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   BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84   

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BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84 (https://dejure.org/1986,5089)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 4 AZR 409/84 (https://dejure.org/1986,5089)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 (https://dejure.org/1986,5089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der technisch-maschinellen Ausstattung - Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Nach der gefestigten und auch im Schrifttum anerkannten Rechtsprechung des Senats sind als "Maschinenmeister" Angestellte anzusehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. die Urteile des Senats BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/ Wiese, BAT, VergO Anm. 131 III).

    nischen Zweck dienender Maschinen anzusehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975), was ebenfalls unter technischen Aspekten durch den vom Landesarbeitsgericht zugezogenen Sachverständigen klargestellt worden ist.

    ZWar mag es zutreffen, daß sich bei Abfassung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale die Vorstellungen der Tarifvertragsparteien bei dem Begriff der "Maschinenanlagen" zu nächst auf Einrichtungen wie die der kommunalen Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke, der öffentlichen Bäder, Kraftwerke und Schleusen beschränkten (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Dabei ist es ausreichend, wenn die Tätigkeit des Meisters seinem eigenen Fachgebiet artverwandt ist (vgl. die Urteile des Senats vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgemäß hat der erkennende Senat auch bei einem Küchenlehrmeister einer Wehrbereichsverwaltung eine "große Arbeitsstätte" dann angenommen, wenn dieser nach einheitlichen Grundsätzen in einer großen Zahl von Truppenküchen an verschiedenen Orten Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten auszuführen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Damit folgt der Senat seiner Rechtsprechung im Falle eines vergleichbaren Angestellten, der bei einem Chemischen Landesuntersuchungsamt einen Gaschromatograph-Massenspektro meter zu warten und in Gang zu halten hatte (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Das hat der Senat auch schon bei dem bereits erwähnten Arbeitnehmer bejaht, der in vergleichbarer Weise bei einem Chemischen Landesuntersuchungsamt einen Gaschromatograph-Massenspektrometer betreut hat (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - t zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Nach der gefestigten und auch im Schrifttum anerkannten Rechtsprechung des Senats sind als "Maschinenmeister" Angestellte anzusehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. die Urteile des Senats BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/ Wiese, BAT, VergO Anm. 131 III).

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Im übrigen hat der erkennende Senat schon zu dem Tarifmerkmal der "großen Arbeitsstätte" (VergGr. VI b BAT Fallgruppe 26 a.F.) im einzelnen ausgeführt, dabei dürfe nicht allein auf die räumliche Größe abgestellt werden, vielmehr könne sich die Größe der Arbeitsstätte auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch maschinellen Ausstattung und besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (vgl. das Urteil des Senats vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §â- § 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Eine weitergehende revisionsgerichtliche Überprüfung findet angesichts des weit reichenden unbestimmten Rechtsbegriffes der "großen Maschinen anlage" und des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht statt (vgl BAG 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz) .
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Den zu treffenden Rechtsbegriff zu bestimmen und bei der Rechtsanwendung heranzuziehen, ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Gerichte (vgl. das Urteil des Senats vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Eine weitergehende revisionsgerichtliche Überprüfung findet angesichts des weit reichenden unbestimmten Rechtsbegriffes der "großen Maschinen anlage" und des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht statt (vgl BAG 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz) .
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Dabei ist es ausreichend, wenn die Tätigkeit des Meisters seinem eigenen Fachgebiet artverwandt ist (vgl. die Urteile des Senats vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84
    Somit kann sich die Bedeutung der Maschinenanlage (unter Ausschluß ihrer Größe) nur aus den Auswirkungen ihres funktionsgerechten Einsatzes im inner- oder außerdienstlichen Bereich ergeben, beispielsweise aus den Auswirkungen für die Belange des Beklagten, insbesondere den Lehr- und Forschungsbetrieb des Instituts für Regelungstechnik, aber auch den Auswirkungen der Tätigkeit des Klägers für die Allgemeinheit, etwa die Studenten, das Wirtschaftsleben und die Landesverteidigung, ergeben (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zwar hat der erkennende Senat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffes selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - und 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Da bei ihrer Anwendung (Subsumtion) den Tatsachengerichten der bereits gewürdigte weite Beurteilungsspielraum eröffnet ist, hat sich, wie es schon der bisherigen gefestigten Senatsrechtsprechung entspricht, die entsprechende revisionsgerichtliche Überprüfung darauf zu erstrecken, aber auch darauf zu beschränken, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAG 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie das Urteil des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    a) Zwar hat das Revisionsgericht grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand der entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffe aus den Eingruppierungsnormen selbst zu bestimmen (st. Rspr., vgl. nur Senat 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Der Senat kann zwar auch noch in der Revisionsinstanz grundsätzlich Arbeitsvorgänge selbst bestimmen (st. Rspr., zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44, BAGE 129, 208; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - mwN) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Stehen die erforderlichen Tatsachen fest, können die Arbeitsvorgänge vom Revisionsgericht auch selbst bestimmt werden (st. Rspr., zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44, BAGE 129, 208; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - mwN) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Stehen die erforderlichen Tatsachen fest, können die Arbeitsvorgänge vom Revisionsgericht selbst bestimmt werden (st. Rspr., zB BAG 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 20; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44, BAGE 129, 208; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - mwN) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht Teiltätigkeiten anhand der von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffe aus den Eingruppierungsnormen selbst bestimmen (st. Rspr., zu Arbeitsvorgängen iSd. BAT s. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

    Denn bereits die Bestimmung und Angrenzung der konkreten Tätigkeiten als Teiltätigkeiten im tariflichen Sinn ist eine rechtliche Bewertung, über die die Beteiligten auch nicht einvernehmlich verfügen können (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Dies ist aber unschädlich, da das Revisionsgericht grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit hat, die Arbeitsvorgänge selbst festzulegen und rechtlich zu bewerten (Senatsurteile vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP Nr. 113 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
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