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   BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03   

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https://dejure.org/2004,4714
BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03 (https://dejure.org/2004,4714)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 4 AZR 417/03 (https://dejure.org/2004,4714)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 (https://dejure.org/2004,4714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen Leistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf teilweise Vergütung von Pausenzeiten bei Schichtarbeit; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Vorliegen einer betrieblichen Übung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 151; ; MTV für die gewerblichen AN der Druckindustrie für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Durchführungsbestimmung (1a) zu § 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98

    Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) entschieden, dass die Durchführungsbestimmung (1a) zu § 3 MTV eine Besitzstandsregelung darstelle; sie setze voraus, dass der Arbeitnehmer am 31. März 1988 in einem dort genannten Schichtsystem gearbeitet habe.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28), auf das Bezug genommen wird, entschieden, die Durchführungsbestimmung (1a) zu § 3 MTV stelle eine Besitzstandsregelung dar, nach der der dort normierte Anspruch, je Schicht 12 Minuten der gesetzlichen Pause als Arbeitszeit vergütet zu erhalten, voraussetze, dass der Arbeitnehmer am 31. März 1988 in einem dort genannten Schichtsystem gearbeitet habe.

    aa) Durch die Vergütung der Pausenzeit bis zur Verkündung des Urteils des Senats am 24. November 1999 (- 4 AZR 479/98 - BAGE 93, 26 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) ist keine betriebliche Übung entstanden.

  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    (1) Die Entstehung einer betrieblichen Übung ist nicht nur ausgeschlossen, wenn für die vom Arbeitgeber getätigten Leistungen eine andere Rechtsgrundlage besteht (BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 16).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Zwar kommt es für die Begründung der betrieblichen Übung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber einen Verpflichtungswillen hatte; die Bindung des Arbeitgebers setzt aber voraus, dass die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch in Zukunft gewährt werden (Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 3 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 29; BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (zB 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00

    Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Zwar kommt es für die Begründung der betrieblichen Übung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber einen Verpflichtungswillen hatte; die Bindung des Arbeitgebers setzt aber voraus, dass die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch in Zukunft gewährt werden (Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 3 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 29; BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (zB 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG München, 04.06.2003 - 9 Sa 944/02
    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juni 2003 - 9 Sa 944/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Dann vollzieht er mit seiner Leistung nur diese Norm (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 c aa (1) der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (Senat 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 -BAGE 73, 191, 197; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 -BAGE 91, 283, 287).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - AP BetrVG § 77 Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14; 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - aaO).

    Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 598/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159) oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (Senat 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 -BAGE 103, 141, 150).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    (1) Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - aaO; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

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