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   BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12   

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https://dejure.org/2013,45106
BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 (https://dejure.org/2013,45106)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 (https://dejure.org/2013,45106)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 (https://dejure.org/2013,45106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte; Durchschnittsbelegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 TVöD BT-V, Anl C Entgeltgr S7 TVöD BT-V, Anl C Entgeltgr S10 TVöD BT-V, Anl C ProtErkl 8 TVöD BT-V, Anl C ProtErkl 9 S 3 TVöD BT-V
    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte; Ermittlung der Durchschnittsbelegung

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte; Ermittlung der Durchschnittsbelegung i.S. von S10 TV-öD-BT-V-VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der Durchschnittsbelegung zur Eingruppierung des Leiters einer Kindertagesstätte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Referenzzeitraum für die Ermittlung der Durchschnittsbelegung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Doppelzählung von Kindern bei Eingruppierung einer Kita-Leiterin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    Dabei ist, solange der TVöD in den §§ 12 und 13 noch keine eigenen Eingruppierungsregelungen enthält, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nach wie vor § 22 BAT anzuwenden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 29 mwN) .

    Mit ihrer pauschalierten Betrachtungsweise gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251) .

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken können, beispielsweise die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Qualifikation der Leiterin/des Leiters, die Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang der Verantwortung oder besonderer Belastungen, etwa aufgrund der Betreuung von behinderten Kindern, nennt die Tarifnorm nicht (zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien: BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 8 b der Gründe, BAGE 97, 251; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25) .

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    Mit ihrer pauschalierten Betrachtungsweise gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251) .

    Die Tarifregelung schließt damit nicht nur eine Doppelzählung der Plätze aus, die vormittags und nachmittags an andere Kinder vergeben werden, sondern auch eine fiktive, nicht auf die tatsächlich vergebenen Plätze abstellende Berechnung (für die Anzahl betreuter behinderter Kinder: BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 4 a der Gründe, aaO) .

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken können, beispielsweise die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Qualifikation der Leiterin/des Leiters, die Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang der Verantwortung oder besonderer Belastungen, etwa aufgrund der Betreuung von behinderten Kindern, nennt die Tarifnorm nicht (zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien: BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 8 b der Gründe, BAGE 97, 251; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25) .

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., ua. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 16 mwN) ist unbegründet.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    bb) Diese typisierende tarifliche Regelung verzichtet im Interesse der Klarheit und Handhabbarkeit der Eingruppierungsregelung darauf, bei der Bestimmung der maßgeblichen durchschnittlichen Belegungszahlen noch weitere sonstige Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - zu I 1 e aa der Gründe, BAGE 105, 291) .
  • LAG Niedersachsen, 04.04.2012 - 2 Sa 1327/11

    Eingruppierung einer Kindergartenleiterin; Feststellungsklage bei Nichterreichen

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. April 2012 - 2 Sa 1327/11 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12
    Nach den tariflichen Vorgaben (zu den Maßstäben der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags, bspw. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238) ist allein die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze maßgebend.
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 745/13

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    Dabei ist, solange der TVöD in den §§ 12 und 13 noch keine eigenen Eingruppierungsregelungen enthält, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nach wie vor § 22 BAT anzuwenden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 29 mwN; 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 12) .

    Mit dieser pauschalierten Betrachtungsweise gehen sie davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251; 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 16) .

    Die Tarifregelung schließt damit aber nicht nur eine Doppelzählung der Plätze aus, die vormittags und nachmittags an andere Kinder vergeben werden, sondern auch eine fiktive, nicht auf die tatsächlich vergebenen Plätze abstellende Berechnung (BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 15 f.; für die Anzahl betreuter Kinder mit Behinderung vgl. auch BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 4 a der Gründe, aaO) .

    b) Diese typisierende und pauschalierende tarifliche Regelung verzichtet im Interesse der Klarheit und Handhabbarkeit der Eingruppierungsregelung darauf, bei der Bestimmung der maßgebenden durchschnittlichen Belegungszahl noch weitere sonstige Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 17; vgl. auch 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - zu I 1 e aa der Gründe, BAGE 105, 291) .

    BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - aaO; zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 8 b der Gründe, BAGE 97, 251) .

    aa) Eine mögliche Doppelzählung aufgrund von kommunalen oder landesgesetzlichen Regelungen, die - aus pädagogischen oder anderen Gründen - Mindestanforderungen für eine Personalbemessung einer Kindertagesstätte formulieren und ggf. Kindern unter drei Jahren (vgl. insoweit BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 18) oder Kindern mit Behinderung - wie die Integrationsempfehlung der beklagten Stadt - doppelt berücksichtigen, lässt sich nicht auf die tariflichen Bewertungs- und Berechnungsmaßstäbe übertragen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2015 - 5 Sa 120/15

    Eingruppierung, Leiterin, Kindertagesstätte, Gruppenzahl, Doppelbelegung,

    Bei der Berechnung der Durchschnittsbelegung stellen die Tarifvertragsparteien mithin grundsätzlich nicht auf die Anzahl der in der Kindertagesstätte insgesamt aufgenommenen und somit betreuten Kinder ab, sondern auf die Kita-Plätze, die gleichzeitig belegbar sind, Ziff. 2 Satz 1 der Vorbemerkungen (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 -, Rn. 16, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.02.2010 - 5 Sa 443/09 -, Rn. 36, juris).

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken können, beispielsweise die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen (verschiedene Gruppenleiter/innen der Vormittags- und besonderen Nachmittagsgruppen), die Qualifikation der Leiterin/des Leiters (Erzieherin, Sozialpädagogin), die Schwierigkeit der Tätigkeit (etwa durch vermehrt verhaltensauffällige Kinder und gesetzlich geforderte Dokumentationspflichten), die Anzahl der zu organisierenden Elternabende, der Umfang der Verantwortung oder besonderer Belastungen (etwa aufgrund der Betreuung von behinderten Kindern), nennt die Tarifnorm nicht (BAG, Urt. v. 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 -, Rn. 17, juris; zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien: BAG, Urt. v. 04.04.2001 - 4 AZR 232/00 - Rn. 47, juris; BAG, Urt. v. 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 -, Rn. 25, juris).

    Die Berechnungsweise für die Durchschnittsbelegung der Plätze ist bereits höchstrichterlich geklärt (BAG, Urt. v. 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - BAG Urt. v. 04.04.2001 - 4 AZR 232/00 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - Juris).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 859/12

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    Die Belegung mit 38, 33 Plätzen unterschreitet aber die geforderte durchschnittliche Belegung lediglich um 4, 17 vH nach Satz 2 der Protokollerklärung Nr. 9 des Anhangs zu der Anlage C TVöD-BT-V/VKA führt eine erstmalige Unterschreitung um nicht mehr als 5 vH nicht zu einer Herabgruppierung (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2023 - 7 Sa 3/23

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleitung bei Absinken der

    Mit der pauschalierten Betrachtungsweise sind die Vertreter der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (vgl. BAG 16.04.2014 - 4 AZR 745/13 - Rn. 14 mwN.; 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 16 mwN., jeweils zur Protokollerklärung zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA; 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25 mwN. zur Vergütungsordnung (VKA) Anlage 1a zum BAT - Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst -).

    Die Regelung der AVR schließt damit nicht nur eine Doppelzählung der Plätze aus, die vormittags und nachmittags an andere Kinder vergeben werden, sondern auch eine fiktive, nicht auf die tatsächlich vergebenen Plätze abstellende Berechnung (vgl. BAG 16.04.2014 - 4 AZR 745/13 - Rn. 14 mwN. 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 16 mwN., jeweils zur Protokollerklärung zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA).

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken können (etwa die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Qualifikation, die Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang der Verantwortung oder besonderer Belastungen, etwa aufgrund der Betreuung von behinderten Kindern usw.), nennt die Bestimmung des Anhangs B der AVR nicht (vgl. (vgl. BAG 16.04.2014 - 4 AZR 745/13 - Rn. 15 mwN.; 11.12.2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 17 mwN., jeweils zur Protokollerklärung zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25 mwN. zur Vergütungsordnung (VKA) Anlage 1a zum BAT - Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst -).

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 558/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 11 mwN) ist unbegründet.
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2017 - 12 Sa 322/17

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte bei einer Mindestbelegung von

    Der Feststellungsantrag ist als allgemein anerkannter Eingruppierungsfeststellungsantrag zulässig (vgl. z.B. BAG 23.02.2011 - 4 AZR 214/09, ZTR 2011, 489 Rn. 12; BAG 11.12.2013 - 4 AZR 493/12, AP Nr. 1 zu § 56 TVöD Rn. 11).

    Dem steht nicht entgegen, dass in dem gemäß der Erläuterung Nr. 9 Satz 1 Anlage 29 Anhang 1 KAVO maßgeblichen Referenzzeitraum vom 01.10.2014 bis 31.12.2014 nicht mindestens 70 Plätze (so Entgeltgruppe S 13 bis zum 31.07.2015) in der von der Klägerin geleiteten Kindertagesstätte belegt waren (vgl. dazu, dass die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze maßgeblich ist BAG 11.12.2013 a.a.O. Rn. 15; BAG 16.04.2014 - 4 AZR 745/13, ZTR 2014, 533 Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2019 - 12 Sa 465/18

    Eingruppierung eines städtischen Mitarbeiters der Verkehrsraumüberwachung

    I.Der Feststellungsantrag ist mit dem Haupt- und Hilfsantrag, die einheitlich zu verstehen sind, als allgemein anerkannter Eingruppierungsfeststellungsantrag zulässig (vgl. z.B. BAG 23.02.2011 - 4 AZR 214/09, ZTR 2011, 489 Rn. 12; BAG 11.12.2013 - 4 AZR 493/12, AP Nr. 1 zu § 56 TVöD Rn. 11).
  • LAG Düsseldorf, 20.05.2020 - 12 Sa 721/19

    Eingruppierung einer Justizbeschäftigten ohne Höhergruppierungsantrag gemäß § 29a

    Der Antrag zu 2. ist als allgemein anerkannter Eingruppierungsfeststellungsantrag zulässig (vgl. z.B. BAG 23.02.2011 - 4 AZR 214/09, juris Rn. 12; BAG 11.12.2013 - 4 AZR 493/12, juris Rn. 11).
  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 560/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 11 mwN) ist unbegründet.
  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 561/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 559/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • KAGH, 14.12.2018 - M 8/18
  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 562/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 183/22

    Versäumung Frist zur Stellung eines Antrags auf Höhergruppierung

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