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   BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12   

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https://dejure.org/2014,3606
BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12 (https://dejure.org/2014,3606)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 4 AZR 450/12 (https://dejure.org/2014,3606)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 (https://dejure.org/2014,3606)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • openjur.de

    OT-Mitgliedschaft; Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG
    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung

  • bag-urteil.com

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • rewis.io

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 3 Abs. 1
    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen einer Verbandssatzung bei OT-Mitgliedschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht / Tarifrecht: Satzung eines Arbeitgeberverbandes kann Mitglieder von Tarifbindung ausnehmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Sie sieht eine klare und eindeutige Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und solchen ohne Tarifgebundenheit vor (zu den Anforderungen an eine Verbandssatzung ausf. BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 14 mwN zur Rspr.) .

    Dies zeigt für das geschäftsführende Präsidium darüber hinaus § 10 Nr. 4 der Satzung, der die Regelung des § 3 Nr. 2 Satz 6 in Bezug nimmt (s. auch BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18) .

    Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18 bis 25; weiterhin 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31 bis 33; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 80) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 256/09

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Das hat der Senat anhand einer gleichlautenden Satzungsregelung bereits ausführlich begründet (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 34) .

    Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18 bis 25; weiterhin 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31 bis 33; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 80) .

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Satzung des EHV-LH den Anforderungen genügt, mit der ein Status als OT-Mitglied (zur Zulässigkeit einer sog. OT-Mitgliedschaft im sog. Stufenmodell BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27 ) wirksam begründet werden kann.
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 Sa 985/11

    Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Einzelhandelsverbandes Harz-Heide e.V. zur

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. März 2012 - 8 Sa 985/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (BAG 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18 bis 25; weiterhin 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31 bis 33; 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - Rn. 80) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Satzung des EHV-LH den Anforderungen genügt, mit der ein Status als OT-Mitglied (zur Zulässigkeit einer sog. OT-Mitgliedschaft im sog. Stufenmodell BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27 ) wirksam begründet werden kann.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

    Die Arbeitgeberverbände als Tarifvertragspartei haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 12.2.2014 - 4 AZR 450/12 -, juris Rn. 12; Urt. v. 22.4.2009 - 4 AZR 111/08 -, juris Rn. 27 f. mit weiteren Nachweisen), die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erachtet worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2010 - 1 BvR 2593/09 -, juris Rn. 17 f.), aber die Möglichkeit, in ihrer Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorzusehen, die keine Tarifgebundenheit im Sinne des § 3 Abs. 1 TVG erzeugt.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 798/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 804/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 800/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 799/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    cc) Dabei kann es - je nach Regelungsdichte der Satzung - ausreichen, einen allgemein formulierten Grundsatz des generellen Ausschlusses von OT-Mitgliedern von jeglichen tarifpolitischen Entscheidungen des Verbandes zu formulieren (vgl. zB BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 450/12 - Rn. 15; 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - Rn. 31) , so dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Einschränkung der Mitwirkungsbefugnisse in den jeweiligen, den Einzelfall besonderer tarifpolitischer Tätigkeiten des Verbandes regelnden Satzungsvorschriften erneut festzuschreiben.
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