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   BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94   

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BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 (https://dejure.org/1995,498)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 (https://dejure.org/1995,498)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 (https://dejure.org/1995,498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik - Ständige Unterstellung einer bestimmten Anzahl anderer Angestellter durch ausdrückliche Anordnung - Untergliederung eines Universitätsklinikums in Abteilungen - Untergliederung eines Universitätsklinikums nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 710
  • BB 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Etwaige Aufgaben des Klägers im Bereich der Forschung und Lehre könnten einen oder mehrere selbständige Arbeitsvorgänge bilden (vgl. Urteil des Senats vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Entscheidung des Senats vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 -, aaO ist entgegen der Auffassung des Klägers keine davon abweichende Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals zu entnehmen.

    Nur dann und nicht bei Bestellung lediglich zu dessen Abwesenheitsvertreter wäre er nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975) in VergGr.

  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 993/78

    Zweigstellenleiter - Ständiger Vertreter - Leitungsaufgaben - Stellvertretung bei

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Setzt ein Eingruppierungsmerkmal für den Vergütungsanspruch die ständige Unterstellung einer bestimmten Anzahl anderer Angestellter durch ausdrückliche Anordnung voraus, ist erforderlich, daß diese durch das zuständige Organ des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers getroffen worden ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Sparkassenangestellte; BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP Nr. 14 zu § 24 BAT).

    Der Senat hat für die ausdrückliche Bestellung als "ständiger Vertreter" eines Gruppenleiters etc. im Sparkassenbereich entschieden, diese Bestellung habe durch das organisatorisch "zuständige Organ" der Sparkasse, im entschiedenen Fall durch den Vorstand zu erfolgen (Urteil des Senats vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Sparkassenangestellte).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    15 BAT zu vergütende Zahnarzt den anderen Zahnärzten gegenüber eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis auszuüben hat (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP Nr. 140 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Unterstellungsanordnung bewirkt eine Änderung des Arbeitsvertrages nach zivilrechtlichen Grundsätzen (Urteil des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 -, aaO) bezüglich des Inhalts der Arbeitspflicht und kann im Einzelfall zu einem höheren Vergütungsanspruch führen.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Setzt ein Eingruppierungsmerkmal für den Vergütungsanspruch die ständige Unterstellung einer bestimmten Anzahl anderer Angestellter durch ausdrückliche Anordnung voraus, ist erforderlich, daß diese durch das zuständige Organ des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers getroffen worden ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Sparkassenangestellte; BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP Nr. 14 zu § 24 BAT).

    Er hat daran für die Bestellung eines Arztes als ständiger Vertreter des leitenden Arztes festgehalten (Urteil des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP Nr. 14 zu § 24 BAT).

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N., unter I 2 a der Gründe).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP, aaO).

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Daher sind nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien, die insoweit auch eine Fachfunktion umschreiben, die Tätigkeiten eines Arztes regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    2.1 Dabei ist von dem in der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, also von einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 69/92 - AP Nr. 164 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
    Bei seiner Klage handelt es sich somit um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Durch dieses Tatbestandsmerkmal wird klargestellt, dass eine lediglich tatsächliche Unterstellung der Angestellten unter einen Vorgesetzten und dessen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis nicht ausreichend ist (Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207, zu I 4.1.1 der Gründe; 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 140).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsangestellten der VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).
  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10

    Durch die Verknüpfung der geforderten ausdrücklichen Anordnung mit dem Zurechnungssubjekt ("vom Arbeitgeber") schließt der Wortsinn zudem eine Zurechnung von Erklärungen Dritter nach Rechtsscheinsgrundsätzen (durch Anscheins- oder Duldungsvollmacht) aus (vgl. auch insoweit für das Tarifmerkmal "durch ausdrückliche Anordnung" BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207, zu II 4.1.3 der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der üblichen Zuweisung von Aufgaben durch die Chefärzte/Klinikdirektoren und der möglichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen, insbesondere auch in vergütungsrechtlicher Hinsicht, die beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d.h. seine eigene Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, gestärkt und damit die rein faktische Ausübung von Leitungstätigkeiten, sei es die Leitung einer größeren Organisationseinheit oder die Führung von mehr als fünf Ärzten, aufgrund schleichender oder ausdrücklicher Übertragung durch Chefärzte und deren Duldung durch den Arbeitgeber nicht genügen lassen wollen, um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94, AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 - 15 Sa 1617/07 - FA 2008, 286).

    Der Beklagten ist es schließlich nicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung vor dem 01. April 2007 zu berufen, weil sie Arbeitsleistung der Klägerin entgegen genommen hat (vgl. BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; LAG Düsseldorf 18. Juli 2998 - 9 Sa 546/08 - ZTR 2009, 23; Sächsisches LAG 04. Juni 2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Schleswig-Holstein 17. Februar 2009 - 5 Sa 402/08).

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