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   BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94   

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BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94 (https://dejure.org/1995,1027)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 4 AZR 557/94 (https://dejure.org/1995,1027)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 (https://dejure.org/1995,1027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst - Eingruppierung eines Kriminalaktenverwalters bei einer Kreispolizeibehörde in Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 384
  • NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Gefordert wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP, aaO, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist bei einem solchen Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP, aaO).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist bei einem solchen Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP, aaO).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Sie ist bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise nicht auf ein anderes Arbeitsergebnis gerichtet, sondern vielmehr auch Teil der Betreuung der Aktenvorgänge in der Senatsgeschäftsstelle (zur Neuanlage von Akten durch einen Kriminalaktenverwalter vgl. auch BAG 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - zu II 3 b der Gründe; ua.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Das Revisionsgericht ist jedoch nur dann auf eine solchermaßen beschränkte Überprüfung verwiesen, wenn das Berufungsurteil erkennen läßt, wie das Landesarbeitsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff verstanden hat (Senatsurteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP Nr. 209 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2020 - 8 Sa 399/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    Mit der Berufung trägt die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zur papiergeführten Kriminalakte vor, entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts stelle die Erkennung der KAN-Relevanz der Tat einer Person keine selbständige Leistung im Sinne der EG 9a TV EntgO Bund dar.

    In seiner Entscheidung vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris, ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass sich die Führung und die Aussonderung einer - im Entscheidungsfall papiergeführten - Kriminalakte nicht voneinander trennen lassen und Arbeitsergebnis dieser Tätigkeiten ist, im Rahmen des aus Datenschutzgründen Zulässigen aktuelle personenbezogene Informationen bereitzuhalten.

    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995 (a.a.O.) zur papiergeführten Kriminalakte geht die Berufungskammer davon aus, dass bei den mit der elektronischen Kriminalaktenverwaltung zusammenhängenden Tätigkeiten keine Abwägungsprozesse durchgeführt werden müssen, die eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordern, die über eine leichte geistige Tätigkeit hinausgehen.

    Auch die Ursachen möglicher Fehler bei den Personendaten lassen sich ohne größere Gedankenarbeit erkennen (so zur papiergeführten Akte BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    Eine ins Detail gehende Subsumtion unter einen Straftatbestand wird von ihr nicht verlangt (vgl. Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 397/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    Mit der Berufung trägt die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zur papiergeführten Kriminalakte vor, entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts stelle die Erkennung der KAN-Relevanz der Tat einer Person keine selbständige Leistung im Sinne der EG 9a TV EntgO Bund dar.

    In seiner Entscheidung vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris, ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass sich die Führung und die Aussonderung einer - im Entscheidungsfall papiergeführten - Kriminalakte nicht voneinander trennen lassen und Arbeitsergebnis dieser Tätigkeiten ist, im Rahmen des aus Datenschutzgründen Zulässigen aktuelle personenbezogene Informationen bereitzuhalten.

    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995 (a.a.O.) zur papiergeführten Kriminalakte geht die Berufungskammer davon aus, dass bei den mit der elektronischen Kriminalaktenverwaltung zusammenhängenden Tätigkeiten keine Abwägungsprozesse durchgeführt werden müssen, die eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordern, die über eine leichte geistige Tätigkeit hinausgehen.

    Auch die Ursachen möglicher Fehler bei den Personendaten lassen sich ohne größere Gedankenarbeit erkennen (so zur papiergeführten Akte BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    Eine ins Detail gehende Subsumtion unter einen Straftatbestand wird von ihr nicht verlangt (vgl. Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 398/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    Mit der Berufung trägt die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zur papiergeführten Kriminalakte vor, entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts stelle die Erkennung der KAN-Relevanz der Tat einer Person keine selbständige Leistung im Sinne der EG 9a TV EntgO Bund dar.

    In seiner Entscheidung vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris, ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass sich die Führung und die Aussonderung einer - im Entscheidungsfall papiergeführten - Kriminalakte nicht voneinander trennen lassen und Arbeitsergebnis dieser Tätigkeiten ist, im Rahmen des aus Datenschutzgründen Zulässigen aktuelle personenbezogene Informationen bereitzuhalten.

    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.1995 (a.a.O.) zur papiergeführten Kriminalakte geht die Berufungskammer davon aus, dass bei den mit der elektronischen Kriminalaktenverwaltung zusammenhängenden Tätigkeiten keine Abwägungsprozesse durchgeführt werden müssen, die eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordern, die über eine leichte geistige Tätigkeit hinausgehen.

    Auch die Ursachen möglicher Fehler bei den Personendaten lassen sich ohne größere Gedankenarbeit erkennen (so zur papiergeführten Akte BAG, Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

    Eine ins Detail gehende Subsumtion unter einen Straftatbestand wird von ihr nicht verlangt (vgl. Urteil vom 15.11.1995, 4 AZR 557/94, zitiert nach juris).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Bei der Prüfung ist von dem Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Senats auszugehen, der als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten definiert ist (zB 10. Dezember 1997 - 4 AZR 350/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 235; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Berufungsurteil erkennen lässt, wie das Landesarbeitsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff verstanden hat (Senat 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209).

  • LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes

    (1) Bei der Prüfung ist von dem Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen, der als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten definiert ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 350/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 235; BAG 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .
  • LAG Hamburg, 01.02.2006 - 4 Sa 85/05

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Angestellten in der Behörde für Inneres beim

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  • LAG Sachsen, 27.11.2002 - 2 Sa 572/01

    Eingruppierung einer als Standes"beamtin" beschäftigten Verwaltungsangestellten,

    Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen (BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 350/96 -, AP Nr. 235 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 15.11.1995 - 4 AZR 557/94 -, AP Nr. 209 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 542/93 -, AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 Sa 257 öD/20

    Eingruppierung einer Standesbeamtin nach TVöD - Erbringen von selbständigen

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 407/06

    Eingruppierung von Angestellten im Polizeidienst

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

  • LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16

    Eingruppierung eines Hilfspolizeibeamten im Außendienst des Straßenverkehrsamts

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2011 - 6 Sa 573/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 408/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 503/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 713/06

    Eingruppierung

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

  • LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19

    Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche

  • LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 1553/00

    Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales im Tarifrecht des

  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 234/09

    Wirksamkeit des Landestarifvertrags Nr. 16/2007 - studentische Hilfskräfte bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - 3 Sa 414/13

    Eingruppierung, Arbeitsvorgang, Sachbearbeitung, Sachverhalte bearbeiten,

  • LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 263/99

    Tarifgerechte Vergütung sog. "Melde" - bzw. "Beitragssachbearbeiter", bzw.

  • LAG Hessen, 25.10.2017 - 2 Sa 1571/16

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kriminalaktenhaltung einer

  • ArbG Nürnberg, 20.05.2020 - 4 Ca 5592/19

    Eingruppierungsklage - Fachkraft für Abwassertechnik

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