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   BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09   

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BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09 (https://dejure.org/2011,47095)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 4 AZR 643/09 (https://dejure.org/2011,47095)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 643/09 (https://dejure.org/2011,47095)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

  • openjur.de

    Tarifauslegung; Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach Einführung des TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • Bundesarbeitsgericht

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach Einführung des TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 TVG, § 1 Abs 2 TVG
    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach Einführung des TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach Einführung des TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • rewis.io

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach Einführung des TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 645
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Mit Begriffen wie "Regelung" und "Inkrafttreten" bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig einen Willen zur unmittelbaren und eigenständigen Normsetzung zum Ausdruck und verweisen nicht auf einen anderenorts formulierten Regelungswillen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - Rn. 35, BAGE 118, 141 ) .

    die Klärung von Rechtsanwendungsproblemen verbindlich vorwegnehmende, normative Regelungen darstellen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - Rn. 36, BAGE 118, 141 ) .

    Die zusätzliche Vereinbarung der konkreten Transferliste lässt die normative Wirkung der Zuordnungsmatrix nicht entfallen (vgl. im Ergebnis ebenso BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - Rn. 37 und 44, BAGE 118, 141 ; grdl.

    Dabei zeigt bereits der Wortlaut der Überleitungsvereinbarung vom 9. Juli 2006 mit konkreten und abstrakten Regelungen zur Überleitung und zur Überleitungszulage unter der Überschrift "Überleitungsregelungen", die regelmäßig einen unmittelbaren, eigenständigen Regelungswillen zum Ausdruck bringt (vgl. auch BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - Rn. 35, BAGE 118, 141 ) , dass damit keine nur auf den Einzelfall beschränkten Regelungen getroffen wurden.

    Anlagen zur Haupturkunde nehmen an der Schriftform des § 126 BGB selbst dann teil, wenn sie nicht körperlich mit der Haupturkunde verbunden und auch nicht eigens unterzeichnet sind ( BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - Rn. 30, BAGE 118, 141 ) .

    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht ( BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98  - zu 3 a aa (1) der Gründe, NJW 2000, 354 ) .

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt ( BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - aaO) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    aa) Der Senat hat in mehreren Urteilen zum TV VS Technik/IT bereits entschieden, dass die Überleitungsregelungen vom 8. und 9. Juli 2006 zum TV VS Technik/IT Tarifnormen sind, die unmittelbare und zwingende Wirkung entfalten und für die davon Betroffenen eine Überprüfung anhand der Tätigkeitsmerkmale des TV VS Technik/IT ausschließen (ua. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Für die Arbeitnehmer ist die Vereinbarung jedoch nur dann anspruchsbegründend, wenn sie Teil eines normativ geltenden Tarifvertrages ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 40, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob in Tarifverträgen auch Einzelfallregelungen oder nur abstrakt-generelle Regelungen zulässig sind (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .

    Die sachliche Zusammengehörigkeit zwischen Haupturkunde und Anlage haben die Tarifvertragsparteien ferner dadurch sichergestellt, dass sie die Zuordnungsmatrix auf jeder Seite paraphiert haben (so auch BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 43, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 124/09

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2009 - 12 Sa 1001/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Die Auslegung als umfassende und abschließende Zuordnung wird bestätigt durch die Schlichtungsschlussempfehlung, in welcher der Schlichter feststellt, dass sich die Tarifvertragsparteien über die Zuordnung "sämtlicher Tätigkeiten ausweislich der ... Zuordnungsmatrices verständigt" haben (so schon BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - Rn. 35 - 40, 45 - 47, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46; vgl. auch die sieben Parallelentscheidungen vom selben Tage sowie diejenigen vom 23. März 2011 - 4 AZR 926/08 - und - 4 AZR 124/09 -; ferner bereits 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Das Schriftformerfordernis dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit ( BAG 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78  - BAGE 34, 42 ) .
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Es kommt nur darauf an, ob sie ihren Willen zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht haben ( BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02  - zu A II 1 der Gründe, BAGE 106, 374 ) .
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09
    Für die Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht ( BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05  - aaO; BGH 29. September 1999 - XII ZR 313/98  - zu 3 a aa (1) der Gründe, NJW 2000, 354 ) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2013 - 15 Sa 160/12

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe

    Dieser ergibt sich aus ihrem Sinn und Zweck, nämlich die Einzelheiten der Überleitung in das neue Vergütungsschema zu regeln und damit Konflikte über eine korrekte Anwendung des neuen Vergütungsschemas möglichst zu vermeiden, was derartige Regelungen nur dann erfüllen können, wenn sie bindende, d.h. die Klärung von Rechtsanwendungsproblemen verbindlich vorwegnehmende, normative Regelungen darstellen (vgl. dazu etwa BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 643/09 - Rz. 29, 30 m.w.N.).

    Die nach Maßgabe der Überleitungsmatrix getroffene Zuordnung der bereits vorhandenen Vergütungsgruppen in das neue Vergütungsschema stellt hier mithin eine bindende, d.h. die Klärung von Rechtsfragen vorwegnehmende normative Regelung dar, die insofern dann auch für die Überprüfung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale keinen Raum mehr lässt (BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 643/09 - Rz. 25; BAG vom 19.05.2010 - 4 AZR 903/08 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 19.10.2011 a.a.O., Rz. 36 m.w.N.) nehmen Anlagen zur Haupturkunde an der Schriftform des § 126 BGB selbst dann teil, wenn sie nicht körperlich mit der Haupturkunde verbunden und auch nicht eigens unterzeichnet sind.

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 345/10

    Vertragsauslegung - Vergütungsvereinbarung im öffentlichen Dienst

    Die nach der Klarstellung durch den Kläger in der Revisionsverhandlung als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (vgl. dazu nur BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 643/09 - Rn. 18) zulässige Klage ist nicht begründet.
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 139/11

    Auslegung eines Tarifvertrages - Redaktionsversehen

    Nach deren Begrifflichkeit und Inhalt werden tarifliche Rechte und Pflichten der Tarifgebundenen in der Form von Inhaltsnormen iSv. § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Halbs. 2 TVG begründet (zu den Beurteilungsmaßstäben im Einzelnen etwa BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 366/10 - Rn. 24 mwN, NZA 2013, 220) und nicht nur auf an anderer Stelle vereinbarte oder erst noch zu vereinbarende Regelungen verwiesen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 643/09 - Rn. 28) .
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