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   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08   

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https://dejure.org/2009,1498
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 (https://dejure.org/2009,1498)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung im TV-Ärzte/TdL

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" i.S.d. § 16 Abs. 2 S. 1 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL); Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Praktikumsanrechnung Tarifauslegung

  • hensche.de

    Eingruppierung

  • gesr.de PDF

    § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL
    Anrechnung von AiP-Zeiten bei Einstufung in TV-Ärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" iSd. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL; Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • rechtsportal.de

    Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" iSd. § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/TdL; Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung von Ärzten an Unikliniken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der AIPler und die Entgeltsteigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltsteigerung wegen Arzt im Praktikum?

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Arzt im Praktikum irrelevant für spätere Eingruppierung; Arbeitsrecht, Medizinrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum nicht möglich - Ausschließlich Zeiten, die als approbierte Ärzte zurückgelegt wurden, werden berücksichtigt

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    TV-Ärzte: Zeit als "Arzt im Praktikum" keine ärztliche Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 162
  • NZA 2010, 558
  • NZA 2010, 588
  • BB 2009, 2197
  • DB 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Diese Auslegung stehe im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (zB BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218).

    Damit haben die Parteien des TV-Ärzte/TdL festgelegt, dass zu den Zeiten ärztlicher Tätigkeit nur solche zählen, die als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt zurückgelegt worden sind (vgl. BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

    7 des Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT/VKA (Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte) vom 23. Februar 1972 (25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218) und iSd. VergGr.

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

    Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Bei dem Vertrag über die Tätigkeit eines Arztes im Praktikum handelte es sich nach der entsprechenden Festlegung durch den Gesetzgeber nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Ausbildungsvertrag (BAG 14. November 2001 - 7 AZR 576/00 - BAGE 99, 303).

    Auch gegenüber der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Gegenstand des Vertrags über die Tätigkeit als AiP nicht die entgeltliche Leistung abhängiger Dienste, sondern die Ausbildung war (14. November 2001 - 7 AZR 576/00 - BAGE 99, 303), haben sie keine Abgrenzung vorgenommen.

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Damit haben die Parteien des TV-Ärzte/TdL festgelegt, dass zu den Zeiten ärztlicher Tätigkeit nur solche zählen, die als approbierte Ärztin oder approbierter Arzt zurückgelegt worden sind (vgl. BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

    13 der Anlage 1a zum BAT/BL (10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 238).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2237/07

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2008 - 12 Sa 2237/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., etwa BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, ZTR 2010, 142).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sie diesen Begriff in demselben Sinn, also als tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, verstanden wissen wollten (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 21, BAGE 132, 162) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    Ärztliche Tätigkeiten sind solche, für die nach einschlägigem Medizinalrecht eine Approbation als Arzt erforderlich ist (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 16, BAGE 132, 162) .
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