Rechtsprechung
BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 06.02.1992 - 1 Ca 859/91
- LAG Niedersachsen, 29.01.1993 - 15 (3) Sa 466/92
- BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 202/93
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
An dieser Auffassung hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 202/93 - und - 4 AZR 203/93 -;, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, festgehalten.Für die heilpädagogische Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen gilt das gleiche (BAG Urteile vom 23. Februar 1994, a.a.O.).
d) Der Senat hat sich auch bereits in mehreren Fällen mit der Frage befaßt, ob ein Erzieher, der Kinder und Jugendliche aus zerrütteten Familienverhältnissen in einer Außenwohngruppe (Urteile vom 25. August 1993 - 4 AZR 533/92 - und - 4 AZR 534/92 -;, n.v.) oder in einer Wohngruppe (Urteile vom 23. Februar 1994, a.a.O.) betreut, eine heilpädagogische Tätigkeit entfaltet.
- BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69
Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Dies ergibt sich daraus, daß die im Verhältnis zur Hauptschuld akzessorische Zinsforderung auch in prozessualer Beziehung das rechtliche Schicksal der Hauptforderung teilen soll ( BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim …
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
II der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) a.F. ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
- BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89
Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
II der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) a.F. ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381). - BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90
Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines …
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
II der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) a.F. ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381). - BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314, 320 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91
Eingruppierung einer Abpackerin
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -;, n.v., zu II 1 der Gründe). - BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92
Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von …
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -;, n.v., zu II 1 der Gründe). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -;, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 381/92
Arbeitsrechtliche Eingruppierungsfeststellungsklage einer Erziehungspflegerin in …
Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 529/93
Der Senat hat dementsprechend eine heilpädagogische Tätigkeit und damit eine heilpädagogische Gruppe bei Betreuung von Behinderten oder sonst kranken Menschen gleich welcher Altersgruppe nur bei bestimmten spezifischen Erziehungsformen angenommen ( BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -;, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 12 AVR Caritasverband sowie - 4 AZR 381/92 - ZTR 1993, 469). - BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92
Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92
Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt
- BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 533/92
- BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 534/92
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 203/93
Eingruppierung von in Wohngruppe beschäftigen Erziehern - Prägende Anwendung …
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 634/93 Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Denn bei den von der Klägerin selbst insoweit vorgetragenen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um erzieherische Tätigkeiten, die normalerweise in einer Familie von den Eltern geleistet werden (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Dagegen wird auch in der Trainingsgruppe keine Betreuungsarbeit geleistet, die über die angestrebte Befähigung zur Arbeitsleistung hinausgehen würde und auf eine umfassende Förderung der gesamten Persönlichkeit des Behinderten auf der Grundlage seiner individuellen Bedürfnisse gerichtet wäre (…vgl. zum Ganzen zuletzt Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP, a.a.O. und vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 636/93 Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Denn bei den von der Klägerin selbst insoweit vorgetragenen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um erzieherische Tätigkeiten, die normalerweise in einer Familie von den Eltern geleistet werden (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 635/93 Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Denn bei den von der Klägerin selbst insoweit vorgetragenen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um erzieherische Tätigkeiten, die normalerweise in einer Familie von den Eltern geleistet werden (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 638/93 Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Denn bei den von der Klägerin selbst insoweit vorgetragenen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um erzieherische Tätigkeiten, die normalerweise in einer Familie von den Eltern geleistet werden (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 637/93 Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
Denn bei den von der Klägerin selbst insoweit vorgetragenen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um erzieherische Tätigkeiten, die normalerweise in einer Familie von den Eltern geleistet werden (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 589/93
Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin als Erzieherin - Formale …
Danach ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine solche zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 80/83 - BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381; BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband; zuletzt BAG Urteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 203/93 -, vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 - und vom 17. August 1994 - 4 AZR 634/93 -, sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 459/94
Eingruppierung eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in unveränderter …
Hinzu kommen muß vielmehr, daß die individuelle und umfassende Förderung eines jeden Behinderten nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit im Vordergrund der Betreuungsarbeit in der Gruppe steht (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 529/93 -, n.v.; BAG Urteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 636/93 -, n.v.).