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   BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76   

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BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76 (https://dejure.org/1977,147)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1977 - 4 AZR 395/76 (https://dejure.org/1977,147)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 (https://dejure.org/1977,147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage - Tätigkeitsmerkmal - Arbeitsvorgang - Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht - Spitzengruppe

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 364
  • DB 1978, 1284
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    Bei dem Begriff des "Arbeitsvorganges", den die Tarifvertragsparteien in § 22 Abs. 2 BAT n.F. eingeführt und in der Protokollnotiz dazu selbst abschließend definiert haben, handelt es sich nicht etwa um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum und demgemäß dem Revisionsgericht nur eine beschränkte Möglichkeit der Überprüfung zukommt (vgl. das Urteil des Senats - 4 AZR 111/76 - vom 1. Juni 1977» [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 25 BAT mit weiteren Nachweisen).

    1. Da somit mehrmals Fallgruppen ausdrückich aufeinander aufbauen, war vom Landesarbeitsgericht nacheinander zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsfallgruppe IV b BAT Fallgruppe 1 und alsdann der Reihe nach jeweils das Vorliegen der ifäteren, qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale zu überprüfen (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 AZR 111/76 [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 85 und 79 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 [378] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BATmit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist es rechtsfehlerhaft, wenn das Landesarbeits gericht ausführt, die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfall gruppe IV b Fallgruppe 1 BAT sei zwischen den Parteien "unstreitig", da die Parteien über Rechtsfragen und Rechtsbegriffe nicht verfügen und diese daher auch nicht wie Tatsachen "unstreitig stellen" können (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 -, [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT).

    IV b BAT Fallgruppe 1 erhöhten Wissens und Könnens erfordert (vgl. auch hier zu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 AZR 111/76 -, [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    Aber auch bei dieser Antragsauslegung 'geht die entsprechende prozessuale Rüge des Klägers fehl, da die Zuziehung von Sachverständigen zur Unterstützung des Prozeßgerichts und zur Sachaufklärung nach § 144 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Prozeßgerichts steht (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 -, [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen) und vorliegend keinerlei Anhaltspunkte für eine Überschreitung dieses Ermessensbereiches bzw. einen Ermessensmißbrauch ersichtlich sind.

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    1. Da somit mehrmals Fallgruppen ausdrückich aufeinander aufbauen, war vom Landesarbeitsgericht nacheinander zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsfallgruppe IV b BAT Fallgruppe 1 und alsdann der Reihe nach jeweils das Vorliegen der ifäteren, qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale zu überprüfen (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juni 1977 AZR 111/76 [demnächst] AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 85 und 79 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 [378] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BATmit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 eine erhebliche, gewichtige Heraushebung gefordert und auch Bedacht darauf genommen hat, daß sich die Bedeutung des Aufgabenkreises sowohl aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit als auch aus ihren Folgewirkungen fä? den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben kann (vgl. BAG AP Nr. 89, 85 und 82 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 371 C381] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT).Zwar verlangt das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang an einer Stelle bei der Beurteilung der Schwierigkeit der Tätigkeit des Klägers im Anschluß an Äußerungen in der Kommentarliteratur (Clemens- Scheuring-Steingen-Görner-Opalke, aaO, Hauptband II Anm. 56) "fachlich herausragende Anforderungen".

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    III BAT Fallgruppe 1 fordern, ohne daß darin das Maß der Verantwortung bereits zum selbständigen Tätigkeitsmerkmal erhoben worden ist (vgl. BAG AP Nr. 66 zu §§ 22, 25 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 4-5 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 22, 247 [25o1 = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht beachtet, daß die Neufassung des § 22 BAT sowie der Inhalt der dazugehörigen Protokollnotiz es nicht mehr gestatten, im Sinne der früheren Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT a.F. rechtlich danach zu differenzieren, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder mehrere, für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vor liegen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    Angesichts des unstreitigen Sachverhaltes ist für die in der Revision erhobenen Rügen aus § 286 ZPO kein Raum, da diese Vorschrift nur der gerichtlichen Tatsachenfeststellung und nicht der Rechtsfindung dient (vgl. Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, sowie BAG AP Nr. 9o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
    Damit könnten begrifflich zu hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT), \cil die tariflichen Tätigkeitsmerkmale demgegenüber lediglich eine im Verhältnis zu den Tätceitsmerkmalen der VergGr.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Bei der tatsächlichen Abgrenzung muss eine selbständige tarifrechtliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit möglich bleiben (BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 416; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 4 der Gründe, BAGE 29, 364) .

    Es ist demnach ausgeschlossen, ohne Berücksichtigung der konkreten Arbeitsorganisation auf die kleinste tatsächlich aufgliederungsfähige Arbeitseinheit abzustellen (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - aaO; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - aaO) .

    Zur Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist von Anfang an nicht auf die "kleinstmögliche abgrenzbare Einheit" zurückgegriffen worden (BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364) , so dass Arbeitsvorgänge "auch größeren Umfangs" angenommen worden sind (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - aaO) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Der Rechtsbegriff unterliegt der vollen revisionsgerichtlichen Prüfung (BAG 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364, 370 f.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Das ist nach der Einführung der §§ 22, 23 BAT neuer Fassung nicht mehr möglich (vgl. BAG 29, 364, 369 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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