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   BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76   

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BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76 (https://dejure.org/1978,833)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1978 - 4 AZR 579/76 (https://dejure.org/1978,833)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 (https://dejure.org/1978,833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz - Blutspendeaktionen - Streitwert - Revisionssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1284
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Auszug aus BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76
    Demgegenüber sind Dienstreisen Fahrten an einen anderen Ort, wo Dienstgeschäfte zu erledigen sind; diese sind grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anzusehen, sofern nicht während der Dienstreise ausnahmsweise Arbeit geleistet wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II unter Hinweis auf Urteil vom 19 Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke- Neumann, aaO, § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel- Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 2 Anm. 62, 63; RÖhsler, Die Arbeits zeit, S. 30).

    Ins besondere kann bestimmt werden, inwieweit die auf einer Dienst reise verbrachte Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist und wie diese Zeit zu vergüten ist (vgl. BAG vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; Hunold DB 1977, 1506).

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76
    Demgegenüber sind Dienstreisen Fahrten an einen anderen Ort, wo Dienstgeschäfte zu erledigen sind; diese sind grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anzusehen, sofern nicht während der Dienstreise ausnahmsweise Arbeit geleistet wird (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 MTB II unter Hinweis auf Urteil vom 19 Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - [demnächst] AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Denecke- Neumann, aaO, § 2 Anm. 10; Zmarzlik, AZO, § 2 Anm. 28; Meisel- Hiersemann, AZO, 2. Aufl., § 2 Anm. 62, 63; RÖhsler, Die Arbeits zeit, S. 30).
  • BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76
    Vielmehr ist der Streitwert nach § 12 Abs. 7 ArbGG festzusetzen; diese Vorschrift gilt auch für den Rechtsmittelstreitwert (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953) Maßgeblich ist damit für die vorliegende Peststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen der drei jährige Jahresdifferenzbetrag, der jedoch offenkundig in jedem Palle mehr als 6ooo,- DM beträgt.
  • BAG, 18.07.1963 - 2 AZR 436/62

    Behördenbediensteter - Vorgesetzte höhere Dienststelle - Anhängiger Prozeß -

    Auszug aus BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76
    Das gilt auch dann, wenn sie in die Arbeitszeit des § 15 Abs. 7 BAT fallen, weil § 17 Abs. 2 BAT insoweit eine Sonderbestimmung gegenüber der allgemeinen Vorschrift über Beginn nnri Ende der Arbeitszeit darstellt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 59 MTL).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Hierfür ist unerheblich, ob der Angestellte die Dienstreise von seiner Wohnung aus oder vom Sitz der Beschäftigungsbehörde aus antritt (BAG 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    (3) Bei einer Dienstreise - einer Fahrt des Arbeitnehmers von seiner regulären Arbeitsstätte an einen oder mehrere auswärtige Orte, an denen ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe) - erbringt der Arbeitnehmer durch das bloße Reisen keine Arbeitsleistung.

    Danach ist unter einer Dienstreise die Fahrt an einen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte zu verstehen, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b aa der Gründe; 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP BAT § 17 Nr. 3 = EzA BAT § 17 Nr. 2, zu II der Gründe).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Unter einer Dienstreise wird gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT).
  • LAG Niedersachsen, 20.07.2005 - 15 Sa 1812/04

    Dienstreisenbedingte Fahrtzeiten als arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeiten;

    Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit Reisezeiten grundsätzlich vergütungspflichtig sind (vgl. zum Meinungsstand Küttner/Griese, Personalhandbuch 2005, Dienstreise, Rdnr. 4 - 7), können davon abweichende kollektivrechtliche oder einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, wie in § 17 Abs. 2 BAT geschehen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 22.02.1978 - 4 AZR 579/76, AP Nr. 3 zu § 17 BAT).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 694/93

    Arbeitsvergütung für Fahrzeiten außerhalb der Stammwache

    Die tariflichen Bestimmungen beziehen sich insoweit auf die jeweils für die Beamten geltenden Bestimmungen (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT, zu II der Gründe; Böhm/Spiertz/ Sponer/Steinherr, BAT, Stand: Februar 1989, § 17 Rz 28; Crisolli/ Ramdohr/Tiedtke, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand: März 1994, § 17 BAT Rz 18).

    Nach Art. 2 dieses Gesetzes sind Dienstreisen "Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes, die schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sind." Das sind entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch die Fahrten des Klägers von Weißenburg zu den anderen Rettungswachen innerhalb des Kreisverbandes des Roten Kreuzes, hier zur Wache T. Denn Dienstort im Sinne von Art. 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes ist die "politische Gemeinde", in der die Dienststelle ihren Sitz hat, bei der der Arbeitnehmer beschäftigt ist (BAG Urteil vom 22. Februar 1978, aaO, zu II der Gründe).

    § 17 Abs. 2 BAT stellt aber, soweit es die rechtliche Bewertung der Reisezeit als Arbeitszeit betrifft, eine Sonderbestimmung gegenüber der allgemeinen Vorschrift über Beginn und Ende der Arbeitszeit dar (BAG Urteil vom 22. Februar 1978, aaO, zu II der Gründe, unter Bestätigung des Urteils vom 6. Dezember 1961 - 4 AZR 137/61 - AP Nr. 1 zu § 39 MTL).

    Dienstreisen, d.h. Fahrten an einen anderen Ort, um dort Dienstgeschäfte zu erledigen, sind grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anzusehen; davon geht auch § 17 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT aus (BAG Urteil vom 22. Februar 1978, aaO; Denecke/Neumann/Biebl, Arbeitszeitordnung, 11. Aufl., 1991, § 2 Rz 10, m.w.N.).

  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für Reisezeiten, zumal im öffentlichen Dienst bei Dienstreisen nur die Zeit der dienstlichen Beanspruchung am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BAT; vgl. hierzu BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; § 15 Abs. 9 MTB II).

    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 180/85

    Anspruch auf Dienstbefreiung von zwölf Stunden wegen dienstlicher Fahrten

    Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für Reisezeiten, zumal im öffentlichen Dienst bei Dienstreisen nur die Zeit der dienstlichen Beanspruchung am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BAT; vgl. hierzu BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; § 15 Abs. 9 MTB II).

    Einen solchen Willen hätte der Gesetzgeber angesichts der Tatsache, daß - soweit nicht, wie etwa bei der Deutschen Bundespost, anderweitige tarifliche Regelungen getroffen sind - weder beamten- noch tarifrechtlich Dienstreisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Dienst- bzw. Arbeitszeit angesehen werden, eindeutig zum Ausdruck bringen und regeln müssen (vgl. § 17 Abs. 2 BAT; BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 21. September 1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II).

  • LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95

    Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer

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  • LAG Niedersachsen, 25.10.2000 - 4 Sa 229/00

    Arbeitsbefreiung für die Hin- und Rückreise zu einer Personalversammlung

    Mit diesem Inhalt entspricht diese Vorschrift - unter Berücksichtigung ihrer personalvertretungsrechtlichen Zielsetzung, die Teilnahmebereitschaft auch für solche Personalversammlungen zu fördern - sowohl dem im öffentlichen Dienstrecht als auch im Arbeitsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass Wegezeiten zwischen Wohnung und Dienststelle keine Arbeitszeit sind (vgl. BVerwG Urt. v. 28.10.1982 - 2 C 1.80 - ZBR 1983, 191; Beschl. v. 12.11.1993 - 6 P 8.92 - AP Nr. 6 zu § 76 BPersVG; BAG Urt. v. 06.10.1965 - 2 AZR 375/64 - AP Nr. 1 zu § 17 BAT; Urt. v. 22.02.1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT; Urt. v. 21.09.1977 - 4 AZR 292/76 - AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; Urt. v. 22.05.1986 - 6 AZR 526/83 - AP Nr. 8 zu § 46 BPersVG).
  • LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

    Die Zeit von Dienstreisen als solche ist keine Arbeitszeit (BAG, Urt. v. 22.02.1978 - 4 AZR 579/76 - AP Nr. 3 zu § 17 BAT ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 27.79

    Die Fahrtzeit eines Beamten als Arbeitszeit - Hinfahrt und Rückfahrt zu und von

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 145/85

    Anspruch auf Ausbleibezulage für Abordnung zu Umschulungslehrgang

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