Rechtsprechung
   BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,27339
BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 (https://dejure.org/1998,27339)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 (https://dejure.org/1998,27339)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 (https://dejure.org/1998,27339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,27339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 22. März 1995 (4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975) im einzelnen begründet (zu Ziff. II 3 c der Gründe).

    d) Der Versuch der Klägerin mit ihrer Revisionsbegründung in Anlehnung an die Entscheidung des Senats vom 22. März 1995 (4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zur Tätigkeit der "Frühförderin oder Früherzieherin in einer Frühförderstelle" das allgemeine Merkmal "besonders schwierige fachliche Tätigkeiten" zu belegen, ist untauglich.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben ( BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Brandenburg, 23.05.1996 - 6 Sa 728/95

    Eingruppierung einer Erzieherin im Internat einer Förderschule; Anforderung der

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 23. Mai 1996 - 6 Sa 728/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Liegt eine Tätigkeit als Gruppenbetreuerin vor, so entspricht die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorganges der ständigen Rechtsprechung des Senats zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 671/94

    Eingruppierung eines Leiters einer Kindertagesstätte für Kinder und Jugendliche

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    (3) In seinem Urteil vom 6. März 1996 (4 AZR 671/94 - ZTR 1996, 464), das dem Landesarbeitsgericht noch nicht bekannt sein konnte, hat sich der Senat mit dem Begriff der wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 6, 7 der Vergütungsgruppen für den Sozial- und Erziehungsdienst des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale Teil I Abschnitt B Unterabschnitt 1 der Arbeiterwohlfahrt (AW) befaßt.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 871/95

    Erzieherin an einer Allgemeinen Förderschule in Brandenburg

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 5. November 1997 (4 AZR 871/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), im einzelnen ausgeführt, daß die Allgemeine Förderschule im Lande Brandenburg u.a. auch für Kinder und Jugendliche mit allgemeinen Entwicklungsrückständen eingerichtet ist (§ 16 Abs. 1 Sonderpädagogik-Verordnung - SopV - vom 30. November 1992, GVBl Brandenburg 1992 II S. 748), also nicht speziell u.a. für "Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" im Sinne der Protokollerklärung Nr. 6 b. Daran hält der Senat fest und nimmt auf seine Ausführungen Bezug (zu Ziff. 4.2.2.1 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Als "schwer erziehbar" im Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 e Sozial- und Erziehungsdienst BAT/VKA a.F. sind solche Kinder und Jugendliche anzusehen, die aus Gründen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Verfassung mit den allgemeinen und üblichen pädagogischen Mitteln zu einem normalen Sozialverhalten und einer entsprechenden Persönlichkeitsbildung nicht erzogen werden können (Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • ArbG Hanau, 13.03.1992 - 1 Ca 520/91

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Tarifauslegung; Grundsatz der

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Bei der Betreuung von Gruppen durch Erzieherinnen und Erzieher ist regelmäßig von einem Arbeitsvorgang auszugehen (zB BAG 27. September 2017 - 4 AZR 666/14 - Rn. 16; 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 2 c der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2019 - 3 Sa 467/18

    Eingruppierung einer Erzieherin im TVöD -SuE; besonders schwierige fachliche

    In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der identisch aufgebauten Vorgängernorm des BAT ist auch hinsichtlich des Merkmals der "besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten" im Sinne der Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE davon auszugehen, dass dieses bei Erfüllung eines der Tätigkeitsbeispiele der Protokollerklärung Nr. 6 gegeben ist (BAG vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96, juris, Rz. 40; ebenso LAG Hamm vom 29.08.2018 - 6 Sa 297/18, juris, Rz. 136).

    Da die Tätigkeitsbeispiele der Protokollerklärung Nr. 6 eine Konkretisierung des Einguppierungsmerkmals der "besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten" vornehmen, kommt ihnen auch die normative Wirkung einer Inhaltsnorm zu, denn die Erfüllung des Tätigkeitsbeispiels führt unmittelbar zur Annahme der Erfüllung der Voraussetzungen der Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE (vgl. BAG vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96, juris, Rz. 40).

    Hierfür wäre Voraussetzung, dass sie sich sehr deutlich aus der Grund- und Normaltätigkeit der Erzieherin herausheben (BAG vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96, juris, Rz. 58; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94, juris, Rz. 46).

  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer

    Wenn dieses Tätigkeitsbeispiel zutreffen würde, wäre gleichzeitig das Merkmal des Oberbegriffs der besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit erfüllt (vgl. BAG 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 3 d aa der Gründe).

    Die Kinder und Jugendlichen werden nicht ausdrücklich wegen einer Behinderung oder wegen wesentlicher Erziehungsschwierigkeiten (vgl. hierzu BAG 06.03.1996 - 4 AZR 671/94 - zu II 2 b der Gründe; 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 -) stationär behandelt, sondern wegen einer psychischen Erkrankung.

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 666/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

    Wie im Fall von Erzieherinnen und Erziehern bei der Betreuung von Gruppen (zB BAG 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 2 c der Gründe mwN) sowie der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 16 mwN) ist auch im Fall der Betreuung von Personen oder Personengruppen durch Heilpädagogen regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (vgl. BAG 16. April 1997 - 4 AZR 287/95 - zu B I 2 c der Gründe) .
  • ArbG Rostock, 26.07.2018 - 1 Ca 458/18

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Heimerziehung - besonders schwierige

    Fehlt es daran, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, der wiederum anhand der Maßstäbe in den Beispielstatbeständen zu bestimmen ist; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 26, juris = NZA-RR 2009, 651; BAG, Urteil vom 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - Rn. 40, juris = ZTR 1998, 461; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 755/15 - Rn. 111, juris).

    Die Erziehung dieser Kinder und Jugendlichen muss eine besondere Herausforderung für den Erzieher darstellen, die nur mit speziellen pädagogischen Kenntnissen und Fähigkeiten zu bewältigen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - Rn. 51, juris = ZTR 1998, 461).

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 667/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

    Wie im Fall von Erzieherinnen und Erziehern bei der Betreuung von Gruppen (zB BAG 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 2 c der Gründe mwN) sowie der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 16 mwN) ist auch im Fall der Betreuung von Personen oder Personengruppen durch Heilpädagogen regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (vgl. BAG 16. April 1997 - 4 AZR 287/95 - zu B I 2 c der Gründe) .
  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 668/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

    Wie im Fall von Erzieherinnen und Erziehern bei der Betreuung von Gruppen (zB BAG 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 2 c der Gründe mwN) sowie der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (BAG 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 -; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 16 mwN) ist auch im Fall der Betreuung von Personen oder Personengruppen durch Heilpädagogen regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (vgl. BAG 16. April 1997 - 4 AZR 287/95 - zu B I 2 c der Gründe) .
  • LAG Hamm, 07.11.2019 - 11 Sa 297/19

    Eingruppierung nach TVöD VKA: Erzieherin

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Regel als jeweils einheitlicher Arbeitsvorgang aufzufassen ist ( BAG 27.09.2017 - 4 AZR 666/14 - AP TVöD § 16 Nr. 5 Rn. 16; BAG 24.03.2010 - 4 AZR 721/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313 Rn. 26; BAG 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 - ZTR 1998, 461 unter II 2 c; BAG 08.02.1995 - 4 AZR 958/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192; BAG 29.01.1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200 Rn. 19 ).
  • ArbG Bonn, 23.11.2023 - 1 Ca 852/23
    Dies entspricht auch ständiger Rechtsprechung des BAG zur Eingruppierung von Erziehern, die Gruppen betreuen (zB. BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 440/21 - juris; 27. September 2017 - 4 AZR 666/14 - juris; 25. März 1998 - 4 AZR 659/96 - juris).
  • LAG Brandenburg, 23.05.1996 - 6 Sa 728/95
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht