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   BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77   

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BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 (https://dejure.org/1979,874)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 (https://dejure.org/1979,874)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1979 - 4 AZR 420/77 (https://dejure.org/1979,874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abfindung - Arbeitseinkommen - Pfändungsgrenzen - Nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung - Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Vollstreckungsgegenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 96
  • NJW 1980, 800 (Ls.)
  • MDR 1980, 346
  • BB 1980, 728
  • DB 1980, 358
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67

    Kündigungsrechtsstreit - Arbeitslosengeld - Abfindung

    Auszug aus BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77
    Die vom Bundesarbeitsgericht bisher offengelassene Frage, ob § 767 Abs. 2 ZPO auf Prozeßvergleiche anwendbar ist (vgl. BAG 20, 324- = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 22 zu § 794- ZPO), ist daher zu verneinen.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH LM Nr. 4- zu § 767 ZPO = NJW 153» 34-5) und der - soweit ersichtlich - jetzt einhelligen Meinung im Schrifttum (vgl. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, aaO, § 795 Anm. 2 Stichwort "§ 767"; Bruns-Petärs, Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 1976, S. 73; Stein-Jonas-Münzberg, Zivilprozeßordnung, 19- Aufl. 1975i § 795 Anm. II 5; Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, 10. Aufl. 1978, § 767 Anm. 6 d; Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 2. Aufl. 1977) § 795 Anm. A I e 3)» Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch aus der Rechtsnatur eines AbfindungsVerglei ches nach §§ 9) 10 KSchG abgeleitet werden kann, daß der Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage nicht auf Einwendungen beschränkt ist, die sich auf zeitlich nach dem Vergleichsabschluß liegende Tatsachen stützen (so noch BAG 20, 324- = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG).

    Es ist deshalb unerheblich, daß sie kein unmittelbares Arbeitsentgelt, keinen Ersatz für ein Arbeitsentgelt und auch keinen sonstigen Schadenersatz darstellt (vgl. BAG 20, 324 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 24 zu § 7 KSchG).

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77
    Es kommt ferner nicht darauf an, ob und in welchem Umfang eine Abfindung Elemente des Arbeitsentgelts enthält, wenn auch oft in Abfindungen Arbeitsentgelt mit abgegolten und in die Höhe der Abfindung einbezogen wird (vgl. hierzu BVerfG AP Nr. 1 zu § 117 AFG).

    gewähren (BAG AP Nr. 24 zu § 7 KSchG; vgl. auch die Stellungnahme des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts zu einer Anfrage des BVerfG, AP Nr. 1 zu § 117 AFG).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 12. September 1979 (- 4 AZR 420/77 - BAGE 32, 96) eine Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG unter den Begriff des "Arbeitseinkommens" subsumiert und als Begründung ua. angeführt, Sinn und Zweck der Pfändungsschutzvorschriften, die Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers zu gewährleisten, erforderten, eine Abfindung den Pfändungsschutzvorschriften zu unterwerfen.

    Wenn das Gesetz eine Vielzahl von Bezügen zum Arbeitseinkommen zählt, die nicht als unmittelbares Arbeitsentgelt für eine bestimmte Arbeitsleistung anzusehen sind, zB Karenzentschädigungen (§ 850 Abs. 3 Buchst. a ZPO), wird daraus das Bestreben des Gesetzgebers deutlich, mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der sich auf das Arbeitseinkommen erstreckt, möglichst umfassend alle in Betracht kommenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erfassen (vgl. BAG 13. November 1991 - 4 AZR 20/91 - BAGE 69, 29; 13. November 1991 - 4 AZR 39/91 - RzK I 11c Nr. 8; 12. September 1979 - 4 AZR 420/77 - BAGE 32, 96).

    Dem Schuldner soll deshalb der nicht pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verbleiben (BAG 13. November 1991 - 4 AZR 20/91 - BAGE 69, 29; 13. November 1991 - 4 AZR 39/91 - RzK I 11c Nr. 8; 12. September 1979 - 4 AZR 420/77 - BAGE 32, 96).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Deshalb gehöre eine Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG (12. September 1979 - 4 AZR 420/77 - zur Abfindung in einem Vergleich BAG 12. August 2014 - 10 AZB 8/14 - Rn. 16) zum Arbeitseinkommens i.S.d. § 850 ZPO, um nach Sinn und Zweck der Pfändungsschutzvorschriften die Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers zu gewährleisten (zu Sozialplanabfindungen vgl. BAG 13. November 1991 - 4 AZR 20/91 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Dazu zählen auch Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 -, AP Nr. 44 zu § 794 ZPO Rz. 25 zitiert nach juris; vom 13.11.1991 - 4 AZR 39/91 -, RzK I 11c Nr. 8; vom 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 -, AP Nr. 10 zu § 850 ZPO; BGH vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 -, NZA-RR 2010, 425 Rz. 11 zitiert nach juris; Hergenröder, ZVI 2006, 173, 175) unabhängig davon, ob diese auf den §§ 112, 113 BetrVG oder §§ 9, 10 KSchG beruhen oder - wie hier - vertraglich vereinbart sind (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 -, a. a. O.).

    Nach dem Schutzzweck ist die Formulierung "für persönlich geleistete Arbeiten und Dienste" vielmehr dahin zu verstehen, dass die Ansprüche auf einem Rechtsverhältnis beruhen müssen, das persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste zum Gegenstand hat, ohne dass es sich um die unmittelbare Gegenleistung für die geleisteten Arbeiten oder Dienste handeln muss (BAG vom 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 -, AP Nr. 10 zu § 850 ZPO Rz. 23 zitiert nach juris).

    Im Übrigen stellt eine aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechend den §§ 9, 10 KSchG vereinbarte Abfindung auch kein Arbeitsentgelt für bereits geleistete Arbeit dar - wie die Schuldnerin meint -, sondern eine Entschädigung bzw. einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG vom 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 -, a. a. O. Rz. 21 zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2006 - 11 Sa 291/06

    Keine Vorausabtretung des Abfindungsanspruchs aus Verlust des Arbeitsplatzes

    § 767 Abs. 2 ZPO ist deshalb auf Prozessvergleiche nicht anwendbar (vgl. BAG 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 8; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - WM 1987, 1209, 1210; BGH 29.06.1998 - II ZR 353/97 - BGHZ 139, 132, 135 m. w. N.).

    Dabei argumentiert es in der grundlegenden Entscheidung vom 12.09.1979 (- 4 AZR 420/77 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 8) entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Auslegung von Gesetzen mit dem Wortlaut des § 850 Abs. 4 ZPO ("alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Ernennungs- oder Berechnungsart"), der Bedeutung des § 850 ZPO als Definition für die §§ 850 a bis i ZPO und dem Sinn und Zweck des § 850 ZPO (Bestreben des Gesetzgebers, einen umfassenden Pfändungsschutz aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu erreichen).

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 49/86

    Zum Begriff der einmaligen Einkünfte

    Liegt somit keine einmalige Einkunft vor, kommt es nicht darauf an, ob die weiteren Voraussetzungen des § 11 Nr. 1 Alhi-VO gegeben sind, daß die Einkünfte nach Entstehungsgrund, Zweckbestimmung oder Übung nicht dem laufenden Lebensunterhalt dienen (vgl. zur üblichen tatsächlichen Verwendung von Kündigungsabfindungen BAGE 32, 96, 102 f).

    Letztlich ist die Kündigungsabfindung eine Entschädigung eigener Art. für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die als vermögensrechtliches Äquivalent für die Aufgabe des als "sozialen Besitzstandes" anzusehenden Arbeitsplatzes Entschädigungsfunktion hat (vgl. BAGE 25, 43, 48; 32, 96, 102; AP Nr. 14 zu § 61 KO).

    Indessen ändert der Umstand, daß Gründe dieser Art. die Höhe der Abfindung bestimmen können oder nachweisbar bestimmt haben, nichts daran, daß die Abfindung Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes infolge sozial ungerechtfertigter Kündigung als solche und nicht Arbeitsentgelt oder Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt ist (BAG AP Nr. 14 zu § 61 KO; BAGE 32, 96, 102).

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 39/91

    Pfändbarkeit einer Kündigungsabfindung

    Es handelt sich vorliegend um eine Vollstreckungsgegenklage im Sinne von § 767 ZPO, die sich gemäß § 795 Satz 1 in Verbindung mit § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch gegen die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich richten kann (vgl. BAGE 32, 96, 97 ff. [BAG 12.09.1979 - 4 AZR 420/77] = AP Nr. 10 zu § 850 ZPO).

    Diese Grundsätze hat der Senat bereits im Urteil vom 12. September 1979 (BAGE 32, 96 [BAG 12.09.1979 - 4 AZR 420/77] = AP Nr. 10 zu § 850 ZPO) aufgestellt.

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 20/91

    Pfändbarkeit einer Sozialplanabfindung

    Diese Grundsätze hat der Senat - für Kündigungsabfindungen bereits im Urteil vom 12. September 1979 (BAGE 32, 96 [BAG 12.09.1979 - 4 AZR 420/77] = AP Nr. 10 zu § 850 ZPO) aufgestellt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

    Gem. §§ 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 767 Abs. 1 ZPO sind sie aber bei Vollstreckungstiteln mit Rechtskraftwirkung (vgl. BAG v. 12.09.1979 - 4 AZR 420/77) nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen die Einwendungen beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie spätestens hätten geltend gemacht werden können, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können.
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 202/89

    Insolvenz: Neumasseschulden - Rangordnung

    Daher ist § 767 Abs. 2 ZPO auf Prozeßvergleiche nicht anwendbar (BAGE 32, 96, 98 f. [BAG 12.09.1979 - 4 AZR 420/77] = AP Nr. 10 zu § 850 ZPO, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Niedersachsen, 14.11.2003 - 16 Sa 1213/03

    Anspruch auf Zahlung von restlichem Arbeitsentgelt aus einem beendeten

    komme ein Pfändungsschutz gemäß § 850 i ZPO in Betracht, indem auch ausdrücklich von nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten die Rede ist (so Urteil des BAG vom 13.11.1991, Az. 4 AZR 39/91, in RZK I 11 c Nr. 8, vgl. auch BAG, Urteil vom 12.09.1979, Az. 4 AZR 420/77, in AP Nr. 10 zu § 850 ZPO).
  • LAG Hessen, 25.03.2013 - 7 Sa 1167/12

    Aufrechnung gegen Bruttoabfindung unzulässig - Unpfändbarkeit nach § 850e ZPO);

  • LAG Hamm, 12.11.2009 - 16 Sa 1765/08

    Pfändung einer Sozialplanabfindung bei Möglichkeit der Entgeltumwandlung

  • BGH, 17.09.1992 - IX ZR 74/92

    Einbeziehung einer Abfindung in die Berechnung des Einkommens

  • LAG Thüringen, 31.08.1998 - 8 Sa 104/98

    Streit über die Zahlung einer Abfindung aufgrund der Regelung in einem

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 13 Sa 35/97

    Unwirksamkeit eines Sozialplans; Betriebsgewerkschaftsleitung; Demokratische

  • LAG Niedersachsen, 19.06.1981 - 3 Sa 23/81

    Konkursrechtliche Privilegierung eines einzelvertraglichen Konkursanspruches;

  • LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
  • BAG, 11.11.1981 - 5 AZR 613/79
  • LAG Hamm, 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86

    Zulässigkeit einer Abfindungsabtretung; Abfindungsabtretung; Pfändung;

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