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   BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92   

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https://dejure.org/1993,546
BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 (https://dejure.org/1993,546)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 4 AZR 402/92 (https://dejure.org/1993,546)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 (https://dejure.org/1993,546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Bundesländer: Anrechnung von Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Tätigkeit für die "Arbeiter- und Bauern-Inspektion" in der früheren DDR geruht hat, auf die für den Tarifanspruch auf "zusätzliche Belohnung" erforderlichen Zeiten der Bergbauzugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 116
  • NZA 1994, 669
  • BB 1993, 2450
  • BB 1994, 795
  • DB 1993, 2436
  • DB 1994, 1580
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92

    Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    So ist der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1993 (- 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft, zu II 2 b der Gründe) davon aufgegangen, daß eine solche Auslegung dem Wortsinn nach möglich ist, und hat aufgrund des Regelungszusammenhanges des in diesem Fall entscheidungserheblichen Tarifvertrages den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme als maßgebend für den Beginn der Beschäftigungszeit angesehen.
  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 584/85

    Anrechnung von Wehrdienstzeit auf Beschäftigungszeiten im Arbeitsverhältnis auf

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Zwar ist teilweise die tatsächliche Beschäftigung gemeint (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG ), teils aber auch der Bestand eines Rechtsverhältnisses (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG ), und regelmäßig sind Unterbrechungen der tatsächlichen Tätigkeit für die Berechnung von Beschäftigungszeiten unschädlich (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 584/85 -, n.v. ).
  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91

    Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG Urteile vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 - und vom 21. Mai 1992 - 8 AZR 436/91 - AP Nr. 1 und 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 436/91

    Registrierung eines DDR-Rationalisierungsschutzabkommens.

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden (BAG Urteile vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 - und vom 21. Mai 1992 - 8 AZR 436/91 - AP Nr. 1 und 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob in der Protokollnotiz der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BAGE 41, 307, 313 f. = AP Nr. 20 zu § 1 TVG ; BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 113; Löwisch/Rieble, TVG , § 1 Rz 10).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w. N. ).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92
    Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob in der Protokollnotiz der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BAGE 41, 307, 313 f. = AP Nr. 20 zu § 1 TVG ; BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 113; Löwisch/Rieble, TVG , § 1 Rz 10).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BAGE 75, 116, 120 f.; Däubler/Reim aaO Rn. 4a; Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 11).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Dieser Wille muss im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hinreichend deutlich und überprüfbar hervortreten (Senat 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.; 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116, 120).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Protokollnotizen können Gegenstand eines selbständigen Tarifvertrages sein (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 - BAGE 75, 116; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 370).
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