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   BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95   

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https://dejure.org/1997,110
BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 (https://dejure.org/1997,110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; VergGr. VI b Fallgr. 5, V c Fallgr. 7 der Anlage 1a zum BAT/VKA; Nds KiTaG GVBl. 1995 S. 303) § 4 Abs. 2; KGaG BW (GBl. 1996 S. 238) § 7; RdErl. d. MfSGuSp Rhei... nland-Pfalz vom 18.4.1973 § 3 Ziff. 2.5 der Anl. 1; Vereinbarung über . . . Erzieher usw. i.d.F. vom 1.3.1974 (MBl. NW S. 382) § 3 i.V. m. § 1 Abs. 2
    Eingruppierung: Keine Festlegung des vergütungsrelevanten Aufgabenbereichs durch im Arbeitsumfeld tätige Kollegen oder durch unmittelbaren Fachvorgesetzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1800
  • DB 1998, 216
  • NZA-RR 1998, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, soweit er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 7 und 10; ausdrücklich 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 300/97

    Eingruppierung - Angestellte in einer Zahlstelle

    a) Von den Grundsätzen des Senats zur Definition des Arbeitsvorganges (z.B. Senatsurteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) ausgehend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es könne dahinstehen, ob die Tätigkeiten der Klägerin sich als ein einziger Arbeitsvorgang darstellten oder teilweise als Zusammenhangstätigkeiten zu qualifizieren seien.
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Feststellungsantrag auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 524/93 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 513/93 -, n.v.; BAG, Urteil vom 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 -, AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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