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   BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07   

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BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07 (https://dejure.org/2008,1643)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 4 AZR 642/07 (https://dejure.org/2008,1643)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 (https://dejure.org/2008,1643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Tarifvertrages; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tariflücke

  • Judicialis

    MTV Pro Seniore § 12; ; MTV Pro Seniore Anlage B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung und Schließung einer sog. Tariflücke, Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung eines Erziehers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 864 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Ferner ist anders als im BAT und dessen Vergütungsordnung (vgl. dazu die Vorbemerkung zu Anl. 1a des Allgemeinen Teils und die ausdrücklich geregelten Ausnahmen, hierzu Senat 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 105), auf deren Vorbildfunktion für den MTV sich der Kläger beruft, der Vollständigkeitsanspruch der Erfassung aller Tätigkeiten im Wortlaut des MTV gerade nicht zum Ausdruck gekommen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Erziehers - Neuabschluss eines

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2007 - 19 Sa 17/07 und 19 Sa 147/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Die Beklagte ist als tarifvertragsschließende Partei beim Abschluss des Tarifvertrages von der Konzernmuttergesellschaft wirksam vertreten worden (vgl. dazu Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Kempen/Zachert/Zachert TVG 4. Aufl. Grundlagen Rn. 402 mwN; zum Übergang von unbewusster zu bewusster Tariflücke vgl. Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Dafür mag zwar zunächst allgemein sprechen, dass das Schaffen einer neuen Vergütungsordnung für die Unternehmen eines Konzerns, die bisher sehr unterschiedliche Regelungen ablösen und bundesweit vereinheitlichen soll, jedenfalls keine Tätigkeiten unberücksichtigt lassen will, die zum Kernbereich der Konzerntochtergesellschaften gehören (so Senat 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 -, für den MTV).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Zum anderen müssen die Tätigkeitsmerkmale der vereinbarten Vergütungsordnung in ihrer Bewertung eindeutige Hinweise darauf ergeben, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, 317; Senat 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 145; vgl. ferner Kempen/Zachert/Zachert Rn. 402 ff. und Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 594 ff., jeweils mwN).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07
    Zum anderen müssen die Tätigkeitsmerkmale der vereinbarten Vergütungsordnung in ihrer Bewertung eindeutige Hinweise darauf ergeben, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, 317; Senat 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 145; vgl. ferner Kempen/Zachert/Zachert Rn. 402 ff. und Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 594 ff., jeweils mwN).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Die Gerichte sind nicht befugt, gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen zu "schaffen" oder eine schlechte Verhandlungsführung einer Tarifvertragspartei dadurch zu belohnen, dass ihr Vertragshilfe geleistet wird (Senat 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1038).

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/94 - mwN, BAGE 77, 94; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 173 f.; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - aaO.).

    (2) Für eine unbewusste Tariflücke könnte auf den ersten Blick zwar sprechen, dass die Bildung einer neuen Vergütungsordnung für die Unternehmen eines Konzerns, die bisher sehr unterschiedliche Regelungen ablösen und bundesweit vereinheitlichen soll, jedenfalls keine Tätigkeiten unberücksichtigt lassen will, die zum Kernbereich der Konzerntochtergesellschaften gehören (so Senat 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - für den MTV, AP TVG § 1 Nr. 44; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit insgesamt hinreichend deutlich gemacht, dass ihnen die Lückenhaftigkeit der von ihnen geschaffenen Vergütungsordnung bewusst war (so bereits Senat 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46).

    c) Erweist sich die in Anlage B zum MTV geregelte Vergütungsordnung als für die Tätigkeit des Klägers nicht einschlägig, weil der Tarifvertrag insoweit lückenhaft ist, gilt die vertragliche Regelung (Senat 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    a) Erfüllt die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Geltungsbereich eines Tarifvertrages keines der in der tariflichen Vergütungsordnung geregelten Tätigkeitsmerkmale, handelt es sich um eine Tariflücke (BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 23, AP TVG § 1 Nr. 57 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46) .

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 24, aaO) .

    Dafür müssen sich aus dem Tarifvertrag selbst hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tarifvertragsparteien eine vollständige Regelung für alle im Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgeübten Tätigkeiten schaffen wollten und weiterhin eindeutige Hinweise darauf, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 25 mwN, aaO) .

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Es liegt insofern eine bewusste Regelungslücke vor, die eine tarifersetzende Lückenfüllung ausschließt (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 24 mwN, AP TVG § 1 Nr. 57 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1519) .
  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 38; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 24) .

    Diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn die tariflich nicht geregelte mit einer tariflich geregelten Tätigkeit in einer Weise artverwandt und vergleichbar ist, die es erlaubt, die Tätigkeitsmerkmale auf die nicht tariflich geregelte Tätigkeit anzuwenden (zB BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 25; 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - zu I 5 der Gründe, BAGE 92, 310) .

    Die Schließung der Tariflücke wäre dann ebenfalls ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 24 f. mwN) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 214/09

    Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34 mwN, ZTR 2010, 571; 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 23 f. mwN, AP TVG § 1 Nr. 57 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46) .

    Dafür müssen sich aus dem Tarifvertrag selbst hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür ergeben, welche Regelung die Tarifvertragsparteien für die nachträglich festgestellte Regelungslücke getroffen hätten, wenn sie die Lücke bei Tarifabschluss bemerkt hätten (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34, aaO; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 25, aaO) .

    Bestehen im Kontext des vorliegenden Tarifvertrages mehrere Möglichkeiten die Lücke zu schließen, muss die Auswahlentscheidung den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (s. nur BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 38 mwN; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 25 mwN, aaO; 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - zu I 5 der Gründe mwN, BAGE 92, 310) .

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1148/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

    Denn die Gerichte sind nicht befugt, gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen zu "schaffen" oder eine schlechte Verhandlungsführung einer Tarifvertragspartei dadurch zu prämieren, dass ihr Vertragshilfe geleistet wird (BAG v. 14.01.2009 - 5 AZR 175/08, NZA 2010, 64; BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v., BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rz. 1038).

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v.; BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Kempen/Zachert/Zachert TVG Grundlagen Rz. 402 mwN).

    (BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v., BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rz. 1038; Kempen/Zachert/Zachert TVG Grundlagen Rz. 402 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1176/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

    Denn die Gerichte sind nicht befugt, gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen zu "schaffen" oder eine schlechte Verhandlungsführung einer Tarifvertragspartei dadurch zu prämieren, dass ihr Vertragshilfe geleistet wird (BAG v. 14.01.2009 - 5 AZR 175/08, NZA 2010, 64; BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v., BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rz. 1038).

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v.; BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Kempen/Zachert/Zachert TVG Grundlagen Rz. 402 mwN).

    (BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, n.v., BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07, NZA 2008, 1012; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rz. 1038; Kempen/Zachert/Zachert TVG Grundlagen Rz. 402 mwN).

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2009 - 10 Sa 1578/08

    Schließung von Tariflücken durch das Gericht; Begründete Klage eines

    Im Falle einer bewussten Auslassung der Tarifvertragsparteien sind die Gerichte nicht befugt, gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen zu schaffen oder eine schlechte Verhandlungsführung einer Tarifvertragspartei dadurch zu prämieren, dass ihr Vertragshilfe geleistet wird (BAG 24.9.2008 - 4 AZR 642/07 - AP TVG § 1 Nr. 57 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46; Wiedemann/Wank, TVG, 7. Auflage, § 1 Rn. 1038).

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtliche geschützte Tarifautonomie (BAG 24.9.2008 - 4 AZR 642/07 - aaO; 26.8.1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138 = ZTR 1988, 95).

    Des weiteren müssen die Tätigkeitsmerkmale der vereinbarten Vergütungsordnung in ihrer Bewertung eindeutige Hinweise darauf ergeben, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (BAG 24.9.2008 - 4 AZR 642/07 - aaO; 5.10.1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310 = AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 51 = EzA BetrAVG § 17 Nr. 7; 18.5.1988 - 4 AZR 775/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 145 = EzBAT §§ 22, 23 C 1 VergGr. IVb Nr. 6).

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 4 Sa 1084/18

    Eingruppierung "Leiter/Leiterin einer Pflegeschule"; Leiter einer

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 24.09.2008 - 4 AZR 642/07, juris, Rn 23 ff mwN).

    Zum anderen müssen die Tätigkeitsmerkmale der vereinbarten Vergütungsordnung in ihrer Bewertung eindeutige Hinweise darauf ergeben, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (BAG 24.09.2008, aaO, Rn 25 mwN).

  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13

    Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte

    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( z.B. 24.09.2008 - 4 AZR 642/07 - AP TVG § 1 Nr. 57; 21.06.2000 - 4 AZR 931/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 276) kommt nur bei unbewussten Tariflücken deren Schließung in Betracht, sofern in einer Vergütungsordnung artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet worden sind.

    Darin würde ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich durch Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Tarifautonomie liegen ( BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07 - AP TVG § 1 Nr. 57).

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2019 - 10 Sa 74/18

    Schließung bewusster tariflicher Regelungeslücken durch das Gericht nur bei

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 Sa 869/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2010 - 8 Sa 868/10

    Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer

  • LAG Hamburg, 15.08.2012 - H 6 Sa 21/12

    Vergütung eines Leiharbeitnehmers - Tarifauslegung - kein Anspruch auf

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

  • ArbG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 Ca 5101/08

    Regelungen in einer Betriebsvereinbarung sind bei unmittelbarer Benachteiligung

  • LAG München, 18.04.2018 - 11 Sa 42/18

    Fahrtkostenabgeltung; Verpflegungszuschuss; Verzugspauschale

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2009 - 2 Ca 7086/08

    Strukturausgleich nach § 14 TVÜ-VKA; Anrechnung der Zulage nach § 12 TVöD;

  • LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12

    Strukturausgleich

  • LAG Hamm, 11.02.2010 - 16 Sa 714/09

    Eingruppierung eines ehemaligen geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs

  • ArbG Köln, 06.08.2009 - 12 Ca 3638/09

    Anspruch eines Elektromonteurs auf Zahlung einer Strukturkomponente als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 2 Sa 2596/10

    Erhöhung des Aufstockungsbetrages im Rahmen eines

  • LAG Sachsen, 04.08.2015 - 5 Sa 534/14

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Integrationseinrichtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 17 Sa 782/11

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrags - Maßgeblichkeit der nicht

  • ArbG Hamburg, 25.09.2013 - 27 Ca 33/13

    Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2023 - 10 BV 43/23
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