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   BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05 u.a.   

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https://dejure.org/2006,769
BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05 u.a. (https://dejure.org/2006,769)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 4 AZR 390/05 u.a. (https://dejure.org/2006,769)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 4 AZR 390/05 u.a. (https://dejure.org/2006,769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Dauer der für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Wochenarbeitszeit und die sich daraus ergebende Vergütung; Uneingeschränkte Prüfung durch das Revisionsgericht hinsichtlich des Verständnisses und der Auslegung typischer Vertragsklauseln; Ausdrückliche ...

  • Judicialis

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW-EKD); ; Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für ... den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003; ; Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vom 31. Juli 2003 (AnwendungsTV Berlin)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme; Bezugnahme auf den BAT/BL im Hinblick auf die Vergütung; Bezugnahme auf die AVR-DW-EKD "im Übrigen"; keine ausdrückliche Verweisung auf den BAT/BL bzw. die AVR-DW-EKD hinsichtlich der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme; Bezugnahme auf den BAT/BL im Hinblick auf die Vergütung; Bezugnahme auf die AVR-DW-EKD "im Übrigen"; keine ausdrückliche Verweisung auf den BAT/BL bzw. die AVR-DW-EKD hinsichtlich der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst in Berlin auf eine kirchliche Einrichtung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst in Berlin auf eine kirchliche Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 329
  • NZA-RR 2007, 329
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05
    Die Bezugnahme auf einen genau bestimmten Tarifvertrag ist auch ohne ausdrückliche Regelung als dynamische Bezugnahme zu verstehen, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 335).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05
    Objektive Voraussetzung für die der Auslegungsregel zu Grunde liegende Interessenlage und für die Auslegung der Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede ist die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126 ff.; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14, jeweils mwN).
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 60/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05
    Hinweise des Senats: Leitsache zu 5. April 2006 - 4 AZR 33/05 -, - 4 AZR 60/05 -, - 4 AZR 80/05 -, - 4 AZR 231/05 -, - 4 AZR 237/05 -, - 4 AZR 240/05 -, - 4 AZR 244/05 -, - 4 AZR 325/05 -, - 4 AZR 617/05 - und - 4 AZR 618/05 -.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Bei sog. Sanierungstarifverträgen wie dem vorliegenden Zukunfts-TV handelt es sich um Vereinbarungen, die auf eine atypische, insbesondere wirtschaftlich schwierige Situation reagieren (vgl. BAG 5. April 2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 39) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Das Bundesarbeitsgericht legt eine Bezugnahme auf einen genau bestimmten Tarifvertrag sogar ohne ausdrückliche Regelung als dynamische Bezugnahme aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (5. April 2006 - 4 AZR 390/05 -Rn. 43, AP AVR § 1 Diakonisches Werk Nr. 3 mwN).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 311/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 680/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Bei sog. Sanierungstarifverträgen wie dem vorliegenden Zukunfts-TV handelt es sich um Vereinbarungen, die auf eine atypische, insbesondere wirtschaftlich schwierige Situation reagieren (vgl. BAG 5. April 2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 39) .
  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 916/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 911/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 15 Sa 77/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Es wird nicht auf eine bestimmte Fassung statisch Bezug genommen (vgl. dazu BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

    Wegen der Zukunftsgerichtetheit des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung eines in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (vgl. BAG 17.1.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn. 30 zitiert nach juris; BAG 5, 4.2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

    Das Bundesarbeitsgericht legt eine Bezugnahme auf einen genau bestimmten Tarifvertrag sogar ohne ausdrückliche Regelung als dynamische Bezugnahme aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (5. April 2006 - 4 AZR 390/05 - Rn. 43, AP AVR § 1 Diakonisches Werk Nr. 3 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13

    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 84/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisung auf BAT/BAT-O

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1123/13

    Wirksamkeit einer Entgeltabsenkung für Lehrkräfte der Republik Griechenland in

  • LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, BAT/DW, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung,

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 60/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 231/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 679/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 240/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 398/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisung auf BAT/BAT-O

  • LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 237/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • LAG München, 27.09.2007 - 4 Sa 467/07

    Lohnerhöhung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2007 - 24 Sa 932/07

    Tarifauslegung - Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag über die Fortgeltung des TdL

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 688/07

    Sondervergütungsansprüche

  • LAG Hessen, 15.11.2007 - 5 Sa 251/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Transformation von

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 325/05
  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 681/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 336/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • ArbG Brandenburg, 13.09.2018 - 4 Ca 83/18
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 244/05
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 617/05
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 618/05
  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 33/05
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