Rechtsprechung
   BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09   

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https://dejure.org/2011,14045
BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09 (https://dejure.org/2011,14045)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 4 AZR 549/09 (https://dejure.org/2011,14045)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 (https://dejure.org/2011,14045)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW; Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung"; regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW - Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" - regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW - Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" - regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW - Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" - regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten an nur 15 Prozent der Arbeitstage als "Mitarbeiterführung"

  • rewis.io

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW - Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" - regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NW - Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" - regelmäßige Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung nach ERA in Entgeltgruppe 12 ERA; Zusatzmerkmal "Mitarbeiterführung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 416
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist hierbei ohne Bedeutung (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9, NZA 2011, 767; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 37; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe, EzA ZPO § 519 Nr. 13) .

    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., vgl. ua. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14, AP ZPO § 520 Nr. 2; 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - aaO) .

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240) .

    bb) Nach dem Tarifwortlaut, der mit dem tariflichen Gesamtzusammenhang bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages maßgebend zu berücksichtigen ist (BAG 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) , erfordert das Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" in der Bewertungsstufe 2 Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen (Anlage 1b zum ERA, Punktbewertungsbogen zur Bewertung von Arbeitsaufgaben) .

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 121, 18; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 14 mwN, BAGE 122, 190) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - aaO) .

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - aaO; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10 mwN, BAGE 121, 18) .

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 121, 18; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 14 mwN, BAGE 122, 190) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., vgl. ua. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14, AP ZPO § 520 Nr. 2; 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200) .

    Dabei dürfen im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie zwar keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - aaO) .

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessfortsetzungsvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 17, NZA 2010, 1446) .

    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - aaO; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10 mwN, BAGE 121, 18) .

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist hierbei ohne Bedeutung (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9, NZA 2011, 767; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 37; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe, EzA ZPO § 519 Nr. 13) .
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 729/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist hierbei ohne Bedeutung (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9, NZA 2011, 767; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 37; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe, EzA ZPO § 519 Nr. 13) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    aa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 549/09
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., vgl. ua. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14, AP ZPO § 520 Nr. 2; 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 1585/08
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    (1) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) und ist - wie auch die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 28, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 139) .
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2011 - 17 Sa 732/11

    Jahressonderzahlung bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis; unbegründete

    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 18.05.2011 - 4 AZR 549/09 - EzA-SD 2011, Nr. 20, 15 m.w.N.).

    Verbleiben danach noch Zweifel, können Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages für die Auslegung herangezogen werden; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. d. BAG; vgl. BAG 18.05.2011-- 4 AZR 549/09 - a.a.O.; BAG 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - AP § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43 m.w.N.).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

    b) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (zu den Kriterien vgl. ua. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) und ist - wie die Auslegung von Gesetzen selbst - in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 28, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 139) .
  • LAG Hamm, 16.09.2014 - 14 Sa 1708/13

    ERA -Eingruppierung; Kernteam Mitglieder P

    Dieser Bewertungsunterschied entspricht der allgemeinen Bestimmung zur Eingruppierung des § 2 Nr. 3 Abs. 3 ERA, wonach bei dem Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" eine Gewichtung danach vorzunehmen ist, ob und inwieweit die Tätigkeit die Arbeitsaufgabe insgesamt prägt (vgl. BAG, 18. Mai 2011, 4 AZR 549/09, EZA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 139).

    Der damit nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 ERA und dem Wortlaut der Erläuterungen im ERA-Glossar für die Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten ersichtliche Unterschied zwischen "gelegentlich" und "regelmäßig" spiegelt sich auch im Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung wider, da in der Erläuterung des ERA-Glossars mit der nächsthöheren Bewertungsstufe 3 des Anforderungsmerkmales "Mitarbeiterführung" bereits Personalverantwortung im Sinne der Wahrnehmung disziplinarischer Mitarbeiterführung erfasst ist (vgl. BAG, 18. Mai 2011, 4 AZR 549/09, EZA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 139).

  • LAG Hamm, 24.05.2017 - 4 Sa 1400/16
    Im vorliegenden Fall ist zur Auslegung des ERA das gemeinsame ERA-Glossar des Verbandes Metall NRW und der IG-Metall, Bezirksleitung NRW vom 20.12.2005 heranzuziehen, weil sich darin das auslegungsrelevante gemeinsame Verständnis der Tarifvertragsparteien wiederspiegelt (BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 4 AZR 549/09 = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 139; LAG Hamm, Urteil vom 29.09.2011 - 8 Sa 495/11 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2019 - 7 Sa 335/18

    Eingruppierung - Verantwortliche Elektrofachkraft - Tarifvertragsauslegung

    Zur Auslegung der Eingruppierungsbegriffe des ERA NRW kann das Gemeinsame ERA-Glossar des Verbandes METALL NRW und der IG Metall Bezirksleitung NRW vom 20. Dezember 20105 (ERA-Glossar) herangezogen werden, dessen Regelungscharakter als " gemeinsame Erläuterungen der wichtigsten tariflichen Fachbegriffe des ERA " und "gemeinsame Beschreibung und Auslegung von Begriffen des ERA " mit dem Ziel der Vermittlung eines einheitlichen Verständnisses der tariflichen Bestimmungen die Tarifvertragsparteien im Vorwort dieses Glossars klargestellt haben (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rz. 24).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 305/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - a.a.O.; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - a.a.O.)" so wörtlich BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 14, EzA Nr. 139 zu § 4 TVG Metallindustrie).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 313/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - a.a.O.; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - a.a.O.)" so wörtlich BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 14, EzA Nr. 139 zu § 4 TVG Metallindustrie).
  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - a.a.O.; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - a.a.O.)" so wörtlich BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 14, EzA Nr. 139 zu § 4 TVG Metallindustrie).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 690/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - a.a.O.; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - a.a.O.)" so wörtlich BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 549/09 - Rn. 14, EzA Nr. 139 zu § 4 TVG Metallindustrie).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 689/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 15.04.2015 - 3 Sa 537/14

    Anspruchsbegehren eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines höheren

  • LAG Hessen, 07.02.2014 - 3 Sa 575/13

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2012 - 6 Sa 1782/11

    Eingruppierung eines Bauleiters aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 687/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 321/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 180/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung sowie auf Urlaubsabgeltung und

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