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   BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99   

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BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 (https://dejure.org/2000,1229)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 (https://dejure.org/2000,1229)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 (https://dejure.org/2000,1229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel; ; Manteltarifvertrag für den Ei... nzelhandel in Rheinland-Pfalz vom 6.August 1996 § 15 Nr. 5; ; ZPO § 256; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 6; ; BetrVG § 103; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz vom 6. 8. 1996 § 15 Nr. 5; ZPO § 256; BetrVG § 102 Abs. 1, Abs. 6, § 103; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Tarifvertragliche Bindung der ordentlichen Kündigung an die Zustimmung des Betriebsrats: Kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 oder Art. 14 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 124
  • NZA 2001, 271
  • BB 2000, 2642
  • BB 2001, 258
  • DB 2001, 389
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.1999 - 4 (5) Sa 1427/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Einhaltung der Frist zur

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 4 (5) Sa 1427/98 -.

    4 AZR 379/99 4 (5) Sa 1427/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. März 1999 - 4 (5) Sa 1427/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Durch Tarifvertrag kann die Zulässigkeit von Kündigungen auch an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft werden (vgl. BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 327 f.; LAG Köln 24. November 1983 - 3 Sa 755/83 - DB 1984, 670; Bösche Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen S 181 Rn. 269; Brecht BetrVG 1972 § 102 Rn. 12; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 102 Rn. 75; aA Richardi BetrVG 7. Aufl. § 102 Rn. 292; GK-Kraft BetrVG 6. Aufl. Bd. 2 § 102 Rn. 193; Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung S 292 Rn. 734; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 102 Rn. 198; Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 102 Rn. 18).

    Die Entscheidung des Ersten Senats vom 10. Februar 1988 (- 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317) ist nicht einschlägig.

  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Die Eigentumsgarantie des § 14 Abs. 1 GG erstreckt sich nur auf den konkreten Bestand an Rechten und Gütern, betrifft aber nicht die unternehmerische Betätigung zu einer bestimmten Zeit (BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.07.1962 - 1 ABR 2/61

    Bestehen eines Rechtsanspruch - Zahlung von Weihnachtsgeld - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Zum Betriebsverfassungsgesetz 1952 hatte das Bundesarbeitsgericht die Zulässigkeit einer tariflichen Regelung mit der Zustimmungspflicht bei Kündigungen bereits in der Entscheidung vom 13. Juli 1962 (- 1 ABR 2/61 - AP BetrVG § 57 Nr. 3, zu 3 b der Gründe) bejaht.
  • LAG Köln, 24.11.1983 - 3 Sa 755/83
    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Durch Tarifvertrag kann die Zulässigkeit von Kündigungen auch an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft werden (vgl. BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 327 f.; LAG Köln 24. November 1983 - 3 Sa 755/83 - DB 1984, 670; Bösche Die Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen S 181 Rn. 269; Brecht BetrVG 1972 § 102 Rn. 12; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 102 Rn. 75; aA Richardi BetrVG 7. Aufl. § 102 Rn. 292; GK-Kraft BetrVG 6. Aufl. Bd. 2 § 102 Rn. 193; Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung S 292 Rn. 734; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 102 Rn. 198; Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 102 Rn. 18).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Verschulden ist zwar nicht Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung (BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 371 ff.).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99
    Der vom Kläger in Anlehnung an § 4 Satz 1 KSchG formulierte Antrag ist aber dahin auszulegen, daß nach § 256 ZPO die Feststellung begehrt wird, daß das Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 1998 hinaus fortbestanden hat (BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP BGB § 613 a Nr. 47 für den Fall des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter § 13 Abs. 3 KSchG fällt).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Der Antrag ist aber dahin auszulegen, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2005 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - BAGE 95, 124, 127).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Der Antrag ist aber dahin auszulegen, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den 31. Dezember 2008 hinaus fortbestanden (vgl. zu einer solchen Auslegung BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 15, BAGE 125, 70; 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 124) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

    Soweit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung auch in einem Tarifvertrag vereinbart werden kann, findet sich die Rechtsgrundlage für einen solchen Eingriff der Tarifvertragsparteien in die Betriebsverfassung in § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 TVG (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 323 ff.; 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - BAGE 95, 124, 129).

    Sie sollen den individuellen Kündigungsschutz auf der kollektiven Ebene verfahrensmäßig absichern, indem sie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats über § 102 BetrVG hinaus durch eine zusätzliche verfahrensmäßige Hürde verstärken (vgl. zu einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - BAGE 95, 124).

  • LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05

    Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan

    Die unternehmerische Betätigung in Form von Kündigungen zu einem vom Unternehmen zu bestimmenden Zeitpunkt wird nicht durch Art. 14 Abs. 1 GG, sondern durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (BAG Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - NZA 2001, 271 = EzA § 1 TVG Betriebsverfassungsnorm Nr. 1).

    Sie trifft grundsätzlich die Entscheidung darüber, welche Geld- und Sachmittel zu welchem Zweck eingesetzt werden und ob, was und wo hergestellt wird (BAG Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - NZA 2001, 271 = EzA § 1 TVG Betriebsverfassungsnorm Nr. 1; BAG Urteil vom 3. April 1990 - 1 AZR 123/89 - EzA Art. 9 GG Nr. 49; ErfK-Dieterich, Art. 9 GG Rz. 72 a; Kissel, Arbeitskampfrecht § 35 Rz. 23).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Im Rahmen des Ausgleichs der Grundrechtsposition ist jedenfalls danach zu unterscheiden, ob sich der Arbeitskampf gegen die "eigentliche" Unternehmerfreiheit richtet oder ob eine Betriebsschließung oder wesentliche Betriebseinschränkung nur verzögert werden soll (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 -).
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    cc.Auch eine regelmäßig mögliche Auslegung eines Antrags nach § 4 KSchG in eine zulässige Feststellung nach § 256 ZPO, das Arbeitsverhältnis habe über den in der als Kündigung verstandenen Erklärung niedergelegten Beendigungszeitpunkt hinaus fortbestanden ( BAG v. 10.11.2011 - 6 AZR 357/10; BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BAG v. 21.06.2000 - 4 AZR 379/99), scheidet aus, da der Kläger das entsprechende Klageziel bereits selbständig, insbesondere in seinem Klageantrag zu 4., verfolgt.
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Bei den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes über die Mitwirkung des Betriebsrats handelt es sich um Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die in aller Regel nur einseitig zwingender Natur sind ( vgl. BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - Rn 26 zitiert nach Juris) und aus § 1 Abs. 1 TVG folgt die Befugnis der Tarifvertragsparteien, betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu regeln ( vgl. dazu BAG 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 - Rn 21 ff, zitiert nach juris; BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - Rn 23 ff zitiert nach Juris).

    Die Auswahl des Konfliktmechanismus fällt in die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien ( vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - Rn 22 zitiert nach Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst

    Durch Tarifvertrag können die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats über § 102 BetrVG hinaus erweitert werden, namentlich dahin, dass die Zulässigkeit von Kündigungen der Betriebsratszustimmung unterfällt (BAG 21.6.2000 - 4 AZR 379/99 - zu II 4 der Gründe, NZA 2001, 271; Hessisches LAG 19.3.2003 - 2/1 Sa 1199/02 - juris-Rn. 27; ähnlich zuletzt BAG 24.2.2011 - 2 AZR 830/09 - Rn. 21, NZA 2011, 708).

    (2) Die tarifvertragliche Bestimmung ist nach näher begründeter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dahin aufzufassen, dass ordentliche Kündigungen an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft sind (BAG 21.6.2000 - 4 AZR 379/99 - zu II 3 der Gründe, NZA 2001, 271).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03

    firmeninterner Verbandstarifvertrag; Arbeitskampfmaßnahmen; Standortverlagerung;

    Dies ist bei einer nur zeitlichen Verzögerung regelmäßig nicht der Fall (vgl. BAG, Urt. v. 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 -, DB 2000, 389, 390).
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 166/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Bei den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes über die Mitwirkung des Betriebsrats handelt es sich um Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die in aller Regel nur einseitig zwingender Natur sind ( vgl. BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - Rn 26 zitiert nach Juris) und aus § 1 Abs. 1 TVG folgt die Befugnis der Tarifvertragsparteien, betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu regeln ( vgl. dazu BAG 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 - Rn 21 ff, zitiert nach juris; BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - Rn 23 ff zitiert nach Juris).

    Die Auswahl des Konfliktmechanismus fällt in die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien ( vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 379/99 - Rn 22 zitiert nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 6 Sa 330/17

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Wirksamkeit, AT-Angestellter,

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

  • ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04

    Zulässigkeit weit gefasster Anträge im Arbeitskampfrecht - rechtmäßiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 8/05

    Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 9/05

    Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 5 Sa 325/04

    Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

  • LAG Hessen, 04.03.2002 - 16 Sa 1785/01

    Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung ohne

  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 9 Ta 591/00

    Klage auf wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einem

  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 16 Sa 984/15

    Wirksamkeit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch dreiseitigen Vertrag

  • LAG Hamm, 18.02.2010 - 8 (2) Sa 2265/05

    Verspäteter Antrag auf Wiederholung der Beweisaufnahme bei unbrauchbarem

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 9 Ta 652/98

    Verfahren wegen Festsetzung des Streitwerts; Gebührenstreitwert im

  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 9 Ta 44/01

    Verfahren wegen Festsetzung des Streitwerts; Streitwert bei der Bewertung von im

  • LAG Hessen, 19.03.2003 - 1 Sa 1199/02

    Rechtsunwirksamkeit einer ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochenen

  • ArbG Köln, 21.06.2007 - 1 Ga 104/07

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Einstweilige Verfügung auf

  • ArbG Minden, 13.12.2006 - 3 (2) Ca 949/05

    Ultima-Ratio-Prinzip, Vorrang der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu

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