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   BAG, 04.08.1960 - 4 AZR 541/58   

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https://dejure.org/1960,1142
BAG, 04.08.1960 - 4 AZR 541/58 (https://dejure.org/1960,1142)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1960 - 4 AZR 541/58 (https://dejure.org/1960,1142)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1960 - 4 AZR 541/58 (https://dejure.org/1960,1142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besondere Bewährung - Vermessungstechniker - Tätigkeitsmerkmale

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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

    Nach diesem Zweck genügte der Nachweis der Eignung für eine bestimmte Tätigkeit durch die praktische Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. BAG 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 -) , ohne dass dafür "besondere Leistungen" erforderlich gewesen wären.
  • LAG Hamm, 21.03.2006 - 12 Sa 1859/05

    Eingruppierung; zum Begriff der ?besonderen Bewährung? in den Tätigkeitsmerkmalen

    Damit kann das Merkmal der "besonderen Bewährung" nur auf eine den Merkmalen der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 entsprechende Tätigkeit bezogen sein (vgl. BAG, Urteil vom 04.08.1960 - 4 AZR 541/58 -, AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

    Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass sich die "besondere Bewährung" allein auf die Arbeitsleistung, nicht auch auf die dienstliche und außerdienstliche Führung des Angestellten bezieht (vgl. BAG, Urteil vom 04.08.1960 - 4 AZR 541/58 -, AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 668/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem § 3 TOA BAG vom 04.08.1960, AP Nr. 72 zu § 3 TOA).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Der Begriff der Bewährung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem - im Wortlaut weniger deutlichen - § 3 TOA das Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92

    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

    Der Begriff der Bewährung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem - im Wortlaut weniger deutlichen - § 3 TOA das Senatsurteil vom 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 - AP Nr. 72 zu § 3 TOA).

  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2156/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

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  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem § 3 TOA BAG vom 04.08.1960, AP Nr. 72 zu § 3 TOA).
  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

    Im Regelfall sind das außerdienstliche Verhalten des Angestellten, seine dienstliche Führung und seine Leistungen bei einer Tätigkeit, auf der seine Eingruppierung nicht beruht, für seine Bewährung nicht maßgeblich (so schon zu dem § 3 TOA BAG vom 04.08.1960, AP Nr. 72 zu § 3 TOA).
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