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   BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08   

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https://dejure.org/2009,15186
BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08 (https://dejure.org/2009,15186)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 AZR 630/08 (https://dejure.org/2009,15186)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 630/08 (https://dejure.org/2009,15186)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08
    Die Klage ist zwar grundsätzlich als Eingruppierungsfeststellungsklage auch hinsichtlich des Ausspruchs der Verzinsungspflicht zulässig (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - BAGE 119, 205, 208).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 Sa 15/08
    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2008 - 8 Sa 15/08 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage auch im Hinblick auf die Verzinsung der Entgeltdifferenzen ohne Weiteres zulässige (vgl. dazu BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 630/08 - Rn. 17; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe ; zur Verzinsung 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14) Klage ist begründet.
  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10

    Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei

    Die "medizinische Verantwortung" muss zudem "ungeteilt" bestehen, d. h. sie darf nicht auf mehrere Personen aufgeteilt sein (z. B.: BAG v. 9.12.2009, 4 AZR 630/08, ArztR 2010, 228 ff.).

    Die Klägerin verkennt, dass nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der ersten Alternative der Entgeltgruppe Ä3 nur dann gegeben ist, wenn sie "ungeteilt" besteht, d. h. nicht auf mehrere Personen aufgeteilt ist (BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08 = ArztR 2010, 228 ff.; BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09).

    Damit fehlte es schon auf der Grundlage des eigenen Sachvortrages der Klägerin an ihrer alleinigen, "ungeteilten" medizinischen Verantwortung für den entsprechenden Teil- oder Funktionsbereich (besonders anschaulich: BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08, Rn. 35; ferner vgl. BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 Rn. 28; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08).

  • BAG, 26.04.2017 - 4 AZR 331/16

    Eingruppierung eines Ausbilders - Anforderung an eine "Ausbildungswerkstatt"

    Die als allgemeine Eingruppierungsfeststellungsklage - auch hinsichtlich der Stufenzuordnung (vgl. dazu § 16 Abs. 4 TVöD/Bund) - nach der Maßgabe der Senatsrechtsprechung ohne Weiteres zulässige Klage (zu den Anforderungen vgl. zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 630/08 - Rn. 17; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) ist unbegründet.
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