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   BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93   

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BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93 (https://dejure.org/1994,100)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 4 AZR 461/93 (https://dejure.org/1994,100)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 (https://dejure.org/1994,100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und Entwöhnungsbehandlungen eines psychiatrischen Landeskrankenhauses - Vereinbarung der Anwendbarkeit des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) - Voraussetzungen eines Anspruchs auf ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2004
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Die Arbeitsvorgänge müssen in rechtserheblichem Ausmaß das Erfordernis selbständiger Leistungen erfüllen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; zuletzt Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Der Senat hat mit Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 182 [BAG 26.02.1986 - 4 AZR 535/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zu den selbständigen Leistungen dahin entschieden, daß das Merkmal "mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen" i. S. der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1b BAT dann erfüllt ist, wenn Arbeitsvorgänge, die mindestens ein Drittel der gesamten Arbeitszeit des Angestellten in Anspruch nehmen, selbständige Leistungen enthalten.

    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAGE 51, 282, 300 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n. v.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Die Arbeitsvorgänge müssen in rechtserheblichem Ausmaß das Erfordernis selbständiger Leistungen erfüllen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; zuletzt Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Da nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (BAGE 51, 282, 300 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n. v.).

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 552/84

    Eingruppierung von Chefarztsekretärin

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61

    Feststeller - Versorgungsamt - Überwiegende Tätigkeit - Gründliche umfassende

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr - ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe - ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975) Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen.
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat das Tarifmerkmal der "gründlichen Fachkenntnisse" sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind.
  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 14.01.1959 - 4 AZR 68/56

    Anspruch auf tarifgemäße Vergütung - Einstufung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 14. Januar 1959 - 4 AZR 68/56 - AP Nr. 47 zu § 3 TOA; vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juni 1962 - 4 AZR 338/61 - AP Nr. 87 zu § 3 TOA und BAG Urteil vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 513/61 - AP Nr. 92 zu § 3 TOA).
  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

  • BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61

    Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

    BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; seither st. Rspr., etwa BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 41; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 der Gründe) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Es ist tarifwidrig, die tatsächliche Vergütung erst im Nachgang durch Auszählen der bearbeiteten Vorgänge und ihrer Zuweisung zu dem einen oder dem anderen Schwierigkeitsgrad zu ermitteln (vgl. dazu BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - BAGE 111, 216, 227; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

    Unter selbständigen Leistungen verstehen die Tarifvertragsparteien eine Gedankenarbeit, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung verlangt (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - zu II 4 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .
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