Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19212
BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17 (https://dejure.org/2018,19212)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 AZR 533/17 (https://dejure.org/2018,19212)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 (https://dejure.org/2018,19212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge; Zwingende Geltung von Betriebsvereinbarungen unbeachtlich einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei ...

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • rewis.io

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 265 ; ZPO § 325 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 3
    Tarifrecht - Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Branchentarifvertrag; Günstigkeitsvergleich

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 4
    Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Branchentarifvertrag - und die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifgebundenheit vs. arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag - Günstigkeitsvergleich

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Kommentar zum Urteil des BAG vom 11.07.2018" von RAin/FAArbR Michaela Massig, original erschienen in: BB 2019, 509 - 512.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2235
  • NZA 2018, 1486
  • BB 2018, 2675
  • BB 2019, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221) .

    Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich, sh. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 f., aaO; 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe mwN) .

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (sh. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29 mwN, aaO) .

    b) Danach ist der Günstigkeitsvergleich im Streitfall bezogen auf die Sachgruppe "Arbeitszeit und Arbeitsentgelt" durchzuführen, da die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und das ihm dafür zustehende Arbeitsentgelt als Teile der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten in einem engen, inneren sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 35, BAGE 151, 221; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 46) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Unabhängig davon kann ein Tarifvertrag auch im Wege einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel zur Anwendung gebracht werden, wobei die Frage der Gewerkschaftszugehörigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers dann strukturell keine Rolle spielt (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 38, BAGE 130, 237) .

    Eine solche arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge hat konstitutive Wirkung (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 38 mwN, aaO) , während einem Hinweis auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen wegen der gesetzlichen Geltungsanordnung in § 77 Abs. 4 BetrVG regelmäßig nur deklaratorischer Charakter zukommt (zB BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 15 mwN; 12. März 2008 - 10 AZR 256/07 - Rn. 24) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Der Feststellungsantrag ist in seiner zuletzt gestellten Form als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (zB BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14 mwN) ebenfalls zulässig.
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Ob von der Bezugnahmeklausel ggf. auch ein firmenbezogener Verbandstarifvertrag erfasst wäre (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 16 ff., BAGE 119, 374) , bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Eine solche arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge hat konstitutive Wirkung (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 38 mwN, aaO) , während einem Hinweis auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen wegen der gesetzlichen Geltungsanordnung in § 77 Abs. 4 BetrVG regelmäßig nur deklaratorischer Charakter zukommt (zB BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 15 mwN; 12. März 2008 - 10 AZR 256/07 - Rn. 24) .
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Deshalb können insbesondere auch fachlich und räumlich nicht einschlägige (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A I 2 a der Gründe, BAGE 100, 189) oder sogar unwirksame (BAG 30. August 2017 - 4 AZR 443/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 160, 106) Tarifverträge in Bezug genommen werden.
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Soweit vereinzelten Entscheidungen des Senats (BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 24; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 b bb (2) (a) der Gründe, BAGE 114, 186) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Arbeitgeber, wenn der Betriebsübergang - wie ggf. hier - nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (vgl. nur BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97) .
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich, sh. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 f., aaO; 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17
    Deshalb können insbesondere auch fachlich und räumlich nicht einschlägige (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A I 2 a der Gründe, BAGE 100, 189) oder sogar unwirksame (BAG 30. August 2017 - 4 AZR 443/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 160, 106) Tarifverträge in Bezug genommen werden.
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 607/17

    Ausschluss von Tariferhöhungen durch Firmentarifvertrag bei arbeitsvertraglicher

  • ArbG Hamm, 28.03.2017 - 1 Ca 1900/16

    Auslegung Arbeitsvertrag, Anwendbarkeit Tarifvertrag

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Unschädlich sind hingegen vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind und deshalb keine verdrängende Wirkung entfalten (dazu BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 31, BAGE 160, 237) sowie Vertragsbestimmungen, die zugunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Bestimmungen abweichen und deshalb auch im Fall einer beiderseitigen Tarifgebundenheit nach § 4 Abs. 3 TVG zulässig wären (zu den Grundsätzen des Günstigkeitsvergleichs BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 41 ff. mwN, BAGE 150, 184; 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30 mwN, BAGE 163, 175) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Die Angabe bezieht sich, wie sich aus der ergänzenden Regelung in Nr. 14 des Arbeitsvertrags ergibt, auf die Tarifverträge für den Hamburger Einzelhandel und damit auf den entsprechenden Flächentarifvertrag (vgl. insoweit BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) , dh.

    Da eine Branche regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen umfasst, ist unter einem Branchentarifvertrag üblicherweise ein Flächentarifvertrag zu verstehen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) .

    Soweit vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des Senats (BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 24; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 b bb (2) (a) der Gründe, BAGE 114, 186) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27) .

    b) Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221) .

    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats auch einem Gewerkschaftsmitglied möglich, aufgrund einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Bezugnahmeregelung, die sich nicht auf den Haustarifvertrag erstreckt, sondern allein die maßgebenden Flächentarifverträge erfasst, dort geregelte günstigere Entgeltregelungen nach § 4 Abs. 3 TVG "trotz" normativer Geltung des Haustarifvertrags zu beanspruchen (zuletzt BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., 28 ff. mwN) .

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 90/18

    Eingruppierung - Entgeltgruppe S 14 Anhang B der Anlage 33 AVRCaritas -

    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 16 mwN) zulässig.
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Die Angabe bezieht sich, wie sich aus der insoweit ergänzenden Regelung in Nr. 14 des Arbeitsvertrags ergibt, auf die Tarifverträge für den Hamburger Einzelhandel und damit auf den entsprechenden Flächentarifvertrag (vgl. insoweit BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) , dh.

    Da eine Branche regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen umfasst, ist unter einem Branchentarifvertrag üblicherweise ein Flächentarifvertrag zu verstehen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) .

    Soweit vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des Senats (BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 24; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 b bb (2) (a) der Gründe, BAGE 114, 186) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27) .

    b) Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221) .

    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats auch einem Gewerkschaftsmitglied möglich, aufgrund einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Bezugnahmeregelung, die sich nicht auf den Haustarifvertrag erstreckt, sondern allein die maßgebenden Flächentarifverträge erfasst, dort geregelte günstigere Entgeltregelungen nach § 4 Abs. 3 TVG "trotz" normativer Geltung des Haustarifvertrags zu beanspruchen (zuletzt BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., 28 ff. mwN) .

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    aa) Regelmäßig kommt zwar einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf nach § 77 Abs. 4 BetrVG ohnehin geltende Betriebsvereinbarungen nur deklaratorischer Charakter zu (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27, BAGE 163, 175; 12. März 2008 - 10 AZR 256/07 - Rn. 24; zur deklaratorischen Verweisung auf Gesetze BAG 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 94, 217) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Bei der hier vorliegenden zeitdynamischen Bezugnahme auf Verbandstarifverträge werden ohne besondere Anhaltspunkte (sh. oben Rn. 29) Haustarifverträge nicht erfasst (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 19 ff. mwN; 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., BAGE 163, 175) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    a) Bei § 1 des Arbeitsvertrags vom 12. September 2007 handelt es sich um eine zeitdynamische Verweisung (vgl. dazu zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23, BAGE 163, 175) auf die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen als Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

    (aa) Nehmen Arbeitsvertragsparteien individualvertraglich auf die jeweils geltenden Tarifverträge einer bestimmten Branche Bezug, handelt es sich dabei in der Regel um eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge, die Haustarifverträge eines einzelnen Arbeitgebers nicht erfasst (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., BAGE 163, 175) .

    Mit dieser Begründung hat der Vierte Senat auch eine arbeitsvertragliche Verweisung auf die "jeweils geltenden Tarifverträge des Einzelhandels" dahin ausgelegt, dass später abgeschlossene Haustarifverträge nicht erfasst sind (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., BAGE 163, 175) .

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel;

    Nicht entscheidend ist hingegen, dass es sich - was dem Kläger zuzugeben ist - bei den Tarifverträgen "für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens" üblicherweise um Flächentarifverträge handelt, die für eine Vielzahl von Unternehmen abgeschlossen werden (so auch BAG v. 11.07.2018 - 4 AZR 533/17 -, juris für eine Bezugnahme auf die "jeweils geltenden Tarifverträge des Einzelhandels"); der hier abgeschlossene firmenbezogene Verbandstarifvertrag jedoch kein solcher Flächentarifvertrag ist.

    Zwar ist bei der Bezugnahme auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche, unter der regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen umfasst sind, üblicherweise ein Flächentarifvertrag zu verstehen (BAG v. 11.07.2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23, juris; BAG v. 12.12.2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 22, juris).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der weiteren Entscheidung vom 11.07.2018 (- 4 AZR 533/17 -) unter Rn. 23 ausgeführt hat, ein Verweis auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche sei als Verweis auf die jeweiligen Flächentarifverträge zu verstehen, hat es auch diese Ausführungen in Bezug auf einen später abgeschlossenen Haustarifvertrag gemacht und ausdrücklich offengelassen, ob von einer solchen Bezugnahmeklausel gegebenenfalls auch ein firmenbezogener Verbandstarifvertrag erfasst wäre (für eine solche Inbezugnahme vgl. auch: BAG v. 20.01.2009 - 9 AZR 146/08 - juris sowie BAG v. 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - juris).

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines

    Im Übrigen hält der Senat an dieser Argumentation nicht mehr fest (vgl. ausf. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27) .
  • LAG Köln, 16.04.2019 - 4 Sa 35/19

    Regelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21

    Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

  • LAG Thüringen, 08.11.2022 - 1 Sa 257/20

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Differenzierungsklausel - Stichtagsregelung

  • ArbG Wuppertal, 03.08.2022 - 7 Ca 200/22
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 211/20

    Dynamische Bezugnahme auf Verbandstarifvertrag - Verbandsaustritt Arbeitgeber -

  • ArbG Dortmund, 18.09.2019 - 9 Ca 1279/19
  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 812/17
  • ArbG Dortmund, 23.09.2019 - 8 Ca 1198/19
  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 811/17

    Zukunftstarifvertrag verdrängt Lohntarifvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht