Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25541
BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11 (https://dejure.org/2013,25541)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 4 AZR 521/11 (https://dejure.org/2013,25541)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 (https://dejure.org/2013,25541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Stationsassistentin; Überleitung in neue Vergütungsordnung; korrigierende Rückgruppierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anl 1 Entgeltgr E4 KDAVO HE, Anl 1 Entgeltgr E5 KDAVO HE, § 28 KDAVO HE
    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

  • IWW

    Kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsordnung der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (KDAVO) § 28, Anlage 1 Entgeltgruppen E 4 und E 5
    Kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsordnung der Evangelischen K

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Grenzen einer korrigierenden Rückgruppierung

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Grenzen einer korrigierenden Rückgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrigierende Rückgruppierung bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung - korrigierende Rückgruppierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    bei einer beabsichtigten Einstufung in eine niedrigere als die bisher als zutreffend angenommene Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .

    aa) Die spezifische Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung setzt einen "begrenzten Vertrauensschutz" um (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 353) , den die Arbeitnehmerin aufgrund der Mitteilung der vom Arbeitgeber vorgenommenen ursprünglichen Eingruppierung in Anspruch nehmen kann.

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Sachnähe und Kompetenz verpflichtet, die Eingruppierung sorgfältig und korrekt vorzunehmen (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO) .

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässige Klage begründet ist, kann der Senat nicht abschließend entscheiden, da es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlt.

    Dieselben Grundsätze gelten für kirchliche Arbeitsverhältnisse (vgl. zB BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 -) .

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    bei einer beabsichtigten Einstufung in eine niedrigere als die bisher als zutreffend angenommene Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 635/04

    Einreihung eines Schichtführers in der Technikzentrale der Versorgungsanlagen

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Eine solche Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus (zu diesem Erfordernis bei einer korrigierenden Rückgruppierung s. bereits BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 26, BAGE 117, 92; 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - Rn. 30; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 20) .
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 634/04

    Korrigierende Rückgruppierung - MTArb

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Eine solche Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus (zu diesem Erfordernis bei einer korrigierenden Rückgruppierung s. bereits BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 26, BAGE 117, 92; 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - Rn. 30; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 20) .
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Eine solche Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus (zu diesem Erfordernis bei einer korrigierenden Rückgruppierung s. bereits BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 26, BAGE 117, 92; 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - Rn. 30; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 20) .
  • LAG Hessen, 11.01.2011 - 13 Sa 1313/10

    Eingruppierung einer Stationsassistentin nach den Bestimmungen der KDAVO HE

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Januar 2011 - 13 Sa 1313/10 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2010 - 2 Ca 11046/09 - auch hinsichtlich des von der Klägerin gestellten Hilfsantrags abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    Ob die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässige Klage begründet ist, kann der Senat nicht abschließend entscheiden, da es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlt.
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11
    a) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht im Grundsatz davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin die tatsächlichen Voraussetzungen einer von ihr klageweise begehrten Eingruppierung im Prozess darlegen und ggf. beweisen muss (vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 27) .
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Diese spezifische Darlegungs- und Beweislast setzt einen "begrenzten Vertrauensschutz" um und gilt auch bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18; 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29) .
  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Sie erfasst auch die vom Arbeitgeber aufgrund einer Bewertung vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit sowie die von ihm angenommene Erfüllung der Anforderungen des konkreten Tätigkeitsmerkmals (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    aa) Im Grundsatz muss die Beschäftigte die tatsächlichen Voraussetzungen einer von ihr klageweise begehrten Eingruppierung im Prozess darlegen und beweisen (BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 30; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 17) .

    bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, obliegt der Arbeitgeberin, wenn sich die Beschäftigte auf die ihr von der Arbeitgeberin zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18) .

    Auf die Richtigkeit gerade dieses Bewertungs- und Zuordnungsvorgangs darf eine Beschäftigte vertrauen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 340) .

    bb) Die Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung finden auch dann Anwendung, wenn zwar eine - formelle - Umgruppierung aufgrund einer Überleitung aus einer Vergütungsordnung in eine andere erfolgt, dabei aber sowohl die Anforderungen des - bisher als erfüllt vorausgesetzten - Tätigkeitsmerkmals identisch sind als auch die maßgebenden allgemeinen Eingruppierungsregelungen in der alten wie in der neuen Vergütungsordnung einander weitgehend entsprechen (ausf. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 19 ff.) .

    Auch für diese ist die Arbeitgeberin aufgrund ihrer Sachnähe und Kompetenz aber verpflichtet, vor einer solchen Mitteilung die Eingruppierung sorgfältig zu prüfen (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 340) .

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auf die Richtigkeit gerade dieses Bewertungs- und Zuordnungsvorgangs darf eine Beschäftigte vertrauen ( BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 28; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11  - Rn. 20 ) .

    (1) Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung gelten ihrem Sinn und Zweck nach auch in solchen Fällen, in denen die Arbeitgeberin durch Abkehr von der der Beschäftigten früher mitgeteilten und in der Folgezeit praktizierten Eingruppierung eine Vergütungssteigerung in der Zukunft zu verhindern sucht (vgl. zur Vermeidung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b TVÜ-VKA BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 30 ff.; zur Überleitung in eine neue Entgeltordnung BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 19; zum Bewährungsaufstieg BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu II 3 der Gründe; 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - zu I 3 a bb (2) der Gründe, BAGE 94, 287) .

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen und die tatsächlichen Voraussetzungen der Richtigkeit der "neuen" niedrigeren Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit ist dann der Arbeitgeber darlegungsbelastet (zB BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2022 - 8 Sa 151/22

    Eingruppierungssystematik im TVöD/VKA Bestimmung des Arbeitsvorgangs als

    a) Im Grundsatz muss die Beschäftigte die tatsächlichen Voraussetzungen einer von ihr klageweise begehrten Eingruppierung im Prozess darlegen und beweisen (BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 30; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 17).

    bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, obliegt allerdings der Arbeitgeberin, wenn sich die Beschäftigte auf die ihr von der Arbeitgeberin zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18).

    Auf die Richtigkeit gerade dieses Bewertungs- und Zuordnungsvorgangs darf eine Beschäftigte vertrauen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 340 ).

    b) Die Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung finden auch dann Anwendung, wenn zwar eine - formelle - Umgruppierung aufgrund einer Überleitung aus einer Vergütungsordnung in eine andere erfolgt, dabei aber sowohl die Anforderungen des - bisher als erfüllt vorausgesetzten - Tätigkeitsmerkmals identisch sind als auch die maßgebenden allgemeinen Eingruppierungsregelungen in der alten wie in der neuen Vergütungsordnung einander weitgehend entsprechen (ausf. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 19 ff.).

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11  - Rn. 18 ; 15. Juni 2011 -  4 AZR 737/09  - Rn. 29 ) .
  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

    Dabei muss die Beschäftigte, vorliegend also die Klägerin, grundsätzlich die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihr klageweise begehrten Eingruppierung im Prozess darlegen und beweisen ( BAG 20.3.2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 17).

    Auf die Richtigkeit gerade dieser Bewertung und dieses Zuordnungsvorgangs darf eine Beschäftigte vertrauen ( BAG, 20.3.2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 20).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15

    Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 615).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • LAG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 Sa 93/19

    Eingruppierung von MTA/MTLA - schwierige Antikörperbestimmungen - Coombs-Tests

  • LAG Thüringen, 12.05.2022 - 2 Sa 181/19

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - gründliche Fachkenntnisse -

  • LAG Sachsen, 07.09.2021 - 3 Sa 261/20

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15

    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
  • LAG Düsseldorf, 15.06.2016 - 4 Sa 1428/15

    Begriff des "Monats der Höhergruppierung" im Sinne von § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA

  • LAG Hamm, 20.05.2015 - 17 Sa 1746/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

  • LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14

    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines

  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20

    Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18

    Zutreffende Eingruppierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht