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   BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93   

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BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93 (https://dejure.org/1994,1705)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 4 AZR 438/93 (https://dejure.org/1994,1705)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 (https://dejure.org/1994,1705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst - Berücksichtigung einer sinnvollen und vernünftigen Verwaltungsübung - Voraussetzungen der Eingruppierungsfeststellungsklage

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 595 (Ls.)
  • BB 1994, 2004
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Eine solche Festlegung im Zusammenhang mit der Vereinbarung des gesamten Regelwerkes des BAT hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nur deklaratorische Bedeutung und gibt wieder, was die Parteien bei Abschluß des Arbeitsvertrages als die zutreffende Eingruppierung angesehen haben (BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Eine solche Festlegung im Zusammenhang mit der Vereinbarung des gesamten Regelwerkes des BAT hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nur deklaratorische Bedeutung und gibt wieder, was die Parteien bei Abschluß des Arbeitsvertrages als die zutreffende Eingruppierung angesehen haben (BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch das Landesarbeitsgericht seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat, ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Dabei können tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • ArbG Kassel, 24.10.1991 - 1 Ca 219/91
    Auszug aus BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93
    Damit stellen aber die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst Spezialnormen für diesen Kreis von Angestellten dar, so daß sie nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen anderer Fallgruppen als "sonstige Angestellte", wie Erzieher/Erzieherinnen eingruppiert werden können (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1994, VergO VkA, Bd. 2, Teil II Sozial- und Erziehungsdienst, S. 642e Anm. 11; ArbG Kassel Urteil vom 24. Oktober 1991 - 1 Ca 219/91 - EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 3).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Soll der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag daher keine rechtsgeschäftlich begründende Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung (dazu etwa BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 197; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 19 mwN ) handeln, muss dies im Arbeitsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (ausf. BAG 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - zu B II 1 a bb der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 1 der Gründe; 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -) .
  • BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98

    Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

    Dies gilt auch dann, wenn die/der mit dieser Tätigkeit beschäftigte Angestellte Erzieherin/Erzieher mit staatlicher Anerkennung ist (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, z. B. Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit Schreiben vom 2. Oktober 1995 teilte der Beklagte der Klägerin unter anderem mit, nach dem BAG Urteil vom 4. Mai 1994 (- 4 AZR 438/93 -) sei ihre Eingruppierung übertariflich.

    Dies steht mit der Rechtsprechung des Senats zur Tätigkeit von Gruppenleitern im Einklang (z. B. Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

    (e) Entgegen der Auffassung der Revision kommt es daher nicht darauf an, ob ein Arbeitserzieher in einer Werkstatt für behinderte Menschen zeitlich mindestens zur Hälfte mit dem Arbeitsvorgang der Gruppenleitung betraut ist (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - zu II 1.4 ff. der Gründe; 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zu III 2 a und b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

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  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 615/95

    Eingruppierung einer Kindergärtnerin nach BAT-O /VKA

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten, z.B. bei Gruppenleitern in einer Werkstatt für Behinderte (Senatsurteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Köln, 19.04.1996 - 11 Sa 995/95

    Eingruppierung: Angestellter im handwerklichen Erziehungsdienst

    Einem solchen Rückgriff steht der Spezialitätscharakter der Fallgruppen für den handwerklichen Erziehungsdienst entgegen (wie BAG vom 4.5.94 - 4 AZR 438/93 AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975 gegen LAG Frankfurt vom 22.1.93 - 9 Sa 1066/9 EzBAT §§ 22, 23 BAT F2 VergGr Vb Nr. 4.

    Damit stellen die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst Spezialnormen für diesen Kreis von Angestellten dar, so daß sie nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen anderer Fallgruppen als "sonstige Angestellte", wie Erzieher/Erzieherinnen, eingruppiert werden können (vgl. BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 438/93 in AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Hinweisen auf Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1994, VergO VkA, Bd. 2, Teil II Sozial- und Erziehungsdienst, S. 642e Anm. 11; ArbG Kassel Urt. vom 24.10.1991 - 1 Ca 219/91 - EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 3).

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 02. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93; BAG, Urteil vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat die Eingruppierung im Bereich des handwerklichen Erziehungsdienstes zwingend nach den ausdrücklich für diese Tätigkeit vorgesehenen Vergütungsgruppen zu erfolgen.
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 411/95

    Eingruppierung einer Krippenerzieherin nach BAT-O /VKA

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten, z.B. bei Gruppenleitern in einer Werkstatt für Behinderte (Senatsurteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 12 Sa 212/12

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Werkstatt für behinderte

    Auch in der Vorläuferregelung wurde streng zwischen dem "Erziehungsdienst" und dem "handwerklichen Erziehungsdienst" unterschieden (vgl. BAG, Urt. v. 04.05.1994, 4 AZR 438/93, AP Nr. 177, §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 795/93, ZTR 1995, S. 170; Urt. v. 02.12 1998, 4 AZR 95/98, AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93

    Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten, z.B. bei Gruppenleitern in einer Werkstatt für Behinderte (Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; jüngst Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 888/93 -, n.v.) oder im Arbeitstrainingsbereich (z.B. Urteil des Senats vom 17. August 1994 - 4 AZR 634/93 -, n.v.).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers - Anspruch auf Vergütung aus der VergGruppe

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Hessen, 04.10.1994 - 9 Sa 249/94

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Lehrers; Zulässigkeit von

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 616/95

    Eingruppierung einer Kindergärtnerin - Begriff des Arbeitsvorgangs - Tätigkeit

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 886/93

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 485/95

    Tätigkeitsmerkmale des Bundesangestelltentarifvertrages Ost (BAT-O) für

  • LAG Hessen, 10.11.1996 - 9 Sa 745/96

    Eingruppierung: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 160/97
  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1b/17
  • KAG Hamburg, 01.06.2017 - I MAVO 1a/17
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