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   BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10   

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https://dejure.org/2012,22774
BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10 (https://dejure.org/2012,22774)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10 (https://dejure.org/2012,22774)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 (https://dejure.org/2012,22774)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT; ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, TVöD, TV-Ärzte
    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung der Nachfolgetarifverträge infolge Tarifsukzession bei Verweis einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den jeweiligen Bundes-Angestelltentarifvertrag und die ihn ergänzenden Tarifverträge

  • bag-urteil.com

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - lückenhafte Vertragsregelung - ergänzende Vertragsauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 150
  • NZA 2012, 1171
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) enthält jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT/VKA und nach Absatz 2 der Vertragsbestimmung auch ihn ergänzende Tarifverträge erfasst.

    Beide Tarifverträge sind weder eine jeweilige Fassung des BAT/VKA noch ihn ergänzende Tarifverträge iSd. § 2 des Arbeitsvertrages (vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18, BAGE 134, 283 ) .

    b) Die unbedingte dynamische Bezugnahme bewirkt spätestens ab dem 1. August 2006 und damit für den streitgegenständlichen Zeitraum eine nachträgliche Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., NZA 2012, 100) zu schließen ist.

    Da die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf dieser Dynamik aufbaut, ist der Vertrag durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst spätestens seit dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (st. Rspr., BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 23 mwN; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 23) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (st. Rspr., BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 29 mwN) .

    Für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel ist eine solche von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20 mwN, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) enthält jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT/VKA und nach Absatz 2 der Vertragsbestimmung auch ihn ergänzende Tarifverträge erfasst.

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21 sowie 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 24) .

    Ausgehend von einem solchen - allerdings noch festzustellenden - Regelungszweck wäre dies nicht der TV-Ärzte/VKA, der nach seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 lediglich für Ärztinnen und Ärzte Regelungen trifft, sondern der TVöD/VKA, weil er sowohl nach seinem fachlichen als auch nach seinem persönlichen Geltungsbereich in der Lage ist, für die Gesamtheit der im Betrieb der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer den verfolgten Zweck zu gewährleisten (so bereits BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 683/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - ergänzende

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Da die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf dieser Dynamik aufbaut, ist der Vertrag durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst spätestens seit dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (st. Rspr., BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 23 mwN; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 23) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (st. Rspr., BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 29 mwN) .

    Die Parteien haben - anders als in der grundlegend anders gelagerten Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - AP BGB § 157 Nr. 38)  zugrunde lag - nicht etwa mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden, die einer Grundvorstellung des Arbeitsvertrages entgegensteht, mit der dynamischen Ausgestaltung der Bezugnahme auf das tarifliche Regelungswerk des BAT sollten für die Zukunft die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Grundsatz der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes anvertraut werden (s. auch BAG 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 32; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 37) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Da die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf dieser Dynamik aufbaut, ist der Vertrag durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst spätestens seit dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (st. Rspr., BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 23 mwN; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 23) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21 sowie 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 24) .

    Die Parteien haben - anders als in der grundlegend anders gelagerten Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - AP BGB § 157 Nr. 38)  zugrunde lag - nicht etwa mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden, die einer Grundvorstellung des Arbeitsvertrages entgegensteht, mit der dynamischen Ausgestaltung der Bezugnahme auf das tarifliche Regelungswerk des BAT sollten für die Zukunft die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Grundsatz der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes anvertraut werden (s. auch BAG 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 32; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 37) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Das Landesarbeitsgericht übersieht, dass der BAT/VKA, soweit er vom Marburger Bund mit abgeschlossen wurde, von diesem erst zum 31. Dezember 2005 gekündigt wurde und bis zum Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA zwischen dem Marburger Bund und der VKA gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkte (zur Tarifhistorie s. etwa BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. zu § 70 BAT BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136) .

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Ein Zusatz, dass auch die "ersetzenden" Tarifverträge Anwendung finden sollen (dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 130, 286; 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , wurde nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen.

    Die Parteien haben - anders als in der grundlegend anders gelagerten Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - AP BGB § 157 Nr. 38)  zugrunde lag - nicht etwa mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden, die einer Grundvorstellung des Arbeitsvertrages entgegensteht, mit der dynamischen Ausgestaltung der Bezugnahme auf das tarifliche Regelungswerk des BAT sollten für die Zukunft die arbeitsvertraglichen Bedingungen im Grundsatz der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes anvertraut werden (s. auch BAG 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 32; 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 37) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 39 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. zu § 70 BAT BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (s. nur BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregel, die dazu dient, eine Tarifkonkurrenz aufzulösen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 49, AP TVG § 3 Nr. 48 = EzA TVG § 3 Nr. 34) .
  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 696/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2010 - 3 Sa 906/09

    Arztvergütung in kirchlichem Krankenhaus bei dynamischer Verweisung auf Tarifwerk

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20, BAGE 141, 150; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 233/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen" ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 41, BAGE 141, 150; vgl. auch Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 209 Rn. 35) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 234/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

    Aus der Herausnahme einzelner, spezieller Bestimmungen des BAT aus einer vertraglichen Verweisungsregelung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien die grundsätzliche Anbindung ihres Arbeitsverhältnisses an die tariflichen Bedingungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Länder hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen hätten ausschließen wollen (BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12).

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf sich nicht in Widerspruch zum Parteiwillen setzen (BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

    Bei den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen haben können, sind bei der Auslegung grundsätzlich nur diejenigen zu berücksichtigen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts erkennbar waren (BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

    Es ist schon fraglich, ob aus der Zahlungspraxis überhaupt Rückschlüsse auf den - für die ergänzende Vertragsauslegung maßgeblichen - Willen der Parteien bei Vertragsschluss gezogen werden kann (zweifelnd auch BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

    Dagegen spricht schon, dass die Parteien sich mit der dynamischen Ausgestaltung der Vergütung für die Zukunft insoweit - allein - der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes anvertraut haben (vgl. BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

    Das Spezialitätsprinzip vermag die Anwendbarkeit des Firmentarifvertrages nicht zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 231/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

    Diese Abreden (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthalten hinsichtlich der Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT (in der Fassung für Bund und Länder) (vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 14) .

    Die unbedingte dynamische Bezugnahme bewirkt jedoch eine nachträgliche Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283) .

    a) Die Bezugnahmeregelungen sind spätestens seit dem 1. November 2006 lückenhaft geworden (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 17 mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff. mwN, BAGE 134, 283) .

    (2) Darüber hinaus ergeben sich aus der Herausnahme einzelner, spezieller Bestimmungen des BAT aus der Verweisungsregelung in § 5 Buchst. a des Arbeitsvertrags keine Anhaltspunkte, die Parteien hätten die grundsätzliche Anbindung ihres Arbeitsverhältnisses an die tariflichen Bedingungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Länder hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen ausschließen wollen (s. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 21 ff.) .

    Hierzu bedarf es regelmäßig aber einer über längere Zeit geübten, einverständlichen Vertragspraxis (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 26 Sa 1779/12

    Anwendbarkeit des TV-L bei einer Bezugnahme sowohl auf BAT als auch auf BAT-O im

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 3/17

    Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich - regelmäßige Arbeitszeit - Feiertagsarbeit

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13

    Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische

  • LAG Hessen, 17.01.2019 - 11 Sa 35/18

    § 3 Abs.1, Abs. 3 TVG

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • LAG Sachsen, 07.09.2021 - 3 Sa 261/20

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 583/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 587/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 585/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 582/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 584/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 588/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 586/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 165/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 166/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 175/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 182/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 157/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 169/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 170/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 174/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 164/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 171/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 320/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 167/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 168/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 172/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 211/20

    Dynamische Bezugnahme auf Verbandstarifvertrag - Verbandsaustritt Arbeitgeber -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2014 - 5 Sa 227/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

  • LAG Hessen, 23.07.2013 - 8 Sa 264/13

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 5 Sa 367/21

    Dynamische Anwendung - Regelung TVöD - Arbeitsverhältnis -

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16

    Keine

  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • LAG Hessen, 23.07.2013 - 8 Sa 263/13

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16

    Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.08.2023 - 5 Sa 715/21
  • ArbG Oberhausen, 13.07.2017 - 2 Ca 243/17

    Ergänzende Vertragsauslegung i.R. der Beanspruchung einer tariflichen Vergütung

  • LAG München, 24.10.2012 - 4 Sa 502/12

    "Sportlehrer an Bundeswehrschulen", Höhergruppierung

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