessen, 11.05.1995 - 12 Sa 1731/94

    Tarifvertrag: Auslegung - Gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien - Nichtigkeit

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