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   BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12   

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https://dejure.org/2014,48382
BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 (https://dejure.org/2014,48382)
BAG, Entscheidung vom 27.08.2014 - 4 AZR 518/12 (https://dejure.org/2014,48382)
BAG, Entscheidung vom 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 (https://dejure.org/2014,48382)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 896
  • NZA-RR 2015, 211
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21; für die Eingruppierungsfeststellungsklage BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21; für die Eingruppierungsfeststellungsklage BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 953/11 - aufgehoben.
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 689/10

    Auslegung eines Tarifvertrages im Wach- und Sicherheitsgewerbe

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Ihre Bezeichnung als Niederschriftserklärung oder Protokollnotiz ändert daran nichts (vgl. dazu ausf. BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Allerdings sind die Gerichte gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21; für die Eingruppierungsfeststellungsklage BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin BAG 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Über weitere Vergütungsfaktoren, insbesondere die Stufenzuordnung, besteht nach dem zuletzt übereinstimmenden Vortrag der Parteien im Berufungsverfahren zum Verlauf des Arbeitsverhältnisses und zur tatsächlichen Beschäftigung der Klägerin kein Streit mehr (zum anderenfalls bestehenden Erfordernis der Benennung der Stufe im Feststellungsantrag vgl. BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Dies ist ausreichend für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 687/14 - Rn. 16; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .
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