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   BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73   

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BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73 (https://dejure.org/1974,1608)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1974 - 4 AZR 496/73 (https://dejure.org/1974,1608)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 (https://dejure.org/1974,1608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung zum Vorhandwerker - Widerruf - Mitbestimmungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73
    Die Ablehnung mit dieser Begründung ist deshalb die vorweg genommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises, die unzulässig ist (vgl. BAG AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BGH, NJW 1970, 946 950/, NJW 1951, 481 / "4827).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 28.08.1974 - 4 AZR 496/73
    Die Ablehnung mit dieser Begründung ist deshalb die vorweg genommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises, die unzulässig ist (vgl. BAG AP Nr. 18 zu § 3 KSchG; BGH, NJW 1970, 946 950/, NJW 1951, 481 / "4827).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu tariflichen Regelungen, die der hier im Streit stehenden vergleichbar sind, unterliegt daher die Bestellung zum Vorarbeiter und der Widerruf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers (BAG Urteile vom 10. Juni 1970 - 4 AZR 341/69 -, vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 -, vom 2. April 1980 - 4 AZR 301/78 - AP Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 5 zu § 9 MTB II; BAG Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 2 zu § 28 BMTG II).

    Die Bestellung zum Vorarbeiter und die Gewährung der Zulage ist also ohne Änderung des Arbeitsvertrages möglich, ebenso wie der Widerruf keiner Änderung des Arbeitsvertrages bedarf (so ausdrücklich BAG Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MTB II).

    Gerade vor dem Hintergrund der BAG-Rechtsprechung, in der u.a. wörtlich ausgeführt wurde, die Bestellung bzw. der Widerruf sei "ohne Änderung des Arbeitsvertrages" möglich (Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MTB II), wäre dann eine entsprechend andere Formulierung zu erwarten gewesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 12/16

    Anspruch auf eine Vorhandwerkerzulage nach § 15 Abs. 3 TV EntgO Bund

    10. Juni 1970 - 4 AZR 341/69 - Rn 17 ff.; BAG 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - Rn 13; BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - Rn 14).
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage

    Die Vorhandwerkerbestellung und ihr Widerruf sind ohne Änderung des Arbeitsvertrags möglich (BAG 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP MTB II § 9 Nr. 3 = EzA MTB II § 9 Nr. 1).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 3.76

    Vorhandwerker - Widerruf der Bestellung - Mitbestimmung des Personalrats

    Ob die Bestellung zum Vorhandwerker nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes - MTB II - (TVLohnGr) vom 11. Juli 1966 in der letzten Fassung vom 23. Juli 1975 wegen des vorbehaltenen und hinsichtlich seiner Wirkung in § 3 Abs. 4 TVLohnGr geregelten Widerrufs als die lediglich vorübergehende Übertragung einer anderen Tätigkeit nach § 2 Abs. 4 Halbsatz 1 TVLohnGr anzusehen ist (so Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - in PersV 1975, 192 [193]), so daß schon aus diesem Grund eine Mitbestimmung an der Bestellung und folglich auch an ihrem Widerruf entfällt, kann der Senat offenlassen, weil es jedenfalls an der weiteren Voraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG fehlt, nämlich daran, daß die Bestellung zum Vorhandwerker keine Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit und ihr Widerruf mithin auch nicht die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - (PersV 1975, 192 [193]) ebenso entschieden.

  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 111/83

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vorarbeiterzulage - Tätigkeit

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, daß der Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter (bzw. Vorhandwerker) keine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung und keine der Rückgruppierung gleichstehende Veränderung der Eingruppierung sowie keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit darstellt (BAG Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MTB II; BAG 30, 366 = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; BAG Urteil vom 2. April 1980 - 4 AZR 301/78 - AP Nr. 5 zu § 9 MTB II; BAG Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP Nr. 6 zu § 9 MTB II).
  • LAG Hessen, 25.08.2020 - 8 Sa 1381/19

    Zweck der Vorarbeiterzulage nach Anl. 4 zu Nr. 1 HLT Widerrufbarkeit der

    Daraus ergibt sich, dass die Beklagte die Bestellung jedenfalls gegenüber der Klägerin einseitig hat widerrufen können, weil dies nicht nach dem Arbeitsvertrag ausgeschlossen worden ist (vgl. BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6; BAG 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP MTB II § 9 Nr. 3) .
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Durch die bisher gezahlte Tätigkeitszulage nach Lohngruppe I ist dem Kläger eine Rechtsposition zugewachsen, die ihm nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund wieder entzogen werden kann (BAG Urteil vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MTB II; BAGE 30, 366 [BAG 05.07.1978 - 4 AZR 809/77] = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP Nr. 8 zu § 9 MTB II).
  • OVG Berlin, 07.08.1987 - PV Bln 1.86

    Mitbestimmungsrecht beim Widerruf der Bestellung eines Arbeiters zum Vorarbeiter;

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  • BVerwG, 26.05.1978 - 6 P 49.78

    Mitbestimmung eines Personalrates - Übertragung einer höher zu bewertenden

    Ob die Bestellung zum Vorarbeiter nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes - MTB II - (TVLohnGr) vom 11. Juli 1966 in der letzten Fassung vom 23. Juli 1975 wegen des vorbehaltenen, in § 3 Abs. 4 TVLohnGr geregelten Widerrufs lediglich als vorübergehende Übertragung einer anderen Tätigkeit nach § 2 Abs. 4 Halbsatz 1 TVLohnGr anzusehen ist (so Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - [PersV 1975, 192, 193]) und schon aus diesem Grunde der Mitbestimmung nicht unterliegt, kann der Senat offenlassen, weil es jedenfalls an der weiteren Voraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG, nämlich an der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit fehlt.
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 558/74
    Entgegen der Auffassung der Revision führen diese unterschiedlichen Auffassungen aber nicht bereits notwendig und tragend zur abweichenden Entscheidung, weil das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung tragend und allein maßgeblich auf § 89 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 17. November 1972, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1974 - 4 AZR 496/73 - ( /3emnächst 7 AP Nr. 3 zu § 9 MTB II) aber auf § 71 PersVG vom 5 August 1955 abstellt.
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