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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92   

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https://dejure.org/1993,900
BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92 (https://dejure.org/1993,900)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 394/92 (https://dejure.org/1993,900)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 (https://dejure.org/1993,900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Höhergruppierung angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien Planstelle für angestellte Lehrer - Zum Anspruch angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst auf arbeitsrechtliche, vergütungsrechtliche Gleichbehandlung mit Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 703
  • BB 1994, 75
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Daraus folgt aber gleichzeitig, daß die nach der fachlichen Qualifikation gleichwertigen Lehrkräfte möglichst auch die gleiche Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten sollen, ohne Rücksicht darauf, ob sie als Beamte oder Angestellte beschäftigt werden (Senatsurteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z.B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2b (3) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 2c aa der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z.B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2b (3) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 2c aa der Gründe).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z.B. BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2b (3) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 2c aa der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Die Klägerin hat insoweit eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Im Vergleich zwischen Beamten und Angestellten kommt nämlich die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes schon deshalb nicht in Betracht, weil wegen des grundlegenden Unterschieds des Status von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes eine vollständige Gleichbehandlung bei der Vergütung nicht verlangt werden kann (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. BAG Urteil vom 26. August 1987, BAGE 56, 59, 70 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Sinn und Zweck des an die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis anknüpfenden Erfüllererlasses ist es nämlich, im Beamten- und Angestelltenverhältnis jeweils gleichwertige Lehrkräfte zu beschäftigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Köln, 03.06.1992 - 2 Sa 88/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; BAT; Lehrer; Angestelltenverhältnis;

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juni 1992 - 2 Sa 88/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Ebenso kann eine Regelung vorsehen, daß ein Aufstieg eines angestellten Lehrers in eine höhere Vergütungsgruppe nur bei Vorliegen der nach dem Beamtenrecht bestehenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt (BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2005 - 16 Sa 207/05

    Eingruppierung eines stellvertretenden behördlichen Datenschutzbeauftragten

    Bei der tariflichen Bewertung der Tätigkeit eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach den Tarifmerkmalen der Anlage 1 a zum BAT kann grundsätzlich nicht auf die Besoldung von Beamten abgestellt werden, selbst wenn es sich insoweit um vergleichbare Tätigkeiten handeln sollte (BAG vom 25.10.1972 4 AZR 511/71 AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT; BAG vom 21.07.1993 4 AZR 394/92 AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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