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   BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03   

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https://dejure.org/2004,2473
BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 (https://dejure.org/2004,2473)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 (https://dejure.org/2004,2473)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 (https://dejure.org/2004,2473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Angestellten in der so genannten Servicegruppe Innenstadt; Folgen des Unterliegens eines Arbeitsverhältnisses kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung dem BAT; Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe Vc des ...

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; Anlage 1a zum BAT/VKA VergGr. VII Fallgr. 1a; ; Anlage 1a zum BAT/VKA VergGr. VII Fallgr. 1b; ; Anlage 1a zum BAT/VKA VergGr. VIb Fallgr. 1a; ; An... lage 1a zum BAT/VKA VergGr. VIb Fallgr. 1b; ; Anlage 1a zum BAT/VKA VergGr. Vc Fallgr. 1a; ; Anlage 1a zum BAT/VKA VergGr. Vc Fallgr. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Eingruppierung - Eingruppierung: Angestellter in der Tätigkeit eines Mitarbeiters der sogenannten Servicegruppe Innenstadt der Landeshauptstadt Hannover, der zum Vollzugsbeamten bestellt ist; Arbeitsvorgang; Streifengänge als ein einziger großer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 216
  • BB 2004, 2472
  • NZA-RR 2005, 276
  • NZA-RR 2005, 277
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03
    Dem Außendienstmitarbeiter in der Servicegruppe Innenstadt ist - cum grano salis - im hier behandelten Zusammenhang ein Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung vergleichbar, dessen "Begehungen" zu einem einheitlichen Arbeitsergebnis führen, das in der Durchführung der Sichtkontrolle zum Zwecke der Einhaltung der Betriebsschutz- bzw. Sicherheitsvorschriften und der Veranlassung der Beseitigung aufgetretener Mängel und Beanstandungen besteht (Senat 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 - BAGE 50, 9 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 108).
  • LAG Niedersachsen, 25.03.2003 - 12 Sa 293/02

    Merkmal der "selbstständigen Leistungen" ; Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. März 2003 - 12 Sa 293/02 E - aufgehoben.
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03
    Gegen die Auffassung der Beklagten, die zwischen ereignislosen und weniger und mehr ereignisreichen Streifengängen unterscheiden will und damit wohl in der Feststellung jeder einzelnen Ordnungswidrigkeit, der Ergreifung einer Maßnahme einen selbständigen Arbeitsvorgang sehen will, mit den Worten des Landesarbeitsgerichts, in jeder Einzeltätigkeit, für die der Streifengang nur den Rahmen abgebe, spricht neben dem Gesichtspunkt der künstlichen "Atomisierung" menschlicher Tätigkeit die Erwägung, dass bei ihr die gewöhnlichen Streifengänge des Klägers ohne Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Ergreifung von Maßnahmen tarifrechtlich ohne Berücksichtigung blieben (vgl. Senat 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 78 betreffend Politesse mit Aufgaben im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Es ist tarifwidrig, die tatsächliche Vergütung erst im Nachgang durch Auszählen der bearbeiteten Vorgänge und ihrer Zuweisung zu dem einen oder dem anderen Schwierigkeitsgrad zu ermitteln (vgl. dazu BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - BAGE 111, 216, 227; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).
  • ArbG Freiburg, 03.12.2014 - 14 Ca 180/14

    Eingruppierung nach TVöD - Gemeindevollzugsdienst

    Erforderlich ist jedoch, dass bereits zu Beginn einer Tätigkeit deren tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, Urteil vom 07.07.2004, Az.: 4 AZR 507/03, juris).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Alle diesem Arbeitsvorgang zugeordneten Einzeltätigkeiten dienen hiernach einem einheitlichen Arbeitsergebnis, nämlich der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote sowie der Gefahrenabwehr (ebenso für Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216) .
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Der Streifengang, so wie er von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03, juris ; BAG, Urteil vom 16.10.1985 - 4 AZR 149/84, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13, juris).

    Es ist für die Eingruppierung hier jedoch erforderlich, dass bereits zu Beginn der Tätigkeit deren tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, Urteil vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03; BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 461/93; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2013 aaO).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    (3) Das Landesarbeitsgericht hat hierzu nicht im Einzelnen festgestellt, ob nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises solche Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind, eigenständig organisiert und der Klägerin zur Abgrenzung zu den "normalen" Betreuungsfällen zugewiesen sind oder ob es sich - zumindest überwiegend - nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises so verhält, dass - wie die Klägerin behauptet - sich grundsätzlich erst im Verlaufe einer Fallbearbeitung herausstellt, ob und welche Maßnahmen - einschließlich der Krisenintervention - erforderlich sind (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Der Streifengang, so wie er in der Geschäftsanweisung Ordnungsamt Nr. 1/2005 in der Fassung vom 15. Juni 2010 bestimmt und insoweit von den Parteien übereinstimmend geschildert worden ist, erlaubt keine sinnvolle Aufteilung der einzelnen Maßnahmen nach tariflichen Wertigkeiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10; Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84).

    Erforderlich ist jedoch, dass bereits zu Beginn einer Tätigkeit deren tarifliche Wertigkeit feststeht (BAG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03; Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93).

    Dazu hatte das Bundesarbeitsgericht aber bereits in den Entscheidungen vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10, vom 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 und vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 ausgeführt, nicht erforderlich ist, dass sie anfallen, sondern es genügt, dass sie vorgehalten werden müssen.

  • ArbG Solingen, 02.02.2017 - 2 Ca 1745/15

    Mehr Geld für Verkehrskontrolleurinnen!

    b) In Anwendung dieser Grundsätze bilden die in der Stellenbeschreibung unter den laufenden Ziffern 1 und 2 genannten Tätigkeitsbereiche einen einheitlichen Arbeitsvorgang des "Streifengangs" (dies hat das BAG für die Aufgaben einer Politesse schon 1983 revisionsrechtlich nicht beanstandet, vergl. BAG 24.08.1983, 4 AZ 32/81, Rn. 37, zitiert nach juris; vergl. auch zur Eingruppierung eines Angestellten Servicegruppe Innenstadt: BAG, 07.07.2004, 4 AZR 507/03 - BAGE 111, 216).
  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 77/09

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungsdienst bei

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 59/09

    Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 Sa 257 öD/20

    Eingruppierung einer Standesbeamtin nach TVöD - Erbringen von selbständigen

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • LAG Hamburg, 22.06.2010 - 2 Sa 9/10

    Keine Eingruppierung eines Wegewartes der Stadt Hamburg in VergGr 5c BAT

  • ArbG Wuppertal, 15.10.2013 - 5 Ca 1287/13

    Wuppertaler Politesse fordert zu Recht höheres Gehalt

  • LAG Niedersachsen, 04.02.2013 - 8 Sa 1086/12

    Eingruppierung einer Angestellten im Pflegekinderdienst des Kommunalen

  • LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09

    Eingruppierungsrechtliche Einordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

  • LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2018 - 14 Ca 6504/17
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - 3 Sa 8/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesie als Oberarzt nach dem TV-Ärzte -

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • LAG Hamburg, 16.03.2010 - 2 Sa 200/09

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungsdienst bei

  • LAG Hamburg, 18.02.2010 - 7 Sa 48/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 14 Sa 2456/09

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O bzw. TV-Charité

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 Sa 12/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - 6 Sa 312/09

    Eingruppierung - Begriff des Arbeitsvorgangs in § 22 Abs 2 BAT-O -

  • ArbG Paderborn, 06.07.2012 - 3 Ca 116/12
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