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   BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11   

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BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11 (https://dejure.org/2013,22120)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 4 AZR 486/11 (https://dejure.org/2013,22120)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 (https://dejure.org/2013,22120)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT (Bund/TdL)

  • openjur.de

    Eingruppierung; Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT (Bund/TdL)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß Anl 1a Vorbem Nr 1 Abs 3 BAT (Bund/TdL))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, Anl 1a Teil III Abschn I VergGr III BAT, Anl 1a Vorbem 1 Abs 3 BAT, § 22 BAT, § 4 TVÜ-Bund
    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß Anl 1a Vorbem Nr 1 Abs 3 BAT (Bund/TdL)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe im Sinne von Satz 1 und 3 der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1A zum BAT der VergGr IIa und IIb

  • rewis.io

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß Anl 1a Vorbem Nr 1 Abs 3 BAT (Bund/TdL)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe im Sinne von Satz 1 und 3 der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1A zum BAT der VergGr IIa und IIb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT (Bund/TdL)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    a) Der für das Vorliegen des tariflichen Merkmals "mit entsprechender Tätigkeit" darlegungs- und beweispflichtige Kläger (st. Rspr., s. etwa BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe) hat bisher nicht schlüssig dargetan, dass er als Angestellter iSd. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT die sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der VergGr. IIb BAT für "Sportlehrer an Bundeswehrschulen" mit Ausnahme der geforderten Vorbildung oder Ausbildung erfüllt.

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    Bei sog. Funktionsmerkmalen, wie dem Begriff des Sportlehrers, nimmt der Senat regelmäßig ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen einheitlichen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - mwN; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 - mwN; für den Begriff des Arztes 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23; 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 -) .

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dabei ersetzt der Hinweis des Klägers auf ein Urteil zur Tätigkeit eines anderen, sei es auch unmittelbaren Kollegen, den erforderlichen konkreten Tatsachenvortrag genauso wenig (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -) wie ein bloßer Verweis auf Vorgaben der Beklagten, bspw. auf die Rahmenrichtlinie 2005.

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    a) Der für das Vorliegen des tariflichen Merkmals "mit entsprechender Tätigkeit" darlegungs- und beweispflichtige Kläger (st. Rspr., s. etwa BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe) hat bisher nicht schlüssig dargetan, dass er als Angestellter iSd. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT die sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der VergGr. IIb BAT für "Sportlehrer an Bundeswehrschulen" mit Ausnahme der geforderten Vorbildung oder Ausbildung erfüllt.

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    Er regelt umfassend deren Konkurrenz für die gesamte Vergütungsordnung und verbietet eine Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen, wenn für sie spezielle Tätigkeitsmerkmale vorgesehen sind (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 29, BAGE 129, 208; 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 24 f.) .

    Dabei kann die notwendige rechtliche Bewertung nicht allein im Wege einer Bezugnahme auf eine - ggf. auch unstreitige - Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung erfolgen (vgl. dazu ua. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 27; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208) .

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    Nach dem Wortlaut der Überschrift ("Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen") und der Systematik der Regelung, die vorgezogen vor allen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung der Anlage 1a zum BAT (Bund/TdL) steht, handelt es sich um allgemeine Regelungen, die für sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum BAT gelten (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 14) .

    Er regelt umfassend deren Konkurrenz für die gesamte Vergütungsordnung und verbietet eine Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen, wenn für sie spezielle Tätigkeitsmerkmale vorgesehen sind (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 29, BAGE 129, 208; 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 24 f.) .

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    Dies gebietet - auch angesichts der strengen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit (vgl. dazu zB BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e der Gründe) - der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .
  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88

    Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11
    Bei sog. Funktionsmerkmalen, wie dem Begriff des Sportlehrers, nimmt der Senat regelmäßig ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen einheitlichen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - mwN; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 - mwN; für den Begriff des Arztes 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23; 29. August 2007 - 4 AZR 571/06 -) .
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92

    Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

  • LAG München, 19.01.2011 - 10 Sa 744/10

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschulen

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Insbesondere fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu den im Hochschulstudium erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten der Klägerin und weshalb diese für ihre auszuübende Tätigkeit nicht bloß nützlich oder erwünscht, sondern notwendig sind, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 37; 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter

    Es muss erkennbar sein, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht nur nützlich und erwünscht, sondern für die Tätigkeit erforderlich sind (BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 37, juris = NZA-RR 2013, 582; BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 - Rn. 21, juris = ZTR 2006, 590).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Zwar nimmt der Senat in solchen Fallgestaltungen, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers durch ein tarifliches Funktionsmerkmal erfasst wird, ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 32 mwN) .

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Zwar nimmt der Senat in solchen Fallgestaltungen, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers durch ein tarifliches Funktionsmerkmal erfasst wird, ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 32 mwN) .

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 410/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

    Die für das Vorliegen des tariflichen Merkmals " mit entsprechender Tätigkeit " darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (ständige Rechtsprechung, BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - NZA-RR 2013, 582, 585 Rz. 36; vom 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 323 Rz. 24 m. w. N.) hat all diejenigen Tatsachen vorzutragen, die für den Schluss auf das Vorliegen der beanspruchten Tätigkeitsmerkmale erforderlich sind.

    Die erworbenen Kenntnisse dürfen nicht bloß nützlich und erwünscht sein, sondern sie müssen notwendig sein, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (ständige Rechtsprechung, BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - BeckRS 2016, 115176 Rz. 16, 20; vom 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - NZA-RR 2013, 582, 585 Rz. 37; vom 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 323 Rz. 24, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 218/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Zwar nimmt der Senat in Fallgestaltungen, in denen die Tätigkeit eines Arbeitnehmers durch ein tarifliches Funktionsmerkmal erfasst wird, ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 32 mwN) .

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

    (2) Wird die Tätigkeit eines Arbeitnehmers durch ein sog. Funktionsmerkmal erfasst, ist grundsätzlich von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit von einem Arbeitsvorgang auszugehen, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (vgl. zur Stationsleitung BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 8/18 - Rn. 31 ff. mwN; siehe auch BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 32 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18

    Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer

    Der akademische Zuschnitt kann nur dann festgestellt werden, wenn zum einen mitgeteilt wird, welche konkreten Ausbildungsinhalte im Rahmen der Hochschulbildung vermittelt wurden, und wenn zum anderen schlüssig sowie für das Gericht nachvollziehbar dargelegt wird, weshalb und inwiefern diese Ausbildungsinhalte notwendig sind, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.2016 - 4 AZR 964/13 - Juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 4 AZR 486/11 - Juris).
  • LAG Köln, 11.12.2013 - 3 Sa 571/13
    Zu Recht ist das Arbeitsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst von der Zulässigkeit der Klage als allgemein üblicher Eingruppierungsfeststellungsklage ausgegangen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 4 AZR 486/11, NZA-RR 2013, 582 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei obliegt der Klägerin die vollständige Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen (vgl. nur BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 735/07, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie; BAG, Urteil vom 27.08.2008 - 4 AZR 470/07, ZTR 2009, 143; zuletzt BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 4 AZR 486/11, NZA-RR 2013, 582).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

    c) Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Vortrag der Klägerin die Bildung von Arbeitsvorgängen ermöglichen würde, hätte die für das tarifliche Merkmal "mit entsprechender Tätigkeit" darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 36, mwN, zitiert nach juris) nicht schlüssig dargetan, dass sie eine Tätigkeit auszuüben hat, die der einer Diplom-Psychologin iSd. Ziff. 4 der Entgeltgruppe 13 DRK-Reformtarifvertrag entspricht.
  • LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule

  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung

  • LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 711/19

    Klage auf Höhergruppierung

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

  • ArbG Köln, 29.08.2016 - 15 Ca 2122/16

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Diplom-Sporttherapeuten innerhalb des

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