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   BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14   

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https://dejure.org/2016,10350
BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14 (https://dejure.org/2016,10350)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 4 AZR 441/14 (https://dejure.org/2016,10350)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 441/14 (https://dejure.org/2016,10350)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14
    Hinsichtlich des näheren Inhalts von TS-TV, ETS-TV, Interessenausgleich und DV wird auf die Entscheidung der Vorinstanz verwiesen (sh. auch BAG 15. April 2015 -  4 AZR 796/13 - Rn. 5 bis 8) .

    Die tarifliche Bestimmung verletzt weder die sog. negative Koalitionsfreiheit noch verstößt sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (dazu ausf. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 25 bis 53) .

    Weiterhin kann sich der Kläger weder auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (sh. bereits BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 54 bis 58) noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen (sh. hierzu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 59 bis 68) .

    Aufgrund der Wirksamkeit der Stichtagsregelung kann es deshalb dahinstehen, ob die Auffassung des Klägers, der TS-TV sei insgesamt nichtig und deshalb handele es sich bei den verbleibenden Regelungen des ETS-TV um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, von denen auch sein Arbeitsverhältnis erfasst werde, auch nur im Ansatz zutreffend sein könnte (so schon BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 69) .

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 1 Nr. 2 ETS-TV eine wirksame Geltungsbereichsbestimmung vereinbart (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 72 f. iVm Rn. 25 bis 53) .

    Weiterhin kann sich der Kläger auch insoweit weder auf den arbeitsrechtlichen noch auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 BetrVG stützen ( BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 74 bis 77) .

    Schließlich kann der Kläger nicht die Zahlung der monatlichen Vergütung nach B 4. Abs. 1 DV auf der Basis seines (bisherigen) Bruttomonatseinkommens in Höhe von 70 vH unter Heranziehung des Berechnungsfaktors in § 5 Abs. 3 Satz 2 TS-TV ("13,5-fache des bisherigen Bruttomonatsgehaltes dividiert durch zwölf") beanspruchen, auf das erst dann etwaige Nettoleistungen der Bundesagentur für Arbeit anzurechnen sind (dazu ausf. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 78 bis 82) .

  • LAG München, 27.03.2014 - 3 Sa 127/13
    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 441/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. März 2014 - 3 Sa 127/13 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

    das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 441/14 -,.
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