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   BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04   

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https://dejure.org/2005,16425
BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 (https://dejure.org/2005,16425)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 (https://dejure.org/2005,16425)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 AZR 54/04 (https://dejure.org/2005,16425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Einstufung von Lehrern mit Abschlüssen nach dem Recht der ehemaligen DDR; Vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von Lehrkräften; Voraussetzung für eine Ernennung als Laufbahnbewerber an einer Mittelschule

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Art. 37 Abs. 1 Satz 1; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 § 2 Nr. 3; ; Sächsisches Besoldungsgesetz vom 5. Februar 1992 §... 2 Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 13; ; Sächsisches Besoldungsgesetz vom 5. Februar 1992 § 2 Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14; ; SächsLVO § 32 Abs. 3, Anl. 1 Nr. 18; ; SächsBG § 168; ; Lehrer-Richtlinien-O der TdL vom 22. Juni 1995 Abschn. A Nr. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (zB BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Die Besoldungsordnungen A und B enthalten an sich keine Ämter für Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    Das gilt trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, wenn durch die Feststellungsklage der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    (2) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, dass diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (zB 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 -AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 -BAGE 83, 201, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    (2) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des ÄndTV Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen; es ist darüber hinaus erforderlich, dass diese Angestellten in die entsprechende Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (zB 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 -AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 -BAGE 83, 201, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 26.08.2003 - 7 Sa 712/99
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. August 2003 - 7 Sa 712/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    Die angestellten Lehrkräfte sollen vergütungsmäßig nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 21.04.1999 - 10 AZR 467/98
    Auszug aus BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
    mit einem Fach abgeschlossen (vgl. BAG 21. April 1999 - 10 AZR 467/98 -, zu II 2 c der Gründe, wonach das auch nur die Lehrbefähigung für ein Fach beinhaltet).
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Sie müssen deshalb unter anderem die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen (vgl. BAG 6. Juli 2005 - 4 AZR 54/04 - zu I 2 c bb der Gründe) .
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

    Die Klage ist als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. BAG vom 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 - n.v.; BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 - AP Nr. 93 zu § 22, 23 BAT Lehrer).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG vom 24.06.2004 - 8 AZR 280/03 - BAG vom 06.07.2005 - 4 AZR 54/04 - n.v.).

  • ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07

    Anspruch auf "Überleitung" vom BAT in TV-Ärzte

    Die Klage ist hinsichtlich des Antrages zu 1) als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, wobei sich die Kammer der Rechtsprechung des BAG anschließt, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit der in die Vergangenheit gerichteten Leistungsklage zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03; 06.07.2005 - 4 AZR 54/04).
  • ArbG Essen, 06.11.2007 - 7 Ca 1285/07
    Sie hat aber auch ein rechtliches Interesse an der Feststellung der richtigen Eingruppierung, da hierdurch der Streit für die Zukunft insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG vom 24.06.2004, 8 AZR 280/03; BAG vom 06.07.2005, 4 AZR 54/04).
  • ArbG Aachen, 03.07.2008 - 8 Ca 2684/07
    Die Klage ist hinsichtlich des Antrages zu 1. als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, weil sich die Kammer der Rechtssprechung des BAG anschließt, nach der die Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit der Leistungsklage zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (vgl. BAG 24.06.2004 - 8 AZR 280/03; 06.07.2005 - 4 AZR 54/04).
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