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   BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17   

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https://dejure.org/2018,19210
BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17 (https://dejure.org/2018,19210)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 AZR 444/17 (https://dejure.org/2018,19210)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 (https://dejure.org/2018,19210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • rewis.io

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Differenzierung zwischen zeitdynamischer und inhaltsdynamischer Verweisung auf Flächentarifverträge in arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nicht ausdrücklich bezeichnete Tarifverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und die betriebliche Übung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT - und der Übergang zum TVöD

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    Dabei ist für die Entstehung eines Anspruchs entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    aa) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 mwN; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

    b) Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO mwN) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    b) Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Das ergibt die Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (zu den Maßstäben der Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Die unbedingte dynamische Bezugnahme führt deshalb ab dem 1. Oktober 2005 zu einer nachträglichen Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283) zu schließen ist.

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Ob in der schlichten Weiterarbeit der Klägerin eine Annahmeerklärung zu sehen wäre, welche insbesondere zur Abänderung der schriftlich vereinbarten Bezugnahmeklausel geführt hätte (vgl. dazu BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - Rn. 45 ff., BAGE 98, 293) , bedarf im Streitfall deshalb keiner Entscheidung.
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    aa) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 mwN; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage (sh. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässig.
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes abgeschlossen worden (vgl. auch BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17
    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche und auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (st. Rspr., zB BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 16) besondere Feststellungsinteresse.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 196/15

    Weitergeltung einer im Wege der betrieblichen Übung vereinbarten Tarifanwendung

  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Mit diesem Inhalt ist der Antrag als sog. Elementenfeststellungsklage zulässig (vgl. etwa BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auch unter Beschränkung auf die Inhaltsnormen erfüllt die Bezugnahme aber weiterhin ihren Zweck der dynamischen inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (vgl. zu Fallgestaltungen, in denen dies nicht mehr gegeben war zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 -; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 [Wegfall des BAT]; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - BAGE 138, 269 [Wegfall der in Bezug genommenen Tarifverträge nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost]) .
  • BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22

    Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage, können die Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, die Gewährung solle auf Dauer unabhängig hiervon erfolgen (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 30 mwN; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 447/19

    Freistellungsanspruch - Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in

    40 aa) Eine Bezugnahme auf tarifvertragliche Regelungen kann ausdrücklich, aber auch durch betriebliche Übung erfolgen (BAG 11. Juli 2019 - 4 AZR 444/17 - Rn. 18; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - Rn. 15; 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - Rn. 50, jeweils zitiert nach juris).

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 11. Juli 2019 - 4 AZR 444/17 - Rn. 18; 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59).

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 262/21

    Anspruch auf tarifliches Zusatzgeld nach dem Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 29 mwN) .

    Hinsichtlich der erstgenannten Arbeitnehmergruppe leistete die Beklagte zwar für diese und für den Kläger erkennbar auf Grundlage einer anderen Rechtspflicht (Nr. 5 Satz 2 der Zusatzvereinbarung) , die gegenüber diesen Arbeitnehmern nicht zu einer betrieblichen Übung führen konnte (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auch unter Beschränkung auf die Inhaltsnormen erfüllt die Bezugnahme aber weiterhin ihren Zweck der dynamischen inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (vgl. zu Fallgestaltungen, in denen dies nicht mehr gegeben war zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 -; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 [Wegfall des BAT]; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - BAGE 138, 269 [Wegfall der in Bezug genommenen Tarifverträge nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost]) .
  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23

    Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im

    Eine Bezugnahme auf die den BAT "ersetzenden Tarifverträge" fehlt gerade (vgl. BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17, Rn. 24).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

    Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich gemäß § 2 des Arbeitsvertrags - nach gebotener ergänzender Auslegung (vgl. hierzu BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 24; ausf. 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 12 ff.)  - in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder nach dem TV-L sowie dem TVÜ-Länder.
  • LAG Düsseldorf, 06.09.2023 - 12 Sa 24/23

    Anspruch auf Kaufkraftausgleich des Grundgehalts

    Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 11.07.2018 - 4 AZR 444/17, juris Rn. 30; BAG 27.04.2022 - 4 AZR 262/21, juris Rn. 22).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 11.07.2018 - 4 AZR 444/17, juris Rn. 30).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

    Insoweit kommt eine betriebliche Übung auch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber aufgrund anderer Rechtsgrundlagen zu dem Verhalten, aus dem die betriebliche Übung hergeleitet werden soll, verpflichtet war oder dies zumindest irrtümlich angenommen hat (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17, Rn. 30) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2019 - 2 Sa 217/18

    Jahressondervergütung - Jubiläumszuwendung - tarifliche Stichtagsregelung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

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