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   BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94   

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https://dejure.org/1995,2992
BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94 (https://dejure.org/1995,2992)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 4 AZR 658/94 (https://dejure.org/1995,2992)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 4 AZR 658/94 (https://dejure.org/1995,2992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eingruppierung von Lehrern - Bewährungsaufstieg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Lehrers an einer berufsbildenden Schule - Dynamische Verweisung auf Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - Auslegung eines formularmäßigen Vertrages - Erfüllung der fünfzehnjährigen Bewährungszeit - Unterscheidung nach Schulformen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrern: Bewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 384
  • NZA-RR 1996, 433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Der Senat ist nicht gehindert, den Arbeitsvertrag des Klägers selbständig auszulegen, da es sich um einen formularmäßigen Vertrag handelt (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z. B. Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94
    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

    cc) Die Verbindlichkeit der LRL-TdL für das Arbeitsverhältnis führt dazu, dass die nach diesen eingeordnete Lehrkraft nicht nur die Vergütung aus der - regelmäßig im Arbeitsvertrag gesondert genannten - Vergütungsgruppe, sondern - wie bei einer tarifvertraglichen Vergütungsordnung - auch die Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe fordern kann, wenn die Tätigkeit die Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale einer höheren Vergütungsgruppe der LRL-TdL erfüllt, wie es zB bis zum 31. Dezember 2011 nach einer erfolgreichen Bewährungszeit vorgesehen war (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 -; 15. November 1995 - 4 AZR 658/94 -) .
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