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   BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08   

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https://dejure.org/2010,3553
BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08 (https://dejure.org/2010,3553)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2010 - 4 AZR 591/08 (https://dejure.org/2010,3553)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 (https://dejure.org/2010,3553)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Ablösung des BAT durch den TVöD

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Tarifliche Inbezugnahme des BAT bei Ablösung des BAT durch den TVöD

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch den TVöD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Tarifliche Inbezugnahme des BAT bei Ablösung des BAT durch den TVöD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1088 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    (b) Auch kann sich im besonderen Einzelfall aus dem Wortlaut des Arbeitsvertrages oder sonstigen gewichtigen Umständen folgern lassen, dass es speziell und ausschließlich der BAT und die vor der Tarifreform hierzu abgeschlossenen Tarifverträge sein sollten, die nach dem Willen der Arbeitsvertragsparteien den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen sollten (so etwa bei BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - ZTR 2010, 154, mit der Bezugnahme auf die Vergütung mit ausdrücklich genannten familienbezogenen Bestandteilen, die beim Übergang auf den TVöD bzw. TV-L entfallen sind).

    (b) Anders als in der Senatsentscheidung vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - ZTR 2010, 154) kann aus dem Wortlaut der hier vereinbarten Verweisungsklausel ("... in Anlehnung an die jeweils gültigen Bestimmungen des BAT ...") nicht geschlossen werden, diese beziehe sich nicht auf die Nachfolgeregelungen zum BAT.

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    (1) Aus der dynamischen Ausgestaltung der Bezugnahme auf das jeweils geltende tarifliche Regelungswerk ergibt sich der Wille der Parteien, die Arbeitsbedingungen nicht in einer bestimmten Weise festzuschreiben, sondern sie dynamisch an der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auszurichten (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14, NZA 2010, 401).

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil es sich um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen, und der damit typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (zur Inbezugnahme von Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, NZA 2010, 401) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74, 81).

    (2) Belanglos ist ferner in diesem Zusammenhang entgegen der Auffassung der Revision die Rechtsprechung des Senats zur Gleichstellungsabrede (zB BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40) .

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Die Beklagte war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages nicht an die in Bezug genommenen Tarifverträge gebunden (vgl. hierzu BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Die Anwendung der Unklarheitenregelung würde voraussetzen, dass die Auslegung von § 3 des Arbeitsvertrages insoweit zumindest zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259, 263).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Sie kann - je nach Ausgestaltung der Rechtsgrundlage - auch unabhängig vom Urlaubsantritt gewährt und damit Gratifikationscharakter haben (BAG 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 34).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    (2) Belanglos ist ferner in diesem Zusammenhang entgegen der Auffassung der Revision die Rechtsprechung des Senats zur Gleichstellungsabrede (zB BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008 - 3 Sa 94/08

    Sonderzuwendung, Arbeitsvertrag, Bezugnahmeklausel, dynamische Verweisung,

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 5. Juni 2008 - 3 Sa 94/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.) .
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08
    Seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214, 222; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 mwN) .
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 583/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 585/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 587/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 582/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 584/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 588/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 586/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Die Formulierung "Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)" ist als ein Synonym für das tarifliche Bezugsystem (vgl. BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 22, 23) gebraucht worden, das für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen in seiner jeweiligen Fassung Anwendung findet.

    Für die Annahme, die Arbeitsvertragsparteien hätten die weitere Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst nicht nachvollziehen und damit eine im Ergebnis "eingefrorene" Regelung in Bezug nehmen wollen, bedarf es weiterer und nachhaltiger Gesichtspunkte (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, 26; 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 23) .

    Kommen hierfür mehrere Tarifvertragsparteien in Betracht, weil im Arbeitsvertrag auf parallel abgeschlossene, inhaltsgleiche Tarifverträge Bezug genommen wurde oder weil es sich bei dem in Bezug genommenen Tarifvertrag um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag handelte, der von den bis dahin gemeinsam abschließenden Tarifvertragsparteien jeweils unterschiedlichen Folgeregelungen unterworfen wird, soll im Zweifel der Folgetarifvertrag angewandt werden, der von denjenigen Tarifvertragsparteien abgeschlossen worden ist, denen die Arbeitsvertragsparteien aus beiderseitiger Sicht am nächsten standen (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 33) .

    Maßgebend ist ausschließlich der nach Auslegung gewonnene Inhalt der einzelvertraglichen Verweisungsklausel (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 36) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Selbst wenn man mit der Beklagten den Begriff "Bundesangestelltentarif" mit dem Tarifvertrag BAT gleichsetzt, folgten aus diesem - mit Ausnahme der Jubiläumszuwendung gemäß § 39 BAT - keine Ansprüche auf "Zuwendungen" (vgl. zu einer solchen Verweisung auch BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 -).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

    Durch die zu diesem Zeitpunkt eingetretene Tarifsukzession ist der Arbeitsvertrag der Parteien nachträglich lückenhaft geworden (vgl. nur BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25 ff., ZTR 2010, 479; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48) .

    Dieselben Tarifvertragsparteien, die den BAT-O, den BMT-G-O ua. abgeschlossen hatten, haben die bisherigen tariflichen Regelungen nicht mehr für angemessen gehalten und diese Tarifverträge abgelöst (BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - Rn. 25, ZTR 2010, 479) .

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 665/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel auf die dem BAT

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 925/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT -

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 683/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - ergänzende

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08

    Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 817/16

    Gleichstellungsabrede dynamische Verweisung Tarifsukzession BAT TVöD

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 Sa 685/17

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ArbG Trier, 14.02.2012 - 3 Ca 880/11

    Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay" nach Feststellung der

  • VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12

    Kein Anspruch einer katholische Kirchengemeinde auf Übernahme von Kosten für

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 818/16

    Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

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