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   BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76   

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BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76 (https://dejure.org/1978,1321)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1978 - 4 AZR 621/76 (https://dejure.org/1978,1321)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1978 - 4 AZR 621/76 (https://dejure.org/1978,1321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung - Schwerbehinderteneigenschaft - Angebot der Weiterbeschäftigung - Widerrechtliche Drohung - Rückgruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Anhörung des Personalrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 214
  • BB 1978, 1467
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Eine solche setzt nämlich begriffsnotwendig auf Seiten des Drohenden "Erpressungswillen" bzw. den Willen zu einem irgendwie nötigenden Verhalten voraus, d.h. die Absicht, zwecks Erzielung eines von dem Drohenden im eigenen Interesse erstrebten, rechtlich zu mißbilli genden Erfolges den Bedrohten in eine Zwangslage zu versetzen und ihn auf diese Weise zur Abgabe der angestrebten Willenserklärung zu bestimmen (vgl. BGHZ 25, 217 T22o]; RGZ 59, 551 [3533, Enneccerus-Kipp-Wolff-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15- Aufl., Allgemeiner Teil, Bd. II S. 1o61 - 1o62; Hefermehl bei Soergel-Siebert, BGB, Io. Aufl., § 123 Rdnr. 45).

    Widerrechtlichkeit im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung liegt nämlich nur dann vor, wenn das im Einzelfall angewandte Druckmittel, der angestreb te Erfolg oder wie bei der strafbaren Nötigung nach § 24-o StGB als Rechtsfolge der Inadaequanz von Mittel und Zweck das Verhältnis von Druckmittel und Erfolg rechtswidrig sind (vgl. BAG AP Nr. 8 und 16 zu § 123 BGB; BGHZ 25, 217 C219] und IM Nr. 28 und 32 zu § 123 BGB; Beuthien-Hadding, Studienkommentar zum BGB, § 123 II 2 b ; Hefermehl bei Soergel-Siebert, aaO, § 123 Rdnrn.4-o ff.).

  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Nach dieser Vorschrift ist ein Rechtsgeschäft dann nichtig, wenn es nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1978 - 4 AZR 96/75 [demnächst] AP Nr. 34 zu § 138 BGB, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Auszugehen ist von dem Landespersonalvertretungsgesetz von Schleswig-Holstein in der Fassung vom 17. Januar 1974- (GVB1. S. 3)» Wie dieltevision insoweit zutreffend ausführt, besteht nah § 7o Abs. 1 Ziffer 5 dieses Gesetzes grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates (Gruppenvertretung) sowohl bei Rückgruppierungen als auch bei der Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese personellen Maßnahmen einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder durch Änderung des Arbeitsvertrages, also einvernehmlich, vereinbart werden (vgl. dazu BAG 17, 246 [257] = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV mit weiteren Nachweisen; auch Germeimann, PersVG Berlin, § 87 Anm. 48 und 59) Hierauf kommt es jedoch, wie das Landesarbeitsgericht 13 weiter richtig folgert, vorliegend nicht entscheidend an, da der Kläger zu dem in § 14 Abs. 3 PersVG Schleswig-Holstein umschriebenen Personenkreis zählt, bei dem der Personalrat nach § 7o Abs. 2 des Gesetzes nur "auf Antrag des Betroffenen" mitbestimmt bzw. mitwirkt.
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Auch für diesen Klageantrag ist das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen, weil hinsichtlich der ziffernmäßigen Bestimmung der Differenzbeträge sowohl bezüglich der Vergangenheit als auch besonders für die Zukunft Berechnungsschwierigkeiten bestehen und außerdem die Beklagte als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts auch einem nicht zur Vollstreckung geeigneten Feststellungsurteil nachkommen würde, zumal dadurch der gesamte Streitkomplex seine Erledigung fände (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Hingegen stellt sich der zweite Klageantrag nicht als eine allgemeine Eingruppierungsfeststellungsklage im Sinne der Senatsrechtsprechung dar (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), weil mit ihr nicht aufgrund der vom Kläger auszuübenden Tätigkeit eine bestimmte tarifliche Mindestvergütung begehrt wird.
  • BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß im Einzelfall je nach den Umständen auch in der Androhung einer fristlosen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer eine "rechtswidrige Drohung" im Sinne dieser gesetzlichen Norm lieg® kann (vgl. BAG 2, 233 [2373 = AP Nr. 4- zu § 9 MuSchG sowie BAG AP Nr. 8 und 16 zu § 123 BGB).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB).

    Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Ansicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 30, 214, 220 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229).

    Es ist nicht erforderlich, daß die in Aussicht gestellte Kündigung nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 30, 214, 222; BAG 32, 194, 196 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 239).

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    der Drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281) .

    Die Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen des Anfechtungsgrundes und damit auch für die Drohung und den erforderlichen "Erpressungswillen" (so BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467) trifft den Anfechtenden (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - Rn. 19, NJW 2005, 2766) .

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    Eine Drohung im Sinne des Gesetzes setzt objektiv das In-Aussicht-Stellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG vom 05.04.1978 - 4 AZR 621/76, AP BGB § 123 Nr. 20; BAG vom 22.12.1982 - 2 AZR 282/82, AP BGB § 123 Nr. 23; BAG vom 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, AP BGB § 623 Nr. 8).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung kommt es nicht darauf an, ob die personelle Maßnahme einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder - wie hier - durch (einvernehmliche) Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart wird (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 6 P 1.86 - <PersR 1988, 296>; BAGE 17, 248 ; 30, 214 ).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    2. In subjektiver Hinsicht gehört zum Begriff der Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB der sogenannte Nötigungswille des Drohenden (BAG vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - AP Nr. 20 zu § 123 BGB), d. h. die Absicht, durch ein nötigendes Verhalten den Bedrohten in eine Zwangslage zu versetzen, um ihn zu veranlassen, die ihm nahegelegte Willenserklärung abzugeben.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das In-Aussicht-Stellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAGE 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAGE 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAGE 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 -, n.v.).
  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 1921/10

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung; Widerrechtlichkeit der

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 05.04.1978 - 4 AZR 621/76 - AP BGB § 123 Nr. 20; BAG 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 - AP BGB § 123 Nr. 23; BAG 23.11.2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87

    Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit

    Die Frage, ob zwischen Mittel und Zweck eine von der Rechtsordnung mißbilligte Verknüpfung besteht, ist nach den Kriterien von Treu und Glauben zu beurteilen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Falls vorzunehmen ist (BAG Urteile vom 30. März 1960 - 3 AZR 201/58 - AP Nr. 8 zu § 123 BGB; vom 3. Mai 1963 - 1 AZR 136/62 - AP Nr. 1 zu § 781 BGB; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BAGE 30, 214 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB und vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB).
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

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  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76

    Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung

    Der Kläger ist Leiter einer Dienststelle gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 LPersVG, so daß der Personalrat gemäß § 70 LPersVG nur auf Antrag des Klägers bin mitwirken darf (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - [demnächst] AP Nr. 20 zu § 123 BGB).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1980 - 11 Sa 75/79
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