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   BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08   

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https://dejure.org/2009,8533
BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08 (https://dejure.org/2009,8533)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 4 AZR 40/08 (https://dejure.org/2009,8533)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 40/08 (https://dejure.org/2009,8533)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern nach dm LohnTV; Begriffe der "Bewachung" und der "Kontrolle"; Streitgegenstand bei nicht aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen; Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen (vom 11. Mai 2006 - ...

  • Judicialis

    Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen (vom 11. Mai 2006 - Lohngr. 2.0.4, Lohngr. 2.0.10, Lohngr. 2.0.18); ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern; Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle"

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern; Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollschaffner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Anders ist dagegen zu entscheiden, wenn es sich bei dem möglicherweise zustehenden Teilbetrag nicht um ein Weniger, sondern um etwas Anderes handelt, wenn also zB ein Antrag auf Ausgleich eines niedriger zu beziffernden Schadens begründet wäre, der geltend gemachte Erfüllungsanspruch dagegen nicht (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; Musielak FS Schwab S. 349, 354 mwN).

    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten musste (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - aaO.; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - mwN, EzA ZPO § 256 Nr. 59).

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94

    Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Vielmehr hat der Arbeitnehmer dann den Streitgegenstand auf den Entgeltanspruch nach der höheren Vergütungsgruppe beschränkt (vgl. BAG 13. November 1996 - 4 AZR 747/94 - zu 3 der Gründe; 3. August 2005 - 10 AZR 559/04 - mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 13 = EzA TVG § 4 Bewachungsgewerbe Nr. 3).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - (führend), - 4 AZR 40/08 - (vorliegend).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Dabei folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (näher dazu zB BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - zu B I 1 d aa der Gründe mwN, BAGE 98, 35).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Dabei folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (näher dazu zB BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - zu B I 1 d aa der Gründe mwN, BAGE 98, 35).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten musste (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - aaO.; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - mwN, EzA ZPO § 256 Nr. 59).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin in den Lohntarifvertrag für das Wach-

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    a) Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 29, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 202 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 45).
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2007 - 17 Sa 1151/07

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. November 2007 - 17 Sa 1151/07 - aufgehoben.
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    Vielmehr hat der Arbeitnehmer dann den Streitgegenstand auf den Entgeltanspruch nach der höheren Vergütungsgruppe beschränkt (vgl. BAG 13. November 1996 - 4 AZR 747/94 - zu 3 der Gründe; 3. August 2005 - 10 AZR 559/04 - mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 13 = EzA TVG § 4 Bewachungsgewerbe Nr. 3).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 40/08
    (1) Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff - wie hier der Begriff der "Bewachung" - nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (vgl. BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - (führend, vorliegend), - 4 AZR 40/08 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 21 Sa 745/13

    Fachlicher Geltungsbereich des BRTV GaLaBau - Wahrung der tariflichen

    Auch der allgemeine Sprachgebrauch, auf den abzustellen ist, wenn ein bestimmter Begriff im Tarifvertrag nicht selbst definiert ist und auch sonst keine sicheren Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG vom 25.02.2009 - 4 AZR 40/08 -, juris mit Verweis auf BAG vom 25.02.2006 - 4 AZR 622/04 -, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel), ermöglicht keine sicheren Rückschlüsse.
  • LAG Hamm, 05.06.2012 - 12 Sa 65/12

    Eingruppierungsfeststellungsklage betreffend die Beanspruchung einer höher

    Da die Begründetheit des Anspruchs nach einer höher bewerteten Lohngruppe denknotwendig die Erfüllung der niedriger bewerteten beinhaltet, ist der Teilanspruch nach der Entgeltgruppe 9 in dem Anspruch auf Entgelt nach der Entgeltgruppe 11 als Minus enthalten (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.2009, 4 AZR 40/08, NZA-RR 2010, S. 147 ff.).
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