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   BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99   

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https://dejure.org/2000,218
BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 (https://dejure.org/2000,218)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 (https://dejure.org/2000,218)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 (https://dejure.org/2000,218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke - Arbeitsvertrag - Auslegung einer Verweisungsklausel - Tarifwechselklausel - Betriebsübergang - Lehre von der Tarifeinheit im Betrieb

  • Judicialis

    TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1 (Bezugnahme auf Tarifvertrag); BGB § 613a
    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Anwendung bestimmter Tarifverträge und Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Anwendung bestimmter Tarifverträge und Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 177
  • NZA 2002, 100
  • BB 2000, 2419
  • BB 2001, 1690
  • DB 2000, 2225
  • DB 2001, 1891
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die erstrebte Feststellung ist für viele Rechtsansprüche aus diesen Tarifverträgen - deren Anwendbarkeit für das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt - bedeutsam, wie auch die noch beim Landesarbeitsgericht anhängige Zahlungsklage der Klägerin zeigt (vgl. im übrigen Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8, zu I 1 der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Mai 1997 (- 4 AZR 663/95 - aaO) das an die Klägerin gerichtete Schreiben vom 21. Februar 1975, das gleichlautend wie das an die Klägerin in dem dem Senatsurteil zugrunde liegenden Fall unter demselben Datum gerichtete Schreiben war, nicht nur als eine Vertragsänderung hinsichtlich der maßgeblichen Gehaltsabkommen verstanden, sondern wegen der im vorliegenden Fall fehlenden besonderen Besitzstandsvereinbarung als Inbezugnahme aller Tarifverträge der metallverarbeitenden Industrie NRW angesehen.

    Die Feststellung des Inhalts nicht typischer Willenserklärungen, wie sie bei dem Schreiben vom 21. Februar 1975 vorliegt, auch wenn die Klägerin im Verfahren - 4 AZR 663/95 - ein gleichlautendes erhalten hatte, bindet als Teil der Tatsachenfeststellung das Revisionsgericht, sofern das Tatsachengericht bei der Auslegung nicht Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt hat.

    b) Das ist entgegen der Revision mit dem Urteil des Senats vom 28. Mai 1997 (- 4 AZR 663/95 - aaO) vereinbar.

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    a) Das Landesarbeitsgericht hat die Vereinbarung über die Anwendbarkeit der Metalltarifverträge gemäß dem Schreiben der TRT GmbH vom 21. Februar 1975 nicht als sogenannte große dynamische Verweisungsklausel ausgelegt, die nach bisheriger Rechtsprechung des Senats (4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97) zur Folge haben kann, daß es zu einem Tarifwechsel kommen kann, wenn der Arbeitgeber in den fachlichen/betrieblichen Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrages oder Tarifvertragswerkes wechselt, weil er sich einem anderen Arbeitgeberverband angeschlossen hat.

    aa) Der Senat hatte in seinem Urteil vom 4. September 1996 (- 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97) angenommen, daß eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel, die auf einen konkret benannten Tarifvertrag Bezug nimmt, bei einem Verbandswechsel des Arbeitgebers in der Regel dahingehend korrigierend ausgelegt werden müsse, daß Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag erfolge; dies gelte jedenfalls dann, wenn die Tarifverträge von derselben Gewerkschaft abgeschlossen worden seien.

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 30. August 2000 (- 4 AZR 581/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) fortentwickelt.

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    a) Das Landesarbeitsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 20. März 1991 (- 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330) darauf ab, der Grundsatz der betrieblichen Tarifeinheit greife ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Arbeitsvertragsparteien "konstitutiv" auf einen Tarifvertrag verwiesen und damit in Kauf genommen hätten, daß unter Umständen nebeneinander zwei Tarifverträge zur Anwendung kämen.
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    dd) Die Vereinbarung vom 21. Februar 1975 zum Arbeitsvertrag der Parteien kann auch nicht als sogenannte Tarifwechselklausel verstanden werden, nach der die jeweils für den Betrieb einschlägigen Tarifverträge anzuwenden sind (siehe auch BAG 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 184).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Wenn und soweit bei Abschluss des Arbeitsvertrages aber besondere Umstände vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Parteien des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis anderen - nicht benannten - Tarifverträgen unterstellen wollen, kann die Reichweite der Verweisungsklausel weiter gezogen werden als der unmittelbare Wortlaut des Vertrages dies nahelegt (Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.).

    Diese Faktoren sind deshalb als das von der Senatsrechtsprechung geforderte zusätzliche Kriterium für die Annahme einer (begrenzten) Tarifwechselklausel anzusehen, das auf die erkennbare Absicht der Parteien verweist, auch einen Wechsel des Tarifregimes in die Bestimmung des jeweiligen Bezugnahmeobjekts der Verweisungsklausel aufzunehmen (vgl. Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300 f.; dem folgend 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 187).

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Das ist zulässig (vgl. Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 337; davon geht ohne weiteres auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177 aus) und auch nicht revisionsrechtlich zu beanstanden.
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    In seiner weiteren Rechtsprechung hat der Senat, allerdings ohne dass eine kongruente Tarifbindung an den für den Arbeitgeber zuletzt einschlägigen Tarifvertrag vorlag, die regelmäßige Auslegung der in Rede stehenden Gleichstellungsvereinbarung als Tarifwechselklausel abgelehnt (30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 300; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 186 f.; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141, 146).
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