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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09   

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BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09 (https://dejure.org/2011,10590)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 563/09 (https://dejure.org/2011,10590)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 (https://dejure.org/2011,10590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel; ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, BMT-G-O, TVöD
    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer vertraglichen Verweisungsklausel bei nachträglicher Vereinbarung der Aufrechterhaltung der Dynamik auch für den Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel

  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151
    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel; Ergänzende Vertragsauslegung bei infolge Tarifsukzession eingetretener nachträglichen Regelungslücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2867
  • NZA-RR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Durch die zu diesem Zeitpunkt eingetretene Tarifsukzession ist der Arbeitsvertrag der Parteien nachträglich lückenhaft geworden (vgl. nur BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

    Weil das ursprüngliche Objekt der arbeitsvertraglichen Bezugnahme, hier der BMT-G-O, hiernach von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird, wirkt die zeitdynamisch vereinbarte Bezugnahme auf dieses Tarifwerk nur noch statisch (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    (b) Aus der dynamischen Ausgestaltung der vereinbarten Bezugnahme auf das jeweils geltende tarifliche Regelungswerk ergibt sich der Wille der Parteien, die Arbeitsbedingungen nicht in einer bestimmten Weise festzuschreiben, sondern sie dynamisch an der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auszurichten (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08  - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    (a) Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit ihrer Vereinbarung von Anfang an bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 -  5 AZR 888/08  - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Durch die zu diesem Zeitpunkt eingetretene Tarifsukzession ist der Arbeitsvertrag der Parteien nachträglich lückenhaft geworden (vgl. nur BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

    Dieselben Tarifvertragsparteien, die den BAT-O, den BMT-G-O ua. abgeschlossen hatten, haben die bisherigen tariflichen Regelungen nicht mehr für angemessen gehalten und diese Tarifverträge abgelöst (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, ZTR 2010, 479) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist ( BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 23 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 ) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 ) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .

    Der Senat hat diese Rechtsprechung zwar aufgegeben, hält an ihr jedoch für Verträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002 aus Gründen des Vertrauensschutzes fest (18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 25 ff., BAGE 122, 74) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

    Durch die zu diesem Zeitpunkt eingetretene Tarifsukzession ist der Arbeitsvertrag der Parteien nachträglich lückenhaft geworden (vgl. nur BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    (c) Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es deshalb regelmäßig weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte, etwa dann, wenn ein entsprechendes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst vom Geltungsbereich des TVöD ausdrücklich ausgenommen ist (vgl. hierzu etwa die Beispiele für den Bund § 2 Abs. 1 TVÜ-Bund iVm. Anl. 1 Teil A Nr. 1 und Teil B Nr. 28 und 32; für die Länder § 2 Abs. 1 TVÜ-Länder iVm. Anl. 1 Teil A Nr. 1 und Teil B Nr. 18 und 22; für die VKA § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA) , oder wenn sich sonst im besonderen Einzelfall aus dem Wortlaut des Arbeitsvertrages oder sonstigen gewichtigen Umständen folgern lassen kann, dass speziell und ausschließlich der BMT-G-O und die vor der Tarifreform hierzu abgeschlossenen Tarifverträge nach dem Willen der Arbeitsvertragsparteien den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen sollten (so etwa bei BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08  - AP BGB § 157 Nr. 38 mit der Bezugnahme auf die Vergütung mit ausdrücklich genannten familienbezogenen Bestandteilen, die beim Übergang auf den TVöD bzw. TV-L entfallen sind) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09

    Inbezugnahme des TVöD - Vereinbarung der Weitergeltung des BMT-G-O in der

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2009 - 26 Sa 346/09 und 26 Sa 1066/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB geht die Verweisungsklausel - wie alle anderen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber über (st. Rspr., zuletzt BAG 17. November 2010 - 4 AZR 391/09 - mwN, ZTR 2011, 239) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09
    Dies hat der Senat für den BAT/VKA bereits entschieden (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Statische Verweisungen und die damit verbundene Festschreibung bestimmter Regelungen sind die Ausnahme und müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 32 mwN, EzA BetrAVG § 9 Nr. 9; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 44) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    a) Bei der Inbezugnahmeklausel des Arbeitsvertrags von 1992 handelte es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die nach dem Betriebsübergang auf einen tarifungebundenen Erwerber nur noch statisch wirkt (vgl. zB BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 29; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 29) .
  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

    Diese arbeitsvertragliche Verweisungsklausel ist eine zu dieser Zeit typische zeitdynamische Inbezugnahme des BMT-G-O in seiner jeweiligen Fassung (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 29) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    Dass es vorliegend um die allgemeine Anwendung der Vergütungsregelung eines bestimmten Tarifvertrages geht, ändert nichts daran, dass dieser Streit zwischen den Parteien abschließend entschieden werden kann (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76) .

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    aa) Zwar kann es sich hier nach dem Datum des Vertragsabschlusses im Jahre 2001 um einen "Altvertrag" nach der früheren Senatsrechtsprechung zur sog. Gleichstellungsabrede handeln, die aus Gründen des Vertrauensschutzes nach wie vor auf Arbeitsverträge angewandt wird, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (statt vieler BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 29 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    aa) Werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286 sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 mwN; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    Dass es vorliegend um die allgemeine Anwendung der Vergütungsregelung eines bestimmten Tarifvertrages geht, ändert nichts daran, dass dieser Streit zwischen den Parteien abschließend entschieden werden kann (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76) .

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    Dass es vorliegend um die allgemeine Anwendung der Vergütungsregelung eines bestimmten Tarifvertrages geht, ändert nichts daran, dass dieser Streit zwischen den Parteien abschließend entschieden werden kann (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76) .

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    Dass es vorliegend um die allgemeine Anwendung der Vergütungsregelung eines bestimmten Tarifvertrages geht, ändert nichts daran, dass dieser Streit zwischen den Parteien abschließend entschieden werden kann (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35; BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76) .

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

    Werden in der vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge genannt, sind jedenfalls die im Wege der Tarifsukzession folgenden Tarifverträge erfasst (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 410/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 Sa 985/11

    Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Einzelhandelsverbandes Harz-Heide e.V. zur

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 24 Sa 1143/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1048/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 30.01.2013 - 2 Sa 830/12

    Auslegung betrieblicher Regelung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 24 Sa 1144/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 25 Sa 1147/12

    Auslegung eines Änderungsvertrages - Neuvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Köln, 15.03.2012 - 13 Sa 1233/11

    Anspruch auf Einmalzahlung nach § 4c TV- ERA -APF aufgrund arbeitsvertraglicher

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